Page 412 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Urteilsspruch  vom  11.  Februar  immer  noch  nicht  in  der  Hammerzunft  als
           Zimmermann  geführt  würde.  Der  Rat  befiehlt  der  Hammerzunft,  Huth  bis
           zum  nächsten Ratstag als Zimmerermeister anzunehmen. Der Rat  beschließt,
           dass künftig von jeder Hut zwei Mann zur Wache aufziehen müssen.

                  1741 – Dienstag, den 18. April 307
           Sämtliche Schöffen, Ratsverwandte und Achter beschließen, dass die Ratsper-
           sonen für jede gewöhnliche Ratssitzung zu ihrem stehenden Gehalt 12 alb haben
           sollen, mit der Einschränkung jedoch, dass derjenige, der nicht gleich nach der
           Mittelmesse  in  der  Ratsstube  erscheint,  diese  12  alb  nicht  erhalten  soll.  Den
           Achtern soll das Sitzungsgeld von 8 alb auf 10 alb erhöht werden. Dieses Geld
           soll von den Feld- und Buschstrafen, den Goldgulden der neuen Meister und
           dem Bürgergeld hergenommen werden. Peter Mies erhält einen Baumstumpf
           für einen Kuhtrog.

                  1741 – Samstag, den 22. April  308
           Die rückständigen Schatzheber sollen am nächsten Mittwoch vor dem Rat er-
           scheinen.  Gerhard  Goddertz  meldet,  dass  an  seinem  Gildenweingarten  am
           Schoiß eine  Mauer errichtet werden müsse. Der  Rat will den Weingarten mit
           einem  Maurer  besichtigen.  Heinrich  Pollig,  der  die Armen  zu  beaufsichtigen
           hat, sagt, ihm seien im letzten Jahr 2 tlr zugelegt worden, ohne zu sagen, woher
           das Geld kommen solle. Der Rat weist den Gildenmeister an, die 2 tlr auszu-
           zahlen. Ägidius Paysan beschwert sich im Rat, er habe am 19. Oktober 1731 das
           Bürgerrecht erworben mit der Versicherung, dass er alleine in Ahrweiler Kes-
           sel verkaufen dürfe. Nun seien fremde Kesseler da. Paysan bittet den Rat, diese
           Kesseler aus der Stadt zu  halten,  bis diese das Bürgerrecht erworben  hätten.
           Der Rat verbietet also den fremden Kesselern in der Stadt mit Kessel zu han-
           deln, bevor sie nicht das Bürgerrecht erworben haben. 309
           Dieses Urteil soll vor allem dem Kesseler Joisten bekanntgegeben werden. Der
           Rat trägt aber Ägidius Paysan auf, die Bürgerschaft weiterhin mit marktgängi-
           gen  und  preiswerten  Waren  zu  versorgen.  Hubert  Schiefer  und  Hans  Adam
           Schefer erklären im Rechtsstreit gegen Johannes Huth, sie könnten zum Urteil
           vom  15.  April  keine  abschließende  Stellung  nehmen,  da  ihr  Advokat  außhei-
           misch sei und ihr Mitmeister Georg Heuser krank daniederläge. Wenn sie ge-
           zwungen wären, Huth in die Zunft aufzunehmen, wollten sie sich ihr Recht in
           jedem  Fall  vorbehalten.  Der  Rat  teilt  die  Stellungnahme  dem  Prozessgegner
           mit.






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