Page 412 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Urteilsspruch vom 11. Februar immer noch nicht in der Hammerzunft als
Zimmermann geführt würde. Der Rat befiehlt der Hammerzunft, Huth bis
zum nächsten Ratstag als Zimmerermeister anzunehmen. Der Rat beschließt,
dass künftig von jeder Hut zwei Mann zur Wache aufziehen müssen.
1741 – Dienstag, den 18. April 307
Sämtliche Schöffen, Ratsverwandte und Achter beschließen, dass die Ratsper-
sonen für jede gewöhnliche Ratssitzung zu ihrem stehenden Gehalt 12 alb haben
sollen, mit der Einschränkung jedoch, dass derjenige, der nicht gleich nach der
Mittelmesse in der Ratsstube erscheint, diese 12 alb nicht erhalten soll. Den
Achtern soll das Sitzungsgeld von 8 alb auf 10 alb erhöht werden. Dieses Geld
soll von den Feld- und Buschstrafen, den Goldgulden der neuen Meister und
dem Bürgergeld hergenommen werden. Peter Mies erhält einen Baumstumpf
für einen Kuhtrog.
1741 – Samstag, den 22. April 308
Die rückständigen Schatzheber sollen am nächsten Mittwoch vor dem Rat er-
scheinen. Gerhard Goddertz meldet, dass an seinem Gildenweingarten am
Schoiß eine Mauer errichtet werden müsse. Der Rat will den Weingarten mit
einem Maurer besichtigen. Heinrich Pollig, der die Armen zu beaufsichtigen
hat, sagt, ihm seien im letzten Jahr 2 tlr zugelegt worden, ohne zu sagen, woher
das Geld kommen solle. Der Rat weist den Gildenmeister an, die 2 tlr auszu-
zahlen. Ägidius Paysan beschwert sich im Rat, er habe am 19. Oktober 1731 das
Bürgerrecht erworben mit der Versicherung, dass er alleine in Ahrweiler Kes-
sel verkaufen dürfe. Nun seien fremde Kesseler da. Paysan bittet den Rat, diese
Kesseler aus der Stadt zu halten, bis diese das Bürgerrecht erworben hätten.
Der Rat verbietet also den fremden Kesselern in der Stadt mit Kessel zu han-
deln, bevor sie nicht das Bürgerrecht erworben haben. 309
Dieses Urteil soll vor allem dem Kesseler Joisten bekanntgegeben werden. Der
Rat trägt aber Ägidius Paysan auf, die Bürgerschaft weiterhin mit marktgängi-
gen und preiswerten Waren zu versorgen. Hubert Schiefer und Hans Adam
Schefer erklären im Rechtsstreit gegen Johannes Huth, sie könnten zum Urteil
vom 15. April keine abschließende Stellung nehmen, da ihr Advokat außhei-
misch sei und ihr Mitmeister Georg Heuser krank daniederläge. Wenn sie ge-
zwungen wären, Huth in die Zunft aufzunehmen, wollten sie sich ihr Recht in
jedem Fall vorbehalten. Der Rat teilt die Stellungnahme dem Prozessgegner
mit.
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