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Bild: Franz Ulrich
Ahrweiler Stadtführer
Ahrweiler Adels- und Klosterhöfe
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Der Steinfelder Hof (von Hans-Georg Klein)

Anfänge, Gründung und Weihe der ersten Kirche bzw. der ersten klösterlichen Niederlassung von Steinfeld (Eifel) gehen auf das 10. Jh. zurück. So soll die erste Kirche um 920 von Graf Sibodo aus dem Ahrgau gegründet worden sein. In den gleichen Zeitraum fällt auch die Übertragung der Gebeine des hl. Potentinus aus Karden (Mosel) nach Steinfeld. Der hl. Potentinus wurde Patron der Kirche. Im 11. Jh. war in Steinfeld ein Kloster gegründet worden, das der Erbe der Stifter, Graf Dietrich von Are, 1121 in ein Stift umwandelte. 1126, vielleicht aber erst nach 1152, hat sich Steinfeld dem Prämonstratenserorden angeschlossen. 1162 trat der in Köln geborene Hermann Josef in die Klosterschule von Steinfeld ein.

1802 erlitt auch dieses Kloster das Schicksal anderer kirchlicher Einrichtungen; es wurde säkularisiert. Alles Inventar, Gebäude und Grundstücke kamen unter den Hammer.

Seit 1923 unterhalten Mitglieder des Salvatorianerordens in Steinfeld ein Gymnasium mit Internat.

In Ahrweiler und Umgebung hatte das Kloster schon früh eigene Besitzungen, die wahrscheinlich alle von den Grafen von Are herkamen. Allerdings stammten diese Liegenschaften aus dem Besitz des Reichsklosters Prüm, das in Ahrweiler zunächst Landesherr (bis 1246), dann weiterhin größter Grundherr gewesen ist. Die Grafen von Are waren die Vögte des Prümer Reichsklosters. Am Ende des alten Reiches (1794) besaßen die Steinfelder Mönche mehr Liegenschaften in Ahrweiler als ihr Lehnsherr, das Reichskloster Prüm.

Der Steinfelder Hof war ein Villikationshof, der über ein eigenes Hofgericht mit einem Schultheiß verfügte. Dieses Hofgericht tagte zunächst auf dem Hof in Geroldshofen (wüst gewordener Weiler unterhalb des Calvarienberges). Nach der Zerstörung des Weilers im Dreißigjährigen Krieg wurde das Hofgericht im Hof in der Wehrscheid und danach im Weißen Turm abgehalten. Im Weißen Turm wurde 1792 das letzte Hofgericht Ahrweilers überhaupt unter dem Schultheißen Herrestorff abgehalten. Die Bedeutung des Steinfelder Klosterhofes wird auch daran deutlich, dass dieser (neben dem Klosterrather) Hof als einzigster Hof Ahrweilers dem Landesherren, dem Erzbischof von Köln, für seine Kriegszüge einen Heerwagen zu stellen hatte.

Neben dem Schultheiß, der für die hofrechtlichen Obliegenheiten zuständig war, gab es einen Steinfelder Kellner, einen Steinfelder Ordensangehörigen, der seinen ständigen Wohnsitz hier in der Stadt hatte und für die Gutsverwaltung zuständig war.

Chronik des Steinfelder Hofes zu Ahrweiler 

1136  Die Abtei Steinfeld besitzt vier Weingärten in Geroldshoven.

1194  Graf Dietrich von Are überträgt der Abtei Steinfeld einen Kohlgarten linker Hand neben dem Steinfelder Hof und befreit ihn als Vogt von Ahrweiler von jeglichen Abgaben und Dienstleistungen. Diese Befreiung sollte später Anlass für eine ganze Reihe von juristischen Auseinandersetzungen mit der Stadt Ahrweiler geben.

1226
Abt Makarius von Steinfeld bekundet, dass der Kölner Bürger Gerhard für neun Mark eine an den Steinfelder Hof in Ahrweiler angrenzende Hofstätte gekauft und der Abtei geschenkt habe unter der Bedingung, dass er zu Leb­zeiten die Hälfte der Einkünfte erhalte und nach seinem Tod jeweils ein Jahr­gedächtnis für ihn und seine Frau Gertrud sowie ein gemeinsames Jahrge­dächtnis für seine Söhne und Töchter gehalten würde. Der Konvent erhält bei jedem der drei Jahrgedächtnisse ein Ohm Wein. Diese Urkunde beweist eindeutig, dass es um diese Zeit schon einen Steinfelder Hof in der Wehrscheid gegeben hat.

Abt Makarius von Steinfeld verpachtet Güter in Ahrweiler an H., Sohn Wolframs.

1239
Abt Friedrich und der Konvent von Prüm überlassen der Abtei Steinfeld drei Morgen Wingert zu Ahrweiler in loco, qui dicitur retro ecclesiam und eine Hofstätte in Geroldshoven für die jährliche Rekognitation von zwei Stiefeln und zwei Socken. Erster direkter Beleg für eine Kirche in Ahrweiler. Hier wird zum ersten Male der Villikationshof Steinfelds in Geroldshofen erwähnt.

„Im Namen des Herren; Amen. Friedrich, von Gottes Gnaden Abt von Prüm und das dortige Kloster an alle heutigen und künftigen Christgläubigen in Ewigkeit. Wir wollen bekanntmachen, dass wir aus unserem guten Willen heraus dem geliebten in Christo der Abtei und dem Kloster Steinfeld drei Joch Weinberge überlassen haben, gelegen in Ahrweiler an dem Ort, der hinter der Kirche heißt: sie, die die vorgenannte Kirche von unserem gläubigen Ritter Johann vonn Bachem erworben hat, sind zum dauernden Besitz, und zwar unter der Auflage, dass sie - uns ebenso wie unseren Nachfolgern - den Prümer Äbten jedes Jahr zwei Stiefel zum Zeichen der Anerkennung von dort liefern. Wir haben den Vorgenannten auch eine Hofstatt überlassen, das nahe bei ihrem Hof (curia) in Geroldshoven liegt, zur Rechten derer, die das Kloster betreten; dieses Grundstück hat das oft genannte Kloster gegenüber unserem gläubigen Geradus von Ahrweiler gekauft unter der Auflage, dass sie jährlich uns und un­se­ren nachfolgenden Prümer Äbten vom selben Grundstück zwei socci entrichten. Damit dies beiderseits feststehend und unversehrt bleibe, haben wir diese Urkunde mit unserem Siegel veröffentlichen lassen. Geschehen im Jahre des Heils 1239."

1241
Bruder Hermann - Prior, Meisterin Beatrix und Konvent der Schwestern in (Nieder-)Ehe verkaufen an Abt und Konvent zu Steinfeld ein Allod von 3 Viertel Morgen Weinberg und 1 Morgen Ackerland, gelegen hinter dem Zaun des Hofes der Kirche von Steinfeld in Ahrweiler. Als Bürgen werden genannt: Winrich und Arnold, Söhne des Engelrad Schöffen; Henninc, Sohn des Vogts. Als Zeugen: Der ecclesiastus von Arwilre, Vogt Arnold; Wolber von Gisenhoven; Sohn des Arnold; Heinrich von Gerolzhoven. Diese Urkunde ist für die Stadt Ahrweiler von großer Bedeutung, werden doch in ihr zum ersten Male Ahrweiler Schöffen genannt. 

1260 Oktober 26
Erzbischof Konrad von Köln befreit die Abtei Steinfeld von Zoll und Akzise in Ahrwei­ler, weil sie während seiner Regierungszeit wegen seiner Kriege und vor al­lem wegen der Befestigung der Stadt Ahrweiler große Ausgaben hatte (quo nostris diebus circa vestras possessiones et bona nostrarum occasione guerrarum et maxime pretextu munisionis opidi nostri in Arwilre graviora no­scimini dispendia pertulisse).

[vor 1366]
Die Abtei Steinfeld verpfändet den Hof in der Wehrscheid zu Ahrweiler und den Zehnten in Fritzdorf für 3200 Mark auf 16 Jahre an die Bürger von Ahrweiler zur Bezahlung der Schulden bei den Juden in Ahrweiler und Brohl.

1446
Auszug aus dem Verzeichnis der Zinsen, Pachten und Renten, die zum Haus und Burg Rheinbach gehören, u.a.: Die (Stifts-)Herren von Münstereifel aus ihrem Hof in Ahrweiler - das ist Grafschaftsrecht - 2 Semmel. =Weistum: Die beiden Landesherren der Grafschaft Neuenahr haben in den Klosterhö­fen zu Ahrweiler folgende Rechte: 1. Im Prümer Hof eine 14 Quarten fas­sende Richtkanne voll Wein und einen Traubenkloben. 2. Im Maastrichter Hof eine gleiche Richtkanne. 3. Im Klosterrather Hof eine gleiche Kanne und eine Zeune [größerer Korb] Trauben. 4. Im Steinfelder Hof 2 Richtkannen und 2 Zeunen Trauben. Vor der Ausübung dieser landesherrlichen Rechte darf man keinen Wein aus den Klosterhöfen im Herbst ausführen. Es ist Recht und Gewohn­heit, dass der Richter von Wadenheim mit dem landesherrlichen Weingärtner, der die Kanne trägt, mit je einem die Fässer anstechenden, einem die Zap­fen zuma­chenden und einem den Wein fortfahrenden Knecht in jene Höfe hineingeht, wo man ihnen die Keller aufschließt, in denen die Weine der Reihe nach lie­gen. Sie können nach Wahl 3 Fässer - aber nicht mehr - an­stechen und dar­aus den Wein probieren, welchen sie nehmen wollen. Wenn der Richter mit den Knechten das Recht ausübt, soll man sie recht gut bewirten und ihnen aus dem gekürten Fass so viel Wein zu trinken geben, wie sie wollen.

Mit diesem Kurwein erkauften sich die Klosterhöfe das recht, ihre Weine zollfrei zu den Klöstern zu bringen.

1578 Februar 2
Der Abt von Steinfeld verpachtet an Laurenz Hansmann für 24 Jahre Haus, Hof, Stall, Scheuer und Garten zu Ahrweiler.- Dahin gehören: 1.) 5 Viertel ober Hem­messen, 2.) 1 Viertel im Hemmessener Awell, 3.) ½ Morgen neben Hubert Walmerath Rentmeister der Grafschaft, 4.) 7 Morgen Busch am Stroett hinter Neuenahr. Die Eheleute sollen ferner Früchte und Geldzinsen zu Ahrweiler, Lantershofen, im Kirchspiel Beul und Hemmessen nach dem Register erhe­ben und für sich allein gebrauchen. Diese Abgaben betragen 2 Malter 1 Sester Korn, 2 Malter 1 Sester Hafer, 46 Mark 6 Schilling, 6 Hühner und ½ Gans. Die Weinzinsen, Zehnten und die Kurmuten erhält der Abt. Im Herbst sollen sie die Pacht- und Zehnttrauben und die Weine zu Hemmes­sen auf ihre Kosten ins Abteikelterhaus (nach Ahrweiler) fahren. Ferner müssen sie auf Abteikosten denen von Wadenheim auf dem Ahrweiler Abteihof das her­kömmliche Hofessen stellen und dem Richter und (Gerichts-)Boten von Wadenheim 2 Paar Handschuhe geben. Zeuge der Verpachtung der Rentmeister Hubert Walmeroth.

1661 Juni 19
Norbert Horrichem, Abt zu Steinfeld, Peter Erohen, Prior, Johann Schnor­ren, Subprior, Hermann Dalbenden, Kellner, Augustin May, circator und sämtlichen Konventualen des Klosters Steinfeld bekunden einen Grundstückstausch mit Martin Gronendal, Gerichtsschreiber und Steinfeldischer Schul­theiß zu Ahrweiler. Das Kloster erhält von Martin Gronendal nach vorgehabter deliberation zwei Morgen freiadliges, schatz- und kontributionsfreies Land ufm Bultzart anforen Herrn von Pützfeld und vorhaupt die drei Morgen des Klosters selbst. Gronendal dagegen erhält vom Kloster zwei Morgen minus 2 Ruten und zwei Fuß Land, also einen Morgen 1½ Viertel hinter Girnsheim langs den gemeinen Weg, weiter 3 Pinten anforen Minckes Er­ben, über dem großen Munchsfeld ein viereckiges Feld zu 2½ Pinten 2 Ruten, ein Viertel Wiese auf der Königsstraße anforen Vallenders Erben und die Herren zu Landskron. Bedingung ist, dass Grondendal das Kontingent des Schatzes von 3 Morgen von nun an auf sich nehmen soll, so dass das Kloster damit nicht mehr beschwert wird. Der Rat der Stadt wird hierüber informiert.

1661 August 13
Heinrich Dalbenden, Steinfelder Kellner, und Theodor Rettonis, Pfarrer zu Fritzdorf, präsentieren dem Rat der Stadt Ahrweiler das Original der Ur­kunde von 1277, Februar 22, und überreichen dem Rat auch eine beglaubigte Ab­schrift derselben. Sie bitten den Rat, das Kloster Steinfeld nicht mit Abgaben zu beschweren, sondern die alten Privilegien zu achten.

1662 November 24
Bürgermeister, Scheffen und Rat der kurkölnischen Mithauptstadt Ahrweiler stellen der Abtei Klosterrath das Zeugnis der Zollfreiheit für ihre hiesigen Weine aus. Die Abtei habe seit altersher in der Stadt einen Roeder hoff genannten Klosterhof, der zusammen mit den Höfen von Prüm, Maastricht und Steinfeld für einen principal hoff gehalten werde. Der Herzog von Jülich und Pfalz könne jährlich aus deren Weinwachs küren. Der Richter von Wadenheim und die Schöffen erschienen jährlich auf den genannten Höfen und wählten den Wein aus. Als Entgelt dafür könnten die Weine zollfrei durch das Gebiet von Jülich geführt werden.

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Stand: 24.12.13

 

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