Page 367 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           protestieren. In Anwesenheit des Kanonikus Gartzen spricht der Rat über die
           noch nicht gezahlten Zinsen des Cronenbergischen Kapitals. Der Rat will mit
           der Familie einen Vergleich suchen.

                1738 – Samstag, den 20. Dezember  137
           Der  Schöffe  Schefer  als  Bevollmächtigter  berichtet  im  Rat,  er  sei  in  Bonn  im
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           Haus des Kanonikus Peltzer  gewesen und habe die Kurmut namens des hie-
           sigen Hospitals mit 2 rtlr spec 32 alb bezahlt. Peter Paffenholz habe seinen Eid
           als  empfangende  Hand  abgelegt.  Eine  Aufstellung  der  Unkosten  wolle  Peltzer
           der Stadt demnächst zusenden. Es muss im korrigierten Protokoll vom 16. Juni
           1733 nachgesehen werden, ob Servas Gulich die Zinsen des Diepenthalischen
           Kapitals in Höhe von 31 gld 6 alb wie behauptet abgeführt hat. Diese Zinsen
           schuldete sein Vorsatz Johann Meyschoß aus dem Jahre 1707. In Abwesenheit
           des zeitigen Bürgermeisters trägt Bürgermeister Becker die Ergebnisse des Be-
           suchs bei der jülichschen Verwaltung vor. 138
           Es sei dort ein kurpfälzischer Befehl eingegangen, dass die Ausheimischen den
           Einheimischen gleichzustellen seien. Damit sind im diesem Jahr pro Morgen 12
           Schillinge zu zahlen. In Anwesenheit der Achter Johann Riskirchen und Ferdi-
           nand  Geller  vergleicht  sich  der  Rat  mit  dem  Kanonikus  Gartzen  wegen  der
           Cronenbergischen  oder  Diepenthalischen  Kapitalien.  Die  Stadt  ist  vor  vielen
           Jahren bis 1701 die Zinsen schuldig geblieben. Der Kanonikus vereinbart mit
           dem Rat, dass dieser einmahl vor all seiner Schwägerin 240 tlr für die rückstän-
           digen Zinsen zahlt. Dabei bietet der Rat an, die seit 1701 bis jetzt aufgelaufenen
           Zinsen bis Lichtmess mit einem Abschlag von 100 rtlr zu zahlen. Da der Kano-
           nikus  nicht  über  die  entsprechende  Vollmacht  verfügt,  muss  er  sich  erst  mit
           seiner Schwägerin und den übrigen Vormündern besprechen. 139
           Morgen soll bekanntgemacht werden, dass jeder innerhalb von drei Tagen bei
           Strafe von 2 gld seinen Schornstein durch den Dachdecker Stefan Schauth oder
           seine Knechte fegen lassen soll. Diejenigen die noch Schornsteine aus Holz ha-
           ben oder deren Schornsteine nicht weit genug über das Dach gehen, müssen
           zur Vermeidung der Brandgefahr die Kamine umbauen. Kommen sie dem Be-
           fehl nicht nach, wird der Rat die Kamine auf Kosten der Eigentümer sanieren.
           Das Holzhauen und Rahmenmachen in den Wehrbüschen und Rodderen ist bei
           schon mehrmals genannten Strafen verboten. 140
           Die  Förster  und  Feldschützen  sollen  dies  unter  Strafandrohung  der  Verwei-
           sung auf die Stadtpforte scharf kontrollieren. Sie müssen besser als bisher acht
           geben.



           116  Johann Adam Pelser, Kanoniker am Cassiusstift zu Bonn von 1721 – 1766.
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