Satzung

Satzung des Heimatverein "Alt-Ahrweiler" e.V.

§ 1

Sitz des Vereins

Der Heimatverein Alt-Ahrweiler e.V. hat seinen Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Er ist in das beim Amtsgericht Koblenz geführte Vereinsregister unter der Nr. 10493 eingetragen.

§ 2

Zweck des Vereins

Der Heimatverein Alt-Ahrweiler e.V. mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes sowie der Altenhilfe in Ahrweiler, Bachem, Walporzheim, Marienthal und Ramersbach.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und literarischer Art in Bezug auf die Heimatkunde
  • die Herausgabe von Heimatblättern, Heimatbüchern und Chroniken
  • die Durchführung von Studienreisen, die die Heimatpflege, Kunst und Kultur fördern
  • die Bekanntmachung der Mitglieder des Vereins, der Bevölkerung und weiterer Kreise mit der Heimatgeschichte
  • die Pflege und Förderung heimischer Sitte und Eigenart sowie althergebrachten Brauchtums
  • die Pflege und Unterhaltung von Sammlungen
  • die Pflege des Liedgutes
  • die Erhaltung und Unterhaltung charakteristischer Bauten und Anlagen im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung
  • die Förderung der Betreuung von alten Menschen in den Huten und Bürger- gemeinschaften (z. B. Altenkaffee, Altenfahrt usw.)

Der Heimatverein Alt-Ahrweiler e.V. ist religiös und politisch neutral. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus

  • ordentlichen Mitgliedern
  • und Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden.

Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen, Firmen, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich um die Belange und die Zielsetzung des Vereins besondere Verdienste erworben haben.
Zu Ehrenvorsitzenden können von der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich während ihrer Tätigkeit als Vorsitzender im Sinnen § 6 Satz 1 der Satzung besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Ein Ehrenvorsitzender kann zugleich auch Ehrenmitglied sein.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung durch den Vorstand.

Das Ausscheiden aus dem Verein erfolgt durch

  • schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Dieser Erklärung ist gleichgestellt die Nichtzahlung des Jahresbeitrages trotz zweimaliger Anmahnung.
  • Ausschluss: Ausgeschlossen werden kann, wer sich Handlungen zuschulden kommen lässt, die geeignet sind, die Interessen des Vereins wesentlich zu schädigen. Zum Ausschluss ist ein Beschluss des Vorstandes mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit erforderlich.

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen, teilzunehmen und mitzuarbeiten und zu beschließen über alle Fragen, die für den Verein und die Erreichung seiner satzungsmäßigen Ziele von allgemeiner Bedeutung sind.

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinem gemeinnützigen Bestreben zu unterstützen, ihm alle sachdienlichen Auskünfte zu geben und den Vereinsbeitrag pünktlich zu zahlen.
Der von den Mitgliedern zu zahlende Jahresbeitrag wird jährlich in der Hauptversammlung festgesetzt und ist bis spätestens 31. Mai jeden Jahres zu entrichten. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung.

§ 6

Der Vorstand

Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein stets alleine gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden nur im Verhinderungsfall vertritt.

Der Vorstand im Sinne dieser Satzung besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu neun Beisitzern.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung unter Benennung ihres Amtes mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Die Wahl erfolgt geheim, wenn nicht die Versammlung anders beschließt. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er faßt - abgesehen von der in § 3, Abs. 3, vorgesehenen Ausnahme - seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder ist der Vorstand beschlussfähig.

Der Vorsitzende beruft die Sitzung des Vorstandes ein, so oft es die Geschäfte erfordern. Der Vorsitzende kann auch Ehrenvorsitzende als Gast - auch zu einzelnen Punkten der Tagesordnung - einladen. Eine Tagesordnung braucht der Einladung, die 8 Tage vorher zu erfolgen hat, nicht beigefügt werden. Über die Vorstandssitzung fertigt der Schriftführer eine Niederschrift an, die von ihm und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

Die Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes im Sinne von vorstehendem § 6 Abs. 2 sind berechtigt, für ihre Tätigkeit eine Vergütung im Sinne von § 3 Nr. 26a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in seiner jeweils im Veranlagungszeitraum geltenden Fassung zu erhalten.

§ 7

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen und zwar mindestens 14 Tage vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung durch Bekanntgabe in der „Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler“.

Nach Ablauf eines Vereinsjahres (=Kalenderjahr) findet im ersten Quartal des folgenden Jahres die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Einladung ergeht 14 Tage vorher durch Bekanntgabe in der „Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler“. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:

  • Jahresbericht
  • Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes
  • Haushaltsvorschlag
  • Jahresbeitrag
  • Wahl der nach Ablauf der jeweiligen Amtszeit zu wählenden Mitglieder des Vorstandes gem. § 6, Abs. 2 und der Rechnungsprüfer
  • Beschlussfassung über die von den Mitgliedern eingegangenen Anträge, die spätestens eine Woche vor dem Verhandlungstage bei der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht sein müssen.

Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder sowie Ehrenvorsitzende, wobei jede stimmberechtigte Person eine Stimme hat. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden (Versammlungsleiter) und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt, so ist durch den Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, für die die gleichen Bestimmungen gelten, wie für die ordentliche Mitgliederversammlung.

§ 8

Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Änderungen der Satzung bedürfen der Mehrheit von mindestens zwei Drittel der vertretenden Stimmen.

Die Auflösung der Körperschaft kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Bei dieser müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Die Auflösung erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen. Im Falle der Beschlussunfähigkeit entscheidet nach nochmaliger Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen einfache Stimmenmehrheit.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler soll das Vermögen der Körperschaft für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 dieser Satzung verwenden.

Diese in der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2023 angenommene neue Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und setzt die bisherige Satzung vom 28. März 2019 außer Kraft.

Wappenbrunnen am Blankartshof

Bedeutende Wappen der Ahrweiler Geschichte

2 40 39 RB8814Heimatverein Alt-Ahrweiler übergab der Stadt einen Wappenbrunnen
von Thomas Weber

Nun verfügt Ahrweiler auch über einen „Wappenbrunnen.“ So dürfte zumindest künftig der Brunnen genannt werden, der vor dem Blankartshof in der Ahrweiler Ahrhutstraße sprudelt. 2007 errichtet, sah er doch ein wenig lieblos aus. Dies nahm der Heimatverein Alt-Ahrweiler nun zum Anlass, den achteckigen Brunnen mit Steinmetzarbeiten zu verschönern. Diese wurden in aufwändiger Arbeit künstlerisch wertvoll vom Team der Bildhauerei Netzer-Mühle in Brohl-Lützing hergestellt. Die acht Arbeiten, die fachmännisch am Brunnen angebracht wurden, zeigen verschiedene Wappen. Sie wurden vom Heimatverein gestiftet und am Gründonnerstag der Stadt als vorgezogenes Ostergeschenk übergeben. „Der Heimatverein hat sich nach langen Überlegungen entschlossen, diesen Brunnen mit Wappen von bedeutenden Ahrweiler Familien schmücken zu lassen. Selbstverständlich gehören auch das Wappen der alten Stadt Ahrweiler und das Wappen des Reichsklosters Prüm, des ersten Landesherrn Ahrweiler, dazu“ so Archivar Hans-Georg Klein, der sich mit dem zweiten Vorsitzenden Erich Nagel maßgeblich um die Umsetzung des 27.000 Euro teuren Projektes gekümmert hat.2 40 39 Wappenbrunnen

Dass die getroffene Auswahl der Wappen sicherlich einigen Diskussionsstoff birgt, machte Hans-Georg Klein schon bei der Übergabe deutlich. „Warum ist dieses Wappen drauf und jenes nicht“, dürfte sich manch ein Ahrweiler Bürger fragen. „Zu sehen sind Wappen von Familien, die in Ahrweiler Spuren hinterlassen haben“, betonte Klein, und betonte das Wort „Spuren.“ Es gehe also nicht explizit um jene, die Ahrweiler Gutes taten. Klein nannte beispielhaft das auf dem Brunnen zu sehende Wappen der Familie Blankart, die in ständigem Streit mit der Stadt war, weil sie sich weigerte, Steuern zu entrichten. Das gipfelte schließlich darin, dass ein Familienmitglied den Bürgermeister niederstach. Für das Fehlen anderer Wappen gebe es ganz profane Erklärungen, erläuterte Klein. So habe man beim Wappen der Ritter von Forst nicht erkunden können, welche Farben das Wappen zeige. Und das Wappen der Familie Bossard sei einfach zu schlicht gewesen.

Auf dem Brunnen zu sehen sind nun neben dem Wappen der Stadt Ahrweiler und dem des Klosters Prüm die Wappen der Familien Herrestorff, (von) Gruben, Roesgen, Blankart, Kolb und Gurtzgin.

Bürgermeister Guido Orthen bedankte sich im Beisein zahlreicher Vertreter des öffentlichen Lebens Ahrweiler für die Spende. Er lobte den Heimatverein für sein großes soziales und kulturelles Engagement. In den Dank bezog das Stadtoberhaupt auch die Künstler, die die Wappen geschaffen hatten, mit ein.

Die Blankarts ruhmvolle Ahrweiler Adelsfamilie

Bericht der Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler anlässlich
der Eröffnung des Stadtarchiv Bad Neuenahr-Ahrweiler am 24. September 2005
von Alfred Oppenhoff

Das mittelalterliche Ahrweiler war geprägt durch zahlreiche Höfe, die Klöstern und Adelsgeschlechtern gehörten. Die Adelsfamilien stammten zum Teil aus Ahrweiler und hatten hier auch ihren Stammsitz – so beispielsweise die Ritter Blankart und Kolwe – zum Teil waren es auswärtige Geschlechter, die hier in Ahrweiler einen Hof besaßen wie die Grafen von Blankenheim, die Herren von Stein-Kallenfels und andere.
Die Ritter von Blankart waren für Ahrweiler über Jahrhunderte von sehr großer Bedeutung und dienten der Stadt und ihren Bürgern als Schöffen, Bürgermeister und auch als Vögte.
An diese für Ahrweiler so bedeutsame Familie erinnern heute noch die Namensgebung einer Straße und auch der Grabstein des Ritters Kuno Blankart neben dem Kreuzaltar in der St. Laurentius-Pfarrkirche.
Auch das Herrenhaus ihres Hofes in Ahrweiler hat die Jahrhunderte überstanden, wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gekauft und in langjähriger Bauzeit saniert. Das historische Gebäude wird in Zukunft das Archiv der Stadt beherbergen. Am Samstag, 24. September, wird die feierliche Eröffnung dieser Einrichtung stattfinden. Am gleichen Tag wird auch der vor diesem Haus gestaltete Platz Blankartshof der Öffentlichkeit übergeben.
Mit Blick auf diese für Ahrweiler so bedeutsamen und zukunftsgerichteten Ereignisse drucken wir nachstehend eine Betrachtung zur Familie der Ritter Blankart ab, wie sie Rektor Jakob Rausch aufgezeichnet hat und im „Heimatbuch der Stadt Ahrweiler" veröffentlichte.
"Von allen Adelsgeschlechtern hat die Familie Blankart die größte Bedeutung für Ahrweiler. Das Familienwappen hat im blauen Felde einen silbernen Hammer. Auf dem Helme ist ein wachsender Hund, der ebenfalls den silbernen Hammer zeigt.
Der Stammvater der Familie ist Hermann Blankart, der von seiner hellen Haarfarbe und seiner lauteren, reinen (= blanken) Gesinnung den Namen erhielt.
Im Jahre 1148 beteiligte er sich auf Veranlassung des Hl. Bernhard, der in den rheinischen Landen den 2. Kreuzzug predigte, an diesem Kriegszug. Sein Gefährte war der tapfere, aber wilde Ritter Gerlach aus dem Jülicher Lande.
Als Gerlach, durch den plötzlichen Tod seiner Gattin veranlasst, als frommer Pilger nach Rom und Jerusalem wallfahrtete, begleitete ihn abermals Hermann Blankart. Nach der Pilgerreise entsagte Gerlach der Welt und wohnte als Einsiedler in einer alten, hohlen Eiche in der Aachener Gegend. Jedes Jahr besuchte Hermann Blankart von Ahrweiler aus den stillen Einsiedler, der im Rufe der Heiligkeit stand und später auch heilig gesprochen wurde.
Der Blankartshof bestand schon 100 Jahre vor der Stadtgründung. Er gehörte zu den 7 Höfen, um die 1248 die Stadtmauer gebaut wurde. Dieser erste Blankartshof lag dicht am Ahrtor, dort, wo heute in der Ahrhutstraße die Ahrtorapotheke und die anliegenden Geschäftshäuser stehen.
Der heutige Blankartshof an der Ahrhutstraße wurde nach der Stadtgründung 1256 von dem Ritter von Fischenich erbaut und über 100 Jahre bewohnt. Als die Ritter von Fischenich im 14. Jahrhundert die Burg Kreuzberg erbauten und dorthin zogen, kam der Fischenicher Hof mit Mühle und Zehntscheuer durch Heirat an die Familie Blankart, die nun den Fischenicher Hof bewohnte und der daher später und bis heute „Blankartshof“ genannt wird.
Der ursprüngliche Blankartshof am Ahrtor und die Blankartsche Burg in Bachem kamen durch Heirat der Katharine Blankart mit dem Freiherrn von Eltz in den Besitz dieser Adelsfamilie. Daher sprach man nun vom „Eltzer Hof“ am Ahrtor und der „Eltzer Burg“ in Bachem.
Im Jahre 1628 beschloss der Ahrweiler Stadtrat, den Eltzer Hof anzukaufen, um dort innerhalb der schützenden Stadtmauer ein Franziskanerkloster auf dem Calvarienberg neben der schon stehenden Wallfahrtskirche erbaut werde, was im Jahre 1630 auch geschah.
Auch der Eltzer Hof am Ahrtor wurde am 1. Mai 1689 eingeäschert und nicht mehr aufgebaut.
Der große Blankartshof, der 10 Jahre vor dem Stadtbrande erneuert und vergrößert worden war, erlitt 1689 nur geringe Brandschäden, die von der Familie Blankart bald wieder ausgebessert wurden. Die Blankarts dienten der Stadt Ahrweiler als Schöffen, Bürgermeister und Vögte. Im 15. Jahrhundert teilte sich die Ahrweiler Familie Blankart in drei noch jahrhundertelang blühende Linien:
Blankart von Ahrweiler
Blankart von Lantershofen
Blankart von Odenhausen-Alsdorf im jülischen Lande.

Die Blankarts von Lantershofen bauten den dortigen Herrenhof zur Burg aus. Von den 7 Herren dieser reichsunmittelbaren Herrschaft waren die Blankarts der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht; sie wohnten nämlich bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts ständig in der Burg Lantershofen und waren die reichsten Grundbesitzer des Dorfes.
Wir treffen die Blankarts auch als Burgherren der Wensburg im Liersbachtale und der Burg Vischel im Vischelbachtale, ebenso als kurkölnische Amtsleute auf Burg Are, auf der Nürburg und in Andernach. Als Amtsleute im kurtrierischen Dienst stehen sie auch in Daun und Mayen. Als Kurpfälzische Hofherren treten sie in Düsseldorf und als preußische Kammerherren in Kleve auf. Im Dienste der Kirche finden wir sie als Dekane in Aachen, als Äbtissinen im „Maria im Kapitol“ in Köln.
Die Bedeutung der Familie Blankart beruht auch auf ihrer starken Versippung mit dem rheinischen Adel. Durch Heirat waren sie verwandt mit von Kolwe, von Fischenich, von Meckenheim, von Beißel, von Gymnich, von Heimbach, von Nideggen, von Mirbach, von Metternich, von Eltz, von Newen, von Guyhoven, von Bocholz, von Harff, von Bourscheid-Büllesheim, von Hatzfeld, von Hochsteden-Nothausen, von Vlatten, von Cortenbach, von Wachtendonk-Germenseel, von Dalwigk-Lichterfelde, von Lieser, von Lerode.
Das Ahrweiler Rittergeschlecht von Kolwe wohnte am Adenbachtor. In Vettelhoven besaßen sie ein großes Rittergut, das später in zwei Teile zerfiel; die heute im Besitz de Gutsherren Krewel und de Werth von Vettelhoven sind. Durch die Versippung der Kolwe mit Blankart übernahmen die Kolwe den Blankartschen Hammer in ihr Wappen. Bislang hatten sie 3 Kolben, von nun an 3 Hämmer in ihrem Wappen.
Im 18. Jahrhundert starben die Blankarts in Ahrweiler und auch in Lantershofen im Mannesstamme aus. Der letzte männliche Spross der Ahrweiler Linie war Lothar Philipp Blankart. Seine beiden Erbtöchter heirateten rheinische Adelige und wohnten weiterhin in Ahrweiler. Maria Anna Elisabeth Blankart heiratete Johann Henrich von Vlatten zu Drove. Sie bewohnten den Blankartshof. Im Wohnhaus der ehemaligen Blankartsmühle finden wir noch heute das Doppelwappen dieser Familie.
Die zweite Erbtochter Maria Sophia heiratete Ferdinand Ernst von Dalwigk. Der Dalwigksche Hof lag vor dem Adenbachtor. Die Dalwigks waren auch Mitherren von Lantershofen.
Die Linie Blankart von Odenhausen-Alstorf blühte weiter und stand zuletzt in französischen Diensten. Maria Antoniette Blankart von Alstorf heiratete den französischen Marschall und Kriegsminister de Muy und wohnte in Paris. Ihre Schwester Anna Maria war die Gattin des französischen Grafen und Obristen Andelot. Ihr Neffe Josef Benjamin Blankart fiel auf dem Zuge Napoleons nach Ägypten vor der Stadt Alexandrien im Nildelta im Jahre 1798. Er war 20 Jahre alt.
Betrachten wir das Wirken der Ritter- und Adelsfamilie Blankart, so stellen wir fest, dass ihre Vertreter 700 Jahre lang stets ruhm- und bedeutungsvoll nicht nur am bunten Teppich der Ahrweiler Stadtgeschichte, sondern auch am rheinischen Geschichtsteppich mitgewoben haben und dass sie stets ihrem Namen Ehre machten.

Zeittafel: Der Blankartshof (vorhermals Der Fischenicher Hof)

1277 Febr. 22 Conradus de Fischenich
1291 März 12 Winrico de Vischenich
1347 April 8 Rollmann von Fischenich
1351 Jan. 13 Ritter Conzo von Fischenich, Schenk des Erzbischofs von Köln, Wohnung in Ahrweiler (REK VI 117)
1351 Jan.13 Sophie von Fischenich, Tochter des Conzo von Fischenich, (REK VI 117) (siehe 1358 März 31)
1351 Juli 13 Kunz von Fischenich
1357 Heinrich von Fischenich
1358 März 31 Sophie von Fischenich, Frau zum Turm, übergibt ihrem Neffen Johann vom Vorst ihr Recht an die beim Turm gelegene Mühle zu Gisenhoven (Landskron 456); Sophie von Fischenich verheiratet in 1.Ehe mit Johann von Landskron, in 2.Ehe mit Dietrich Herr zu Kerpen; Tochter Goitgin (23.10.1370 Landskron 516)
1366 Jan.24 Koensgen von Fischenich, Sohn + Konzo von Ahrweiler
1382 April 26 Kunz von Fischenich
1394 Juli 21 Cointzen van Vischenich
1405 Nov.29 Bele von Fischenich
1409 Aug.21 Ahrgasse = Rabod von Fischenich
1517 Sept.27 Wilhelm von Manderscheid, Abt zu Prüm, belehnt Johann Blankart, Vogt zu Ahrweiler, mit dem Fischenicher Hof und der Marktmühle (Eiflia Illustrata S.442)
Der Fischenicher Hof wird nun der Blankartshof genannt
1521 (1630) In den ältesten prümischen Lehnsregistern werden 7 adelige und 7 unadelige Lehen genannt, u.a.: der Fischenicher Hof (Blankartshof) LHAK 18/588)
1549 Juli 3 Prumisch hoffs weißthumb binnen Arwyiler...nu durch dero Blanckardter hoff, gnant der Vischenicher hoff....(LHAK 18/588)
1551 Aug.14 Erbteilung der Brüder Blankart: Kuno, der älteste Brüder erhält den Vischenicher hoff binnen Arweyler mit allen Nebengebäuden und Zubehör wie Weingärten, Äcker und die dazugehörigen Pachten und Zinsen. Kuno erhält aus der Erbmasse die Gerechtigkeiten und Gefälle an der Marktmühle zu Ahrweiler (LHAK 18/2012)
1694 Juni 28 Prümer Gang: ...auff den Hirsch darumbt gekehrt durch freyherren von Blanckart hoff... (LHAK 18/2014)
1744 Juni 26 Der prummische gang:..nach des herrn von Blanckartß hoff ... (HSTAK 18/2012)