Page 410 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           fenholz zum neuen Marktgeschworenen. Er soll aber nicht eher den Eid leisten
           und in die Pflicht genommen werden, bis er das fällige Tractament [Bewirtung]
           gehalten hat. 301

                  1741 – Samstag, den 11. Februar
           Johann Gies im Gässchen, der ein unmündiges Kind aufzieht, erhält dafür an
           Martini jährlich 4 tlr von der Gilde. Ratsverwandter Wolff soll die Kirchentür,
           die zum Pastorat hin geht, anfertigen lassen. Im Streit zwischen Johannes Huth
           und Hubert Schiefer und Konsorten verliest Bürgermeister Develich in Anwe-
           senheit beider Parteien den Urteilsspruch. Schiefer und Konsorten legen um-
           gehend Widerspruch ein.

                  1741 – Samstag, den 18. Februar
           Peter  Markenheuer  gibt  an,  dass  Peter  Bongarts  Frau  mit  ihrer  Tochter  des
           Abends um 9 Uhr zwei Körbe Müß in seinem Garten vor dem Niedertor geholt
           haben. Der Rat legt den Kornpreis für 1740 auf 12 gld pro Malter fest. 302

                  1741 – Donnerstag, den 23. Februar
           Die Erbgeschworenen haben weisungsgemäß den Weg zwischen der gereoni-
           schen und der Blankenheimer Mühle besichtigt und befunden, dass dieser Weg
           als Fuhrweg zu benutzen ist. Dazu müssen nur die beiden Brücken, über die
           die Müller das Wasser auf ihre Wiesen leiten, in Stein gefasst werden. Dabei
           müsste die erste Brücke wegen der Krümmung des Weges etwas breiter gefasst
           und der Weg gesenkt werden. Dazu soll mit Seiner Hochgräflichen Exzellenz
           von Manderscheid-Blankenheim das Einverständnis hergestellt werden.

                  1741 – Samstag, den 25. Februar
           Die Ahrhut hat sich erboten, die untere hölzerne Brücke zu bauen. Dazu sollen
           Adenbachhut und Niederhut pro Haus 2 alb beisteuern. Diejenigen Marktge-
           schworenen,  die  bislang  ihr  Präsent  von  1  rtlr  noch  nicht  abgeführt  haben,
           werden nicht mehr eingesetzt, bis sie ihr gewöhnliches Tractament gegeben ha-
           ben. 303
           Die Zunftmeister, die ihren Goldgulden noch nicht bezahlt haben, müssen die-
           sen binnen 14 Tagen an den Baumeister Johann Paffenholz abführen.

                  1741 – Samstag, den 4. März
           Baumeister Heinrich Hartmann erhält einen Balken für seine Küche. Michael
           Schültzgen bittet darum, ihm den Setzlohn für die Kapellengüter zu vergüten.
           Ferner bittet er um die Erlaubnis, das gemistete Rübenfeld mit Gerste besäen




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