Page 358 - Quellen_Band_8
P. 358
1734/35
ten
Also calculirt, den 10 Aprilis 1736, coram senatu et
Octoviris hiervon gehet ab der Grabenbleichart, so in
acht undt eine halbe Ahm, wie solcher gekeltert wor-
den, bestanden, welchen auch
[49]
Rechner Baumeister Reinerus Jacobs lauth Prothocolli gld alb hll
senatorii vom 21. Maii 1735 in allem, wie solcher sich
gleich nach dem Kelteren in Maßen befunden, ohne ei-
nig Abgang jede Ahm darab ohne Fäßer herüber in
Rechnung zu bringen, wie dan auch nicht geschehen,
gekaufft pro zehn Riechstaler curent, thuen also obge-
achten undt ein halb Bleichart ad 276 6
Dieße abgezogen pleibt civitas Computanti annoch in
allem schuldig sage zweyhundert neuntzig undt acht
gld colsch 21 alb 3 ½ hll, undt weillen gegen dieße
Rechnung von Bürgermeister undt Rath sambt Achtern
nichts hatt konnen eingewendet werden, alß haben Bür-
germeistern undt Rath mitt Achtern einmütig beliebt
undt beschloßen, daß gegenwertige Rechnung heuth
mitt solle revidirt undt receßirt werden, wobey Bürger-
meistern undt Rath mitt Achtern beschloßen, daß Com-
putanten gleich auch solches anderen Baumeistern bey
ihren revisionibus geschehen, von obiger seiner
praetension abgehen undt hießiger Statt zum Guten
kommen sollen dreyßig gld colsch, nach deren Abzug
pleibt hießige Statt Computanti mitt dem Erinneren an-
noch schuldig zweyhundert undt sechßig acht gld col-
sch 21 alb 3 ½ hll, daß sowohl bey Computanten Reiner
Jacobs Simpels Hebbzettullen Laterisation
[50]
alß abgehaltener seiner Statt Baumeisterey keine Kosten
drauffgangen, sondern die heutige Collation wegen sei-
ner Revision schuldiger Kosten unentgeltlich zu thuen
habe, alß berechenet auffgenohmen, revidirt, undt re-
ceßirt in Beyseyn Bürgermeistern undt Rath sambt Ach-
ma
tern hac 10 Aprilis 1736
J.P. Gruben Bürgermeister mpp
J. S. Eichaß Scabinus mpp
W. E. Herrestorff Scabinus mpp
357

