Der Blankenheimer Hof,
zwischen Schützbahn , Teich und Rausch gelegen, ist
verfassungsrechtlich nach dem Prümer Hof der
wichtigste Adelshof in Ahrweiler. Dieser Hof
muss vor 1172 als Prümer Lehen an die Grafen
von Saffenberg gekommen sein. Durch die Heirat der
Saffenberger Erbtochter Agnes mit dem Grafen
Heinrich von Sayn kam der Hof dann in Sayner Besitz,
ehe 1248 die verwitwete Gräfin Mechthild von Sayn
den Hof an Friedrich, Herrn von Blankenheim, als
Heiratsgut seiner Gattin Mathilde von Castell,
Nichte der Sayner Gräfin, überträgt. Nach dem
Aussterben der Blankenheimer Grafen gelangte er dann
an die Grafen von Manderscheid. Auf dem
Blankenheimer Hof fanden jährlich drei ungebotene
Hofgerichte statt. Dem Hofgericht stand der
Blankenheimer Schultheiß vor. Zehn Hofgeschworene
gehörten dem Hofgericht an. Verfasssungsrechtlich
interessant ist die Tatsache, dass der Blankenheimer
Hof einen Gerichtsbüttel für das Schöffengericht zu
stellen und ein Drittel der Gerichtskosten zu tragen
hatte (Prüm zwei Drittel). Auch bei der jährlich am
1. Mai erfolgenden Bürgermeisterwahl spielte der
Blankenheimer Hof eine Rolle. Jedes dritte Jahr
wurde der neu gewählte Bürgermeister dort dem
Schultheißen als dem Vertreter des Grafen von
Blankenheim vorgestellt und musste von diesem
estemiert werden.
In einem Hofweistum von
1580 erfahren wir, dass zum Hof 3 Morgen Weingarten,
10 Morgen Busch, 8 Morgen Heide, 3 Viertel Wiese und
2 ½ Pint Garten gehörten. Allerdings haben sich zwei
der zehn Geschworenen schlicht geweigert, ihr Lehen
verzeichnen zu lassen. Nicht nur aus diesem Grunde
wird das ursprüngliche Lehnsgut des Hofes größer
gewesen sein. Außerdem waren noch 10 Morgen
Teilweingarten an 40 Zinsleute gegen die Abgabe des
dritten Traubenteils verpachtet. Ferner erhielt der
Hof noch ca. 1 ½ Fuder Wein und 10 Malter Hafer als
Einnahmen. Zum Hof gehörten ein Kelterhaus und eine
Mühle (heute Lindenmühle).
Der über 500 Jahre alte
Hof wurde im Jahre 1752 abgerissen und durch einen
Barockbau ersetzt. 1804 verkaufte der
französische Staat das Anwesen an den früheren
Amtmann des Grafen, Helmsoth, für 2825 Franc. Vor
1900 kaufte der am Amtsgericht beschäftigte Herr
Masson das Haus von der Familie Helmsoth. Leider
wurde das „Massonsche Haus“ im Januar 1945 von
Bomben zerstört. In der Einfassungsmauer des
Grundstücks findet sich noch ein Grenzstein der
Grafen von Manderscheid-Blankenheim.