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Einführung
Das Baumeisteramt
Der Baumeister wurde jährlich am 1. Mai vom Rat in sein Amt gewählt. Er hatte
die Einnahmen und Ausgaben der Stadt abzurechnen. Dieses Amt galt als ein
verdrießliches Amt, weil die Hauptschwierigkeit des Baumeisters in der Beitrei-
bung der Simpel bestand. Die Simpel waren die Landessteuer (s. Tab. 1). Der
Promptus (Köttergeld) ist offensichtlich in den Baumeisterrechnungen den Sim-
pelsgeldern zugerechnet worden. Der Beamte musste vor allem Zahlungsunwil-
lige dazu bringen, die Steuer zu zahlen. Als Äquivalent für seinen Verdruss ge-
stand die Stadt ihm die Baumeisterfreiheiten zu. Zunächst erhielt der Beamte
auf Lebenszeit den Titel Herr und Baumeister. Zugleich war er von allem Hand-
und Spanndienst sowie vom Wachtdienst lebenslang freigestellt. Als Grundgeh-
alt erhielt er in seinem Amtsjahr 20 gld. Dazu kam eine Aufwandsentschädigung
von 8 gld pro eingezogenem Simpel. Weiter hatte der Baumeister das Vorrecht,
ein Schwein mehr als der einfache Bürger zur Waldmast aufzutreiben. Außer-
dem stand ihm bei den zahlreichen Festen ein Ehrentrunk zu.
Das Baumeisteramt ist seit spätestens 1611 nachweisbar. Vorher hatten diese
Aufgaben zwei Kurmeister wahrgenommen, von denen einer aus dem Gre-
mium der Schöffen und einer aus dem Gremium der Ratsverwandten kam. Eine
letzte Erwähnung der Kurmeister ist im Jahre 1546 zu finden. Allerdings ist zu
bedenken, dass die Überlieferungen des 16. Jahrhunderts in Ahrweiler nur sehr
lückenhaft sind.
Neben der Kasse des Baumeisters gab es ab 1752 noch den „Stadtsack“ (= Stadt-
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kasse), der von einem Schöffen geführt und verwaltet wurde . Zunächst war der
Schöffe Muttone, von 1763 an der Schöffe Hubert Fechemer für diese Kasse ver-
antwortlich. Der Kassenführer erhielt zwei Prozent der Einnahmen als Lohn. Die
Kasse speiste sich dann in den Einnahmen in erster Linie offensichtlich aus der
Zahlung überschüssiger Schatz- und Baumeistergelder. Die Ausgabenfelder un-
terscheiden sich nicht von denen der Baumeisterkasse. Die gesamte Finanzver-
waltung der Stadt Ahrweiler ist damit höchst unübersichtlich. Diesen Tatbe-
stand stellte schon der Hofrat im Jahre 1792 fest. „In einem schlechteren zustand,
als zu Ahrweiler, mag wohl an keinem orte des Erzstifts das Rechnungswesen
2 Diese Jahreszahl ist den Ratsprotokollen entnommen. Allerdings findet eine Art Stadtgeld schon in
einer Abrechnung des Bürgermeisters Hubert Becker über die Erbauung des neuen Ratshauses
(1705-1709) Erwähnung. Dieser „Sack“, der sich in Händen des Bürgermeisters befand, wurde zu-
nächst aus den Zahlungen der Dernauer und Recher Eingesessenen wegen der ihnen auf 20 Jahren
überlasssen Haustücken gespeist (StaA A 342).
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