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Bild: Franz Ulrich
Stadt Ahrweiler

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Grundsätzliches

Zu den Merkmalen des mittelalterlichen Stadtrechts gehört neben der Eigengerichtsbarkeit, dem Marktrecht und dem Recht des Mauerbaues nicht zuletzt die städtische Selbstverwaltung durch Bürgermeister, Schöffen und Rat. Im Laufe des 13.Jahrhunderts gelangten sämtliche Städte in den Besitz einer organischen Gemeindeverwaltung, des Stadtrats mit einem Bürgermeister an der Spitze.

Dies trifft auch für die Stadt Ahrweiler zu, wo der Bürgermeister jährlich am 1. Mai auf dem Bürgerhause (das am Marktplatz lag) aus der Mitte der sieben Schöffen gewählt wurde.

Beschlussorgan war der Stadtrat. Der Stadtrat bestand aus sieben Schöffen und acht weiteren Ratsherren, dem Stadtschreiber, dem Stadtbaumeister, der auch zugleich der Schatzmeister war und drei Vertretern der Ritterschaft. Die Schöffen waren auf Lebenszeit gewählt und ergänzten sich selbst. Die acht Ratsherren wurden unmittelbar aus der Bürgerschaft (aus den vier Huten je zwei Vertreter) erwählt.

Als Kontrollorgan wurde später ein Kollegium aus elf Personen (auch "Elfer" genannt) gewählt, je zwei aus den vier Huten und je eine aus den drei Dörfern (Walporzheim, Bachem und Geroldshoven). Später wurde dieses Gremium auf acht Personen vermindert (nun "Achter" genannt). Offensichtlich waren die drei Dörfer nicht mehr vertreten.

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Stand: 14.12.13

 

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