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Bild: Franz Ulrich
Ahrweiler Stadtführer
Ahrweiler Adels- und Klosterhöfe
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Der Ehrensteiner Hof (von Hans-Georg Klein)

Wo heute das Restaurant "Eifelstube" in der Ahrhutstraße steht, befand sich im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein prümischer Adelshof, der Ehrensteiner Hof. Er war, wie alle Ahrweiler Adels- und Klosterhöfe ein Lehen des Reichsklosters Prüm.

Da dem Ehrensteiner Hof ein Viertel der Marktmühle zustand und dem Blankartshof bzw. Fischenicher Hof drei Viertel, ist zu vermuten, dass ursprünglich beide Höfe in einer Hand waren.

Um 1330 erbauten die edelfreien Herren von Ütgenbach, die als Zeugen in saynischen Urkunden und als Prümer sowie Schwarzrheindorfer Vögte erscheinen, die Burg Ehrenstein im Wiedbachtal, nach der sie sich seit 1331 von Ehrenstein nennen. 1449 verkauften sie die Herrschaft Ehrenstein dem verschwägerten Wilhelm von Nesselrode.

Wenn die Ehrensteiner Herren Prümer Vögte waren, ist auch die Belehnung mit diesem Hofe hier in der Ahrgasse durch den Abt von Prüm nachzuvollziehen, die zwischen 1331 und 1430 erfolgt sein muss, wenn es auch bisher darüber keine weiteren Erkenntnisse gibt. Es ist allerdings auch interessant zu wissen, dass die Ehrensteiner vom Kloster Prüm auch Haus, Hof und Hofrecht zu Pützfeld, sowie das Haus Kreuzberg, das Adam von Ütgenbach, Herr zu Ehrenstein, zwar 1429 von Köln zu Lehen trug, das aber auf alten Prümer Besitz zurückging, an sich gebracht haben.

Von den Ehrensteinern gelangte der Hof durch Verkauf an die verschwägerte Familie von Nesselrode. 1449 wird Wilhelm von Nesselrode auf Ansuchen seines Schwagers Adam von Ütgenbach mit der Burg Ehrenstein und allem Anhang belehnt, also auch mit dem Ehrensteiner Hof zu Ahrweiler. 1475 heiratete der Sohn Bertram von Nesselrode zu Ehrenstein Margarete von Bourscheid-Veynau. Die Ehe blieb kinderlos.

1495 erfahren wir von einer Erbteilung der Gebrüder Nagel, Ritter zu Ahrweiler, in unserer Stadt. Zeuge ist der Onkel Bertram von Nesselrode, Ritter, Herr von Ehrenstein, Erbmarschall des Landes Berg. Ob die Nagels schon im Besitz des Ehrensteiner Hofes sind, ist nicht zu belegen.

1502 kauft Wilhelm Nagel, Amtmann zu Hammerstein, den Staffeler Turm von Dietrich Kolve für 100 kleine Rheinische Gulden. Seitdem sind der Staffeler Turm und der Ehrensteiner Hof immer in derselben Hand. Auch das ist für die Stadtgeschichte neu. Wilhelm Nagel ist mit Rüdgen Blankart verheiratet. Sie haben zwei Söhne, Dietrich und Bernhard.

1526 ist eine erneute Erbteilung der Gebrüder Dietrich und Bernhard Nagel belegt. Dietrich bekommt den Staffeler Turm zu Ahrweiler und den "steynen strunck" mit dem dabeiliegenden Hof, dem Ehrensteiner Hof, und ein Haus in der Judengasse, das die Bürgerschaft jetzt benutzt. Bernhard Nagel erhält zu seinem Erbteil u.a. das Haus zu Sinzig, genannt der Nesselroder Hof [identisch mit dem Nagelshof], mit allem Zubehör. Der Blankartshof in der Stadt Ahrweiler bleibt ungeteilt, jedoch steht jedem der Brüder die Hälfte der Einnahmen zu.

Dietrich Nagel heiratet Anna von Ahr zu Antweiler. Die Enkelin Katharina von Wachtendonck heiratet 1574 Dietrich von Metternich-Bourscheid. Dieser Dietrich wurde 1585 von Prüm mit dem Staffeler oder Weißen Turm und dem Ehrensteiner Hof belehnt. Dietrich von Metternich-Bourscheid war eine einflussreiche Persönlichkeit. Er war Rat des Erzbischofs von Trier, dann Rat des Erzbischofs von Köln, Kurtrierer Mannrichter zu Prüm, Amtmann zu Ahrweiler, Rheinbach, Kesseling und Justen, Baumeister zu Wichterich. Dann bekleidete er das Amt eines Amtmannes zu Wittlich und Bruch an der Salm, mit der Residenzpflicht in der erzbischöflichen Wasserburg zu Bruch an der Salm. Hier musste der Amtmann Dietrich, stets gerüstet und mit drei guten Pferden versehen, zum Kampfeinsatz bereit stehen.

Die Erblinie führt über Hans-Gerhard von Metternich zu Wolf Heinrich von Metternich, belehnt 1652, der diese Lehensgüter an die Familie der Herren von Steinkallenfels verkauft. 1680 besitzt Philipp Melchior von Steinkallenfels den Weißen Turm und den Ehrensteiner Hof, wie vorher sein Vater Gottfried.

1700 verkaufen die Steinkallenfels beide Güter für 2134 Taler an das Kloster Steinfeld, dessen Besitzung 1689 in der Wehrscheid abgebrannt war. Mit diesem Verkauf ging auch die Bedeutung beider Besitztümer als Adelslehen verloren.

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Stand: 22.12.13

 

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