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Einführung



           Das Baumeisteramt
           Der Baumeister wurde jährlich am 1. Mai vom Rat in sein Amt gewählt. Er hatte
           die Einnahmen und Ausgaben der Stadt abzurechnen. Dieses Amt galt als ein
           verdrießliches Amt, weil die Hauptschwierigkeit des Baumeisters in der Beitrei-
           bung der Simpel bestand. Die Simpel waren die Landessteuer (s. Tab. 1). Der
           Promptus (Köttergeld) ist offensichtlich in den Baumeisterrechnungen den Sim-
           pelsgeldern zugerechnet worden. Der Beamte musste vor allem Zahlungsunwil-
           lige dazu bringen, die Steuer zu zahlen. Als Äquivalent für seinen Verdruss ge-
           stand die Stadt ihm die Baumeisterfreiheiten zu. Zunächst erhielt der Beamte
           auf Lebenszeit den Titel Herr und Baumeister. Zugleich war er von allem Hand-
           und Spanndienst sowie vom Wachtdienst lebenslang freigestellt. Als Grundgeh-
           alt erhielt er in seinem Amtsjahr 20 gld. Dazu kam eine Aufwandsentschädigung
           von 8 gld pro eingezogenem Simpel. Weiter hatte der Baumeister das Vorrecht,
           ein Schwein mehr als der einfache Bürger zur Waldmast aufzutreiben. Außer-
           dem stand ihm bei den zahlreichen Festen ein Ehrentrunk zu.

           Das Baumeisteramt ist  seit spätestens 1611 nachweisbar. Vorher  hatten diese
           Aufgaben  zwei  Kurmeister  wahrgenommen,  von  denen  einer  aus  dem  Gre-
           mium der Schöffen und einer aus dem Gremium der Ratsverwandten kam. Eine
           letzte Erwähnung der Kurmeister ist im Jahre 1546 zu finden. Allerdings ist zu
           bedenken, dass die Überlieferungen des 16. Jahrhunderts in Ahrweiler nur sehr
           lückenhaft sind.
           Neben der Kasse des Baumeisters gab es ab 1752 noch den „Stadtsack“ (= Stadt-
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           kasse), der von einem Schöffen geführt und verwaltet wurde . Zunächst war der
           Schöffe Muttone, von 1763 an der Schöffe Hubert Fechemer für diese Kasse ver-
           antwortlich. Der Kassenführer erhielt zwei Prozent der Einnahmen als Lohn. Die
           Kasse speiste sich dann in den Einnahmen in erster Linie offensichtlich aus der
           Zahlung überschüssiger Schatz- und Baumeistergelder. Die Ausgabenfelder un-
           terscheiden sich nicht von denen der Baumeisterkasse. Die gesamte Finanzver-
           waltung  der  Stadt  Ahrweiler ist  damit  höchst  unübersichtlich.  Diesen  Tatbe-
           stand stellte schon der Hofrat im Jahre 1792 fest. „In einem schlechteren zustand,
           als zu Ahrweiler, mag wohl an keinem orte des Erzstifts das Rechnungswesen






           2  Diese Jahreszahl ist den Ratsprotokollen entnommen. Allerdings findet eine Art Stadtgeld schon in
           einer  Abrechnung  des  Bürgermeisters  Hubert  Becker  über  die  Erbauung  des  neuen  Ratshauses
           (1705-1709) Erwähnung. Dieser „Sack“, der sich in Händen des Bürgermeisters befand, wurde zu-
           nächst aus den Zahlungen der Dernauer und Recher Eingesessenen wegen der ihnen auf 20 Jahren
           überlasssen Haustücken gespeist (StaA A 342).
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