Page 350 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
nusbruderschaft 2 Ohm erhalten. Die übrigen 3 Ohm sollen gestochen werden.
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Dem Schöffen Schefer wird das Radergeld auf 10 Jahre für 5 rtlr verpachtet. Und
zwar mit der Maßgabe, dass die Schröter nicht eher die Fässer aufladen dürfen,
bevor nicht das Radergeld dem Schöffen Schefer bezahlt ist. Das Pachtjahr soll
am ersten Sonntag nach Bartholomäus beginnen.
Nachmittags referieren Baumeister Kleefuß und der Erbgeschworene Adam
Jacobs über die Besichtigung des Pfades hinter dem Thuren entlang der Wein-
gärten bergwärts. Sie haben festgestellt, dass die untersten Erb dem Pfad nicht
zu nahekommen. Der Pfad ist durch eine alte Mauer und 3 Wegsteine markiert.
1738 – Samstag, den 7. Juni
Johannes Schüller und Jakob Ols, Eingesessene zu Staffel, bitten namens der
Gemeinde um die Erlaubnis, ihr Hornvieh in der Elterhardt, Birkart und Spies-
bach weiden zu dürfen. 63
Der Rat erlaubt ihnen Weijdt und Schweidt [Weiderecht], aber nur mit dem
Hornvieh, nicht aber mit den Schafen. Der Kanonikus Maximilian Develich bit-
tet den Rat, dass die Schuldner der Vikarie ULF ihre Zinsen nicht eher bezah-
len, bis der Rat die Empfänger dafür bestimmt hat. Der Rat bestimmt dafür
Bürgermeister Becker und den Ratsverwandten Schefer. Der vorgeladene
Notar Dünwalt gibt zu, diejenigen, die seinen Hut wiedergebracht hätten, als
Diebe und Schelme bezeichnet zu haben. Die Sache mit dem Hut sei aber ein
casus liter [Streitsache]. Die Diebe müssten verurteilt werden. Im sitzenden Rat
lässt sich der Notar öffentlich aus, dass der Schöffe Schefer passionirt [leiden-
schaftliche] Reden communiectur hätte. 64
Dafür verlangt der Schöffe Schefer Genugtuung. Wegen freventlich außgegosse-
ner Worth verurteilen Bürgermeister und Rat vorbehaltlich der Entscheidung
des Fiscals [öffentlicher Ankläger] den Notar Dünwald, dem Schöffen Schefer
Genugtuung zu leisten. Die Achter haben ein im Bau befindliches Haus besich-
tigt. Sie schlagen vor, das zweite Stockwerk mit Holz aufzubauen. Der Rat
schließt sich dem Vorschlag an. Der beklagte Johannes Huth soll binnen 8 Ta-
gen 1 rtlr bürgerliche Strafe zahlen. Am Sonntag soll öffentlich bekanntgegeben
werden, dass die Gläubiger des Marktmüllers, die sich noch nicht gemeldet
haben, ihre Forderungen umgehend vorbringen. 65
Am kommenden Dienstag werden im Haus des Baumeisters Wolff die Pfänder
des Marktmüllers verkauft. Der Rat fordert die Förster und Feldschützen ein-
dringlich auf, darauf zu achten, dass kein grünes oder dürres Eichenholz von
Auswärtigen aus dem Ahrweiler Wald mitgenommen wird. Ebenso ist das
Krauten, besonders auf dem Griend, verboten. Ferdinand Stahl, der Gudenauer
Halbwinner, erhält einen Baum, um einen Wagen bauen zu lassen. Stefan
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