Der
Essener Hof, in der Ahrgasse gelegen (heute
Ahrhutstraße), war ein Hof des Frauenstifts Essen,
das von ungefähr 845 bis 1803 bestand, und das
zugleich Reichsfürstentum im Heiligen Römischen
Reich war. Der Essener Hof zu Ahrweiler gehörte zu
den kleineren Klosterhöfen unserer Stadt. Bis zum
Einmarsch der Franzosen gehörte das Breisiger
Ländchen dem Reichsstift Essen.
Der
Hof in Ahrweiler war ein Lehen des Reichsklosters
Prüm. Es bestand aus Haus, Hof, Kelterhaus und zwei
Morgen Weingarten. Er hatte ein eigenes Hofgericht,
dem ein Schultheiß vorsaß. Zeitweise waren die
Burggrafen von Rheineck die Vögte des Ahrweiler
Hofes. Eine erste Nachricht erhalten wir 1332 aus
dem Zinsregister des Essener Stiftshofes in
Godesberg, dem das Ahrweiler Lehen zunächst
zugeordnet war. Dort sind acht Essener Hofleute in
Ahrweiler namentlich genannt.
Aus
dem Hofweistum des Ahrweiler Hofes von 1400 erfahren
wir, dass neben dem Hof, den damals Lise
Kirchenmeister besaß, fünf weitere Häuser dem
Essener Stift weinzinspflichtig waren. Sie lagen in
der Nachbarschaft des Hofes. Ein weiteres Haus
vffm Hijrtze war dem Stift geldzinspflichtig.
Sechs verschiedene Weingärten waren gegen die
Halbscheid [die Hälfte des Traubenertrags]
ausgegeben. Ein weiterer Weingarten musste 2 Denare
Jahrespacht zahlen. Um diese Zeit mussten die
Weinerträge abwechselnd jährlich von den Hofleuten
zum Stiftshof nach Godesberg oder nach Breisig
geliefert werden.
Die
Bedeutung des Essener Hofes in Ahrweiler scheint
aber im 17. Jahrhundert verloren gegangen zu sein.
Im Häuserverzeichnis von 1660 sind nur noch zwei
Häuser dem Essener Damenstift dingpflichtig, d.h.
sie unterstanden der Essener Hofgerichtsbarkeit. Es
ist anzunehmen, dass der Essener Hof zu dieser Zeit
schon aufgelassen war und die Ahrweiler Dingmänner
entweder dem Godesberger oder dem Breisiger
Hofgericht unterstanden.
Nach
dem Stadtplan von 1775 ist das Areal des Essener
Hofes schon in Privatbesitz, ohne dass bislang
erkennbar ist, wie es zum Besitzerwechsel kam.