Page 14 - Quellen_Band_8
P. 14
Einführung
schwankenden Ernteerträge sehr unterschiedlichen Geboten. Neben der Wein-
und Bierakzise kamen die Kreudelei-, Krämerei- und Leinentuchakzise, die
Fruchtakzise, die Lederakzise, die Fleischakzise, die Kohlenakzise, die Holzak-
zise und die Gewandhaus- und Wolltuchakzise zur Verpachtung. Diese Akzi-
senformen geben uns einen guten Überblick über die Wirtschaftskraft der mit-
hauptstädtischen Kleinstadt Ahrweiler [vgl. Tab. 3]. Gemäß der Akziseordnung
von 1619 musste von einer umgesetzten Mark ein Heller Akzisegeld entrichtet
werden . Das entsprach etwa einem Anteil von 1,4 %.
4
Weitere ständige Einnahmen kamen durch die Verpachtungen zu Stande. Die
auf städtischem Grund entlang der Stadtmauer errichteten Häuser hatten jähr-
lich einen Zins zu entrichten (heute würde man das Erbpacht nennen), dazu ka-
men die Pachten aus Brauhaus und von den Stadtgräben.
Von den Jahrmärkten floss der größte Anteil der Standgebühren an den Abt von
Prüm als Grundherrn des Marktplatzes. Aber auch die Stadt partizipierte von
den Standgebühren. So gehörten die Gebühren für den Weckhäusgensstand und
die Gebühren für die Stände vor der Stadtwache dem Baumeisteramt, ein im-
merwährender Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem
Kloster Prüm und der Stadt Ahrweiler. Weitere Standgebühren standen den
Marktgeschworenen zu, die dafür der Kommune jährlich einen Obolus entrich-
teten.
Andere ständige Einnahmen kamen von den Mühlen am Griend unterhalb des
Calvarienberges, während die Mühlen am Mühlenteich dem Kurfürsten zu zah-
len hatten.
Der Weinkauf war eine Art „Umsatzsteuer“ von jedem gerichtlich beglaubigten
Immobilienkauf. Von jedem Reichstaler mussten 10 hll Weinkauf an das Bau-
meisteramt bezahlt werden. Das entsprach etwa 1 % der Kaufsumme. Von die-
sen Einnahmen sollte ein Drittel zum Ausbau des Schulwesens dienen, deshalb
sprach man auch vom Schulgeld.
Unregelmäßige Einnahmen
Die höchsten unregelmäßigen Einnahmen kamen aus dem Bürgergeld, das ab
1747 immerhin 100 gld für Auswärtige betrug (vgl. Tab. 4). Weitere große Posten
waren die Gelder aus dem Freikauf vom Baumeisteramt, in der Regel 90-100 Ta-
ler.
Der Rat als Magistratsgericht verhängte vor allem vielfältige Feld- und Busch-
strafen, die in den Baumeisterrechnungen auch gut belegt sind (s. Tab. 5). Zur
Interpretation der Tabelle ist zu beachten, dass die Straftarife für Auswärtige
doppelt so hoch waren wie für die Einheimischen. Auch Wiederholungstäter
4 Abgedruckt in: QAW, Bd. 1, Nr. 1279.
13