Page 367 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
protestieren. In Anwesenheit des Kanonikus Gartzen spricht der Rat über die
noch nicht gezahlten Zinsen des Cronenbergischen Kapitals. Der Rat will mit
der Familie einen Vergleich suchen.
1738 – Samstag, den 20. Dezember 137
Der Schöffe Schefer als Bevollmächtigter berichtet im Rat, er sei in Bonn im
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Haus des Kanonikus Peltzer gewesen und habe die Kurmut namens des hie-
sigen Hospitals mit 2 rtlr spec 32 alb bezahlt. Peter Paffenholz habe seinen Eid
als empfangende Hand abgelegt. Eine Aufstellung der Unkosten wolle Peltzer
der Stadt demnächst zusenden. Es muss im korrigierten Protokoll vom 16. Juni
1733 nachgesehen werden, ob Servas Gulich die Zinsen des Diepenthalischen
Kapitals in Höhe von 31 gld 6 alb wie behauptet abgeführt hat. Diese Zinsen
schuldete sein Vorsatz Johann Meyschoß aus dem Jahre 1707. In Abwesenheit
des zeitigen Bürgermeisters trägt Bürgermeister Becker die Ergebnisse des Be-
suchs bei der jülichschen Verwaltung vor. 138
Es sei dort ein kurpfälzischer Befehl eingegangen, dass die Ausheimischen den
Einheimischen gleichzustellen seien. Damit sind im diesem Jahr pro Morgen 12
Schillinge zu zahlen. In Anwesenheit der Achter Johann Riskirchen und Ferdi-
nand Geller vergleicht sich der Rat mit dem Kanonikus Gartzen wegen der
Cronenbergischen oder Diepenthalischen Kapitalien. Die Stadt ist vor vielen
Jahren bis 1701 die Zinsen schuldig geblieben. Der Kanonikus vereinbart mit
dem Rat, dass dieser einmahl vor all seiner Schwägerin 240 tlr für die rückstän-
digen Zinsen zahlt. Dabei bietet der Rat an, die seit 1701 bis jetzt aufgelaufenen
Zinsen bis Lichtmess mit einem Abschlag von 100 rtlr zu zahlen. Da der Kano-
nikus nicht über die entsprechende Vollmacht verfügt, muss er sich erst mit
seiner Schwägerin und den übrigen Vormündern besprechen. 139
Morgen soll bekanntgemacht werden, dass jeder innerhalb von drei Tagen bei
Strafe von 2 gld seinen Schornstein durch den Dachdecker Stefan Schauth oder
seine Knechte fegen lassen soll. Diejenigen die noch Schornsteine aus Holz ha-
ben oder deren Schornsteine nicht weit genug über das Dach gehen, müssen
zur Vermeidung der Brandgefahr die Kamine umbauen. Kommen sie dem Be-
fehl nicht nach, wird der Rat die Kamine auf Kosten der Eigentümer sanieren.
Das Holzhauen und Rahmenmachen in den Wehrbüschen und Rodderen ist bei
schon mehrmals genannten Strafen verboten. 140
Die Förster und Feldschützen sollen dies unter Strafandrohung der Verwei-
sung auf die Stadtpforte scharf kontrollieren. Sie müssen besser als bisher acht
geben.
116 Johann Adam Pelser, Kanoniker am Cassiusstift zu Bonn von 1721 – 1766.
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