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Einführung

           schwankenden Ernteerträge sehr unterschiedlichen Geboten. Neben der Wein-
           und  Bierakzise  kamen  die  Kreudelei-,  Krämerei-  und  Leinentuchakzise,  die
           Fruchtakzise, die Lederakzise, die Fleischakzise, die Kohlenakzise, die Holzak-
           zise und die Gewandhaus- und Wolltuchakzise zur Verpachtung. Diese Akzi-
           senformen geben uns einen guten Überblick über die Wirtschaftskraft der mit-
           hauptstädtischen Kleinstadt Ahrweiler [vgl. Tab. 3]. Gemäß der Akziseordnung
           von 1619 musste von einer umgesetzten Mark ein Heller Akzisegeld entrichtet
           werden . Das entsprach etwa einem Anteil von 1,4 %.
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           Weitere ständige Einnahmen kamen durch die Verpachtungen zu Stande. Die
           auf städtischem Grund entlang der Stadtmauer errichteten Häuser hatten jähr-
           lich einen Zins zu entrichten (heute würde man das Erbpacht nennen), dazu ka-
           men die Pachten aus Brauhaus und von den Stadtgräben.
           Von den Jahrmärkten floss der größte Anteil der Standgebühren an den Abt von
           Prüm als Grundherrn des Marktplatzes. Aber auch die Stadt partizipierte von
           den Standgebühren. So gehörten die Gebühren für den Weckhäusgensstand und
           die Gebühren für die Stände vor der Stadtwache dem Baumeisteramt, ein im-
           merwährender  Anlass  zu  juristischen  Auseinandersetzungen  zwischen  dem
           Kloster  Prüm  und  der  Stadt  Ahrweiler.  Weitere  Standgebühren  standen  den
           Marktgeschworenen zu, die dafür der Kommune jährlich einen Obolus entrich-
           teten.

           Andere ständige Einnahmen kamen von den Mühlen am Griend unterhalb des
           Calvarienberges, während die Mühlen am Mühlenteich dem Kurfürsten zu zah-
           len hatten.
           Der Weinkauf war eine Art „Umsatzsteuer“ von jedem gerichtlich beglaubigten
           Immobilienkauf. Von jedem Reichstaler mussten 10 hll Weinkauf an das Bau-
           meisteramt bezahlt werden. Das entsprach etwa 1 % der Kaufsumme. Von die-
           sen Einnahmen sollte ein Drittel zum Ausbau des Schulwesens dienen, deshalb
           sprach man auch vom Schulgeld.

           Unregelmäßige Einnahmen
           Die höchsten unregelmäßigen Einnahmen kamen aus dem Bürgergeld, das ab
           1747 immerhin 100 gld für Auswärtige betrug (vgl. Tab. 4). Weitere große Posten
           waren die Gelder aus dem Freikauf vom Baumeisteramt, in der Regel 90-100 Ta-
           ler.
            Der Rat als Magistratsgericht verhängte vor allem vielfältige Feld- und Busch-
           strafen, die in den Baumeisterrechnungen auch gut belegt sind (s. Tab. 5). Zur
           Interpretation der Tabelle ist zu beachten, dass die Straftarife für Auswärtige
           doppelt so hoch waren wie für die Einheimischen. Auch Wiederholungstäter

           4  Abgedruckt in: QAW, Bd. 1, Nr. 1279.
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