Grundsätzliches
Zu den Merkmalen des mittelalterlichen Stadtrechts
gehört neben der Eigengerichtsbarkeit, dem Marktrecht und dem Recht des Mauerbaues nicht
zuletzt die städtische Selbstverwaltung durch Bürgermeister, Schöffen und Rat. Im Laufe
des 13.Jahrhunderts gelangten sämtliche Städte in den Besitz einer organischen
Gemeindeverwaltung, des Stadtrats mit einem Bürgermeister an der Spitze.
Dies trifft auch für die Stadt Ahrweiler zu, wo der Bürgermeister
jährlich am 1. Mai auf dem Bürgerhause (das am Marktplatz lag) aus der Mitte der sieben
Schöffen gewählt wurde.
Beschlussorgan war der Stadtrat. Der Stadtrat bestand aus sieben
Schöffen und acht weiteren Ratsherren, dem Stadtschreiber, dem Stadtbaumeister, der auch
zugleich der Schatzmeister war und drei Vertretern der Ritterschaft. Die Schöffen waren
auf Lebenszeit gewählt und ergänzten sich selbst. Die acht Ratsherren wurden unmittelbar
aus der Bürgerschaft (aus den vier Huten je zwei Vertreter) erwählt.
Als Kontrollorgan wurde später ein Kollegium aus elf Personen (auch
"Elfer" genannt) gewählt, je zwei aus den vier Huten und je eine aus den drei
Dörfern (Walporzheim, Bachem und Geroldshoven). Später wurde dieses Gremium auf acht
Personen vermindert (nun "Achter" genannt). Offensichtlich waren die drei
Dörfer nicht mehr vertreten.