Page 15 - Quellen_Band_8
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Einführung

           wurden härter bestraft. Interessant ist die Beobachtung, dass sich mit der Instal-
           lierung eines hauptamtlichen Flurschütz ab 1770 die Zahl der gemeldeten De-
           likte vervielfältigt hat. Dieser Flurschütz ist mit einem Wochenlohn von 1 tlr aus
           dem Stadtgeld entlohnt worden. Die bisherige Regelung mit den sieben Feld-
           schützen, die jährlich im Mai vom Rat gewählt wurden, ist aber dennoch beibe-
           halten worden.
           Aus diesen Strafgeldern wurden in der Regel auch die „Anbringer“, also Förs-
           ter und Schützen, mit einem Drittel der Strafgelder entlohnt.

           Zu den Einnahmen kamen ferner gelegentlich Gelder aus den Verkäufen von
           städtischen Grundstücken.
           Die großen Waldungen Ahrweilers (Ende des 18. Jahrhunderts ca. 1250 ha ) sind
                                                                            5
           eine weitere bedeutende Einnahmequelle gewesen. Zunächst sind die Einnah-
           men durch das Bauholz zu nennen. Bis 1747 erhielten die Bürger ihr Bauholz
           unentgeltlich. Danach betrug die Gebühr 4 alb pro Stamm. Im Rechnungsjahr
           1764 wurde das Stammgeld auf 6 alb erhöht (s. Tab. 6). Neben dem Bauholz
           wurde gelegentlich Holz für gewerbliche Zwecke (besonders zum Kelterbau)
           verkauft,  allerdings  zu  einem  weit  höheren  Preis.  Ferner  sind  als  Einnahme-
           quelle der Lohe- und Rahmenverkauf zu nennen.
           Gelegentlich  werden  Auszugsgelder  und  Einnahmen  aus  dem  Vorbehalt  des
           Bürgerrechtes verzeichnet. Neue Meister hatten der Stadt je einen Goldgulden
           und einen Ledereimer zu geben.
           Dazu kamen die Verkaufserlöse der Eicheln aus den ausgedehnten städtischen
           Wäldern an die Nachbarn aus Staffel oder Rech, Diemgelder für die Waldmast,
           Einnahmen  aus  dem  Nussverkauf,  Zahlungen  von  Bürgern,  die  bei  diversen
           Einquartierungen frei geblieben waren, hier sind insbesondere die Juden zu nen-
           nen. Weitere Einnahmen ergaben sich aus den Gebühren für die Benutzung des
           städtischen Brauhauses, aus dem Verkauf des Stadtweines und aus der Verstei-
           gerung des Fähnrichsamtes, dessen Inhaber dann ebenfalls die Freiheiten eines
           Baumeisters genießen durfte.

           Nicht zuletzt sind die Überschüsse der Schatz- und Baumeister zu erwähnen,
           die aber vom Rat nur zögerlich eingetrieben wurden. Oft mussten noch die Er-
           ben der Baumeister und Schatzmeister für diese Überschüsse aufkommen. Diese
           Nachzahlungen wurden aber zunehmend dem Stadtgeld zugeführt.






           5  Gemeindeforstmeister Dr. Ludwig, Aus der Geschichte des Ahrweiler Stadtwaldes, in: Heimatka-
           lender des Kreises Ahrweiler 1936, S. 112 ff.
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