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1734/35

                               ten
            Also calculirt, den 10  Aprilis 1736, coram senatu et
            Octoviris hiervon gehet ab der Grabenbleichart, so in
            acht undt eine halbe Ahm, wie solcher gekeltert wor-
            den, bestanden, welchen auch
                                                                              [49]

            Rechner Baumeister Reinerus Jacobs lauth Prothocolli   gld   alb   hll
            senatorii vom 21. Maii 1735 in allem, wie solcher sich
            gleich nach dem Kelteren in Maßen befunden, ohne ei-
            nig Abgang jede Ahm darab ohne Fäßer herüber in
            Rechnung zu bringen, wie dan auch nicht geschehen,
            gekaufft pro zehn Riechstaler curent, thuen also obge-
            achten undt ein halb Bleichart ad                     276     6
            Dieße abgezogen pleibt civitas Computanti annoch in
            allem schuldig sage zweyhundert neuntzig undt acht
            gld colsch 21 alb 3 ½ hll, undt weillen gegen dieße
            Rechnung von Bürgermeister undt Rath sambt Achtern
            nichts hatt konnen eingewendet werden, alß haben Bür-
            germeistern undt Rath mitt Achtern einmütig beliebt
            undt beschloßen, daß gegenwertige Rechnung heuth
            mitt solle revidirt undt receßirt werden, wobey Bürger-
            meistern undt Rath mitt Achtern beschloßen, daß Com-
            putanten gleich auch solches anderen Baumeistern bey
            ihren revisionibus geschehen, von obiger seiner
            praetension abgehen undt hießiger Statt zum Guten
            kommen sollen dreyßig gld colsch, nach deren Abzug
            pleibt hießige Statt Computanti mitt dem Erinneren an-
            noch schuldig zweyhundert undt sechßig acht gld col-
            sch 21 alb 3 ½ hll, daß sowohl bey Computanten Reiner
            Jacobs Simpels Hebbzettullen Laterisation
                                                                              [50]

            alß abgehaltener seiner Statt Baumeisterey keine Kosten
            drauffgangen, sondern die heutige Collation wegen sei-
            ner Revision schuldiger Kosten unentgeltlich zu thuen
            habe, alß berechenet auffgenohmen, revidirt, undt re-
            ceßirt in Beyseyn Bürgermeistern undt Rath sambt Ach-
                      ma
            tern hac 10  Aprilis 1736
            J.P. Gruben Bürgermeister mpp
            J. S. Eichaß Scabinus mpp
            W. E. Herrestorff Scabinus mpp
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