Page 12 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
P. 12

Einführung
           Die Rechnungen der Stadt Ahrweiler

           Zu den ältesten Überlieferungen des  städtischen Verwaltungsschrifttums der
           alten  kurkölnischen  Mithauptstadt  Ahrweiler  im  Stadtarchiv  Bad  Neuenahr-
           Ahrweiler zählen die Kur- und Baumeisterrechnungen. Sie beginnen 1487 und
           sind allerdings bis 1700 nur bruchstückhaft überliefert.
           Klaus Flink, der wohl beste Kenner der Ahrweiler Geschichte, ging 2003 genau
           auf  diese  Archivalien  ein:  „Damit  ist  zunächst  angesprochen,  was  jetzt  noch
           fehlt bzw. zu tun ist. Das ist zunächst einmal die Erfassung und Aufbereitung
           der  (seit  1487-1510,  1631/1632,  1677-1680  und  von  1695-1789  fast  lückenlos)
                                                2
           überlieferten städtischen Rechnungen ...“
           Bis  ungefähr  zu  Beginn  des  17.  Jahrhunderts  führten  zwei  Kurmeister  die
           Rechnungen.  Der  Rat  wählte  diese  städtischen  Rechner  jährlich  aus  seiner
           Mitte. Dabei mußte einer aus dem Schöffenkollegium und einer aus der Mitte
           der Ratsverwandten kommen .
                                      3
           Zu Beginn des 17. Jahrhunderts verwaltete ein städtischer Baumeister  dieses
           Amt.  Ein  Beleg  für  die  Änderung  der  Wahlordnung  liegt  bislang  noch  nicht
           vor.
           Neben den Rechnungen sind bis 1510 auch fünf Rechenhefte (reddituarium) der
           Kurmeister als Vorlage für die Rechnung erhalten. Beide sind in Schmalfolio-
           heftchen  geschrieben,  wobei  die  Rechenhefte  auch  minutiös  die  Einnahmen
           vermerken,  die  bei  den  Rechnungen  nur  summarisch  erfaßt  werden.
           Allerdings sind die Einnahmen durchweg in lateinischer Sprache und überwie-
           gend  mit  Abkürzungen  notiert,  ein  manchmal  unlösbares  Problem.  Diese
           Stellen  gebe  ich  im  Faksimiledruck  wieder.  Von  der  Schreibqualität  her  be-
           stehen in den beiden Textsorten ein gewaltiger Unterschied. Die Rechenhefte
           waren  deutlich  nur  als  Kladden  geführt.  Beide  Textsorten  werden  in  der
           Transkription wiedergegeben. Das Rechnungsjahr reicht vom Maikirmesabend
           (meykirmessavent = 12. Mai)  bis zum 11. Mai des darauf folgenden Jahres.
                                   4
           Die erste Periode der Überlieferung endet 1510.











           2  Klaus Flink, Ahrweiler unter dem Krummstab der Fürstäbte von Prüm und der Erzbischöfe von
           Köln, S. 131, Oberbettingen 2003; zitiert: Flink, Krummstab.
           3  Vgl. hierzu Ordnung des Erzbischofs Philipp für die städtischen Ämter; abgedruckt in: Zimmer,
           Theresia, Inventar der Stadt Ahrweiler, Koblenz 1965, hier S. 119 f. Die Bestätigung dieser
           Wahlordnung erfolgte 1514, a.o.O. S. 126.
           4  So zu 1492 a die sancti Servatij.
           12
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17