Page 350 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           nusbruderschaft 2 Ohm erhalten. Die übrigen 3 Ohm sollen gestochen werden.
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           Dem Schöffen Schefer wird das Radergeld auf 10 Jahre für 5 rtlr verpachtet. Und
           zwar mit der Maßgabe, dass die Schröter nicht eher die Fässer aufladen dürfen,
           bevor nicht das Radergeld dem Schöffen Schefer bezahlt ist. Das Pachtjahr soll
           am ersten Sonntag nach Bartholomäus beginnen.
           Nachmittags  referieren  Baumeister  Kleefuß  und  der  Erbgeschworene  Adam
           Jacobs über die Besichtigung des Pfades hinter dem Thuren entlang der Wein-
           gärten bergwärts. Sie haben festgestellt, dass die untersten Erb dem Pfad nicht
           zu nahekommen. Der Pfad ist durch eine alte Mauer und 3 Wegsteine markiert.

                1738 – Samstag, den 7. Juni
           Johannes  Schüller  und  Jakob  Ols,  Eingesessene  zu  Staffel,  bitten  namens  der
           Gemeinde um die Erlaubnis, ihr Hornvieh in der Elterhardt, Birkart und Spies-
           bach weiden zu dürfen. 63
           Der  Rat  erlaubt  ihnen  Weijdt  und  Schweidt  [Weiderecht],  aber  nur  mit  dem
           Hornvieh, nicht aber mit den Schafen. Der Kanonikus Maximilian Develich bit-
           tet den Rat, dass die Schuldner der Vikarie ULF ihre Zinsen nicht eher bezah-
           len,  bis  der  Rat  die  Empfänger  dafür  bestimmt  hat.  Der  Rat  bestimmt  dafür
           Bürgermeister  Becker  und  den  Ratsverwandten  Schefer.  Der  vorgeladene
           Notar Dünwalt gibt zu, diejenigen, die seinen Hut wiedergebracht hätten, als
           Diebe und Schelme bezeichnet zu haben. Die Sache mit dem Hut sei aber ein
           casus liter [Streitsache]. Die Diebe müssten verurteilt werden. Im sitzenden Rat
           lässt sich der Notar öffentlich aus, dass der Schöffe Schefer passionirt [leiden-
           schaftliche] Reden communiectur hätte.  64
           Dafür verlangt der Schöffe Schefer Genugtuung. Wegen freventlich außgegosse-
           ner  Worth  verurteilen  Bürgermeister  und  Rat  vorbehaltlich  der  Entscheidung
           des Fiscals [öffentlicher Ankläger] den Notar Dünwald, dem Schöffen Schefer
           Genugtuung zu leisten. Die Achter haben ein im Bau befindliches Haus besich-
           tigt.  Sie  schlagen  vor,  das  zweite  Stockwerk  mit  Holz  aufzubauen.  Der  Rat
           schließt sich dem Vorschlag an. Der beklagte Johannes Huth soll binnen 8 Ta-
           gen 1 rtlr bürgerliche Strafe zahlen. Am Sonntag soll öffentlich bekanntgegeben
           werden,  dass  die  Gläubiger  des  Marktmüllers,  die  sich  noch  nicht  gemeldet
           haben, ihre Forderungen umgehend vorbringen. 65
           Am kommenden Dienstag werden im Haus des Baumeisters Wolff die Pfänder
           des Marktmüllers verkauft. Der Rat fordert die Förster und Feldschützen ein-
           dringlich auf, darauf zu achten, dass kein grünes oder dürres Eichenholz von
           Auswärtigen  aus  dem  Ahrweiler  Wald  mitgenommen  wird.  Ebenso  ist  das
           Krauten, besonders auf dem Griend, verboten. Ferdinand Stahl, der Gudenauer
           Halbwinner,  erhält  einen  Baum,  um  einen  Wagen  bauen  zu  lassen.  Stefan


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