Page 12 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Die Rechnungen der Stadt Ahrweiler
Zu den ältesten Überlieferungen des städtischen Verwaltungsschrifttums der
alten kurkölnischen Mithauptstadt Ahrweiler im Stadtarchiv Bad Neuenahr-
Ahrweiler zählen die Kur- und Baumeisterrechnungen. Sie beginnen 1487 und
sind allerdings bis 1700 nur bruchstückhaft überliefert.
Klaus Flink, der wohl beste Kenner der Ahrweiler Geschichte, ging 2003 genau
auf diese Archivalien ein: „Damit ist zunächst angesprochen, was jetzt noch
fehlt bzw. zu tun ist. Das ist zunächst einmal die Erfassung und Aufbereitung
der (seit 1487-1510, 1631/1632, 1677-1680 und von 1695-1789 fast lückenlos)
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überlieferten städtischen Rechnungen ...“
Bis ungefähr zu Beginn des 17. Jahrhunderts führten zwei Kurmeister die
Rechnungen. Der Rat wählte diese städtischen Rechner jährlich aus seiner
Mitte. Dabei mußte einer aus dem Schöffenkollegium und einer aus der Mitte
der Ratsverwandten kommen .
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Zu Beginn des 17. Jahrhunderts verwaltete ein städtischer Baumeister dieses
Amt. Ein Beleg für die Änderung der Wahlordnung liegt bislang noch nicht
vor.
Neben den Rechnungen sind bis 1510 auch fünf Rechenhefte (reddituarium) der
Kurmeister als Vorlage für die Rechnung erhalten. Beide sind in Schmalfolio-
heftchen geschrieben, wobei die Rechenhefte auch minutiös die Einnahmen
vermerken, die bei den Rechnungen nur summarisch erfaßt werden.
Allerdings sind die Einnahmen durchweg in lateinischer Sprache und überwie-
gend mit Abkürzungen notiert, ein manchmal unlösbares Problem. Diese
Stellen gebe ich im Faksimiledruck wieder. Von der Schreibqualität her be-
stehen in den beiden Textsorten ein gewaltiger Unterschied. Die Rechenhefte
waren deutlich nur als Kladden geführt. Beide Textsorten werden in der
Transkription wiedergegeben. Das Rechnungsjahr reicht vom Maikirmesabend
(meykirmessavent = 12. Mai) bis zum 11. Mai des darauf folgenden Jahres.
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Die erste Periode der Überlieferung endet 1510.
2 Klaus Flink, Ahrweiler unter dem Krummstab der Fürstäbte von Prüm und der Erzbischöfe von
Köln, S. 131, Oberbettingen 2003; zitiert: Flink, Krummstab.
3 Vgl. hierzu Ordnung des Erzbischofs Philipp für die städtischen Ämter; abgedruckt in: Zimmer,
Theresia, Inventar der Stadt Ahrweiler, Koblenz 1965, hier S. 119 f. Die Bestätigung dieser
Wahlordnung erfolgte 1514, a.o.O. S. 126.
4 So zu 1492 a die sancti Servatij.
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