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Einführung
Die Ausgaben
Regelmäßige Ausgaben
Zu den regelmäßigen Ausgaben (vergleichbar mit dem Verwaltungshaushalt ei-
ner heutigen Kommune) sind zunächst die Gehälter zu zählen. Im Untersu-
chungszeitraum standen 17 Personen auf der Gehaltsliste der Stadt: Stadtschrei-
ber, Baumeister, Schulmeister, dessen Adjunkt, die Schulmeisterin, Stadtdiener,
die beiden Nachtsbläser, Pfortenschließer, der städtische Postillion, der Tam-
bour, zwei Vikare wegen der beiden Messen in Walporzheim, der Syndikus der
Städtekurie und ein Assessor am Reichskammergericht in Wetzlar. Später ka-
men noch ein hauptamtlicher Förster (ab 1748) und ein hauptamtlicher Feld-
schütz sowie ein (temporär) Wachtmeister dazu.
Neben den Gehältern standen den Beamten zum Teil auch noch die Lieferung
von Naturalien wie Holz, Kleidung und Schuhe zu. Außer den Gehältern für die
Beamten und Bediensteten musste die Stadt zeitweise auch einen Mediziner ent-
lohnen, der dafür die Armen kostenlos behandeln musste. Allerdings liefen dies
Ausgaben teilweise durch den „Stadtsack“ und die Gilde.
Ein weiterer fixer Kostenpunkt waren die ordentlichen und außerordentlichen
Sitzungsgelder für Bürgermeister, Ratsmitglieder, Achter und Baumeister. Fer-
ner hatte die Stadt vierteljährlich die Servicegelder für zwei kurkölnische Haupt-
leute zu entrichten. Kleinere Ausgabenposten waren die Neujahrsgeschenke für
zwei Kanzleiboten, die der Stadt die Neujahrswünsche überbrachten, dafür be-
köstigt und mit einem Geldgeschenk belohnt wurden. Diese Kanzleiboten
brachten auch jährlich den Ratskalender mit, den die Stadt regelmäßig kaufte.
Der normale Tarif für das Überbringen kurfürstlicher Befehle betrug 13 alb 4 hll.
Ferner bezog die Stadt auch regelmäßig mehrere Zeitungen, in denen die amtli-
chen Verfügungen abgedruckt waren.
Ein besonderer Kostenfaktor waren die zahlreichen Prozessionen. Niemand trug
eine Fahne oder ein Kreuz, ohne dafür von der Stadt in natura (Wein, Weck)
oder in Bargeld entlohnt zu werden. Das Ehrenamt war noch nicht erfunden. In
seiner Sitzung am 6. Mai 1779 beschließt der Stadtrat, dass „künftig der Kirche
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wegen der Gottestracht und frohnleichnambstägen nichts zu last zu stellen. “
Ab 1773/74 ist zu beobachten, dass die meisten Weinabgaben nicht mehr in den
Baumeisterrechnungen verbucht werden, sondern offensichtlich über das Kel-
lerbuch abgerechnet wurden. Eine Änderung der Trinkgewohnheiten ist nicht
anzunehmen.
6 QAW, Bd. 6, S. 593.
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