Page 12 - Quellen_Band_8
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Einführung

           seyn, und ich bin nicht imstande aus den Vorhandenen Rechnungen einen rich-
           tigen Zustand des Empfangs und der Ausgaben herauszubringen.“
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           Die sogenannten Stadtgelder aus dem „Stadtsack“ sind ab 1763 in verschiedenen
           Abrechnungen (doppelt) vorhanden und werden im nächsten Band mitgeteilt.
           Einnahmen  und  Ausgaben  wurden  in  verschiedenen  Heften  geführt.  Geson-
           derte  Rechnungsjahre  sind  nicht  ausgewiesen.  Im  Berichtszeitraum  wurden
           diese Rechenhefte nur dreimal von Rat und Achtern abgehört und saldiert (1773,
           1781 und 1790). Ohne diese Einnahmen- und Ausgabenbelege ist eine Übersicht
           und Wertung der finanziellen Lage der Stadt Ahrweiler in der zweiten Hälfte
           des 18. Jahrhunderts nicht möglich.

           Ferner  müssen  bei  einer  Bewertung  des  städtischen  Finanzwesens  noch  die
           Schatzabrechnungen, die Rechnungen des Kirchenmeisters und eventuell noch
           die Gilden- und Hospitalsrechnungen zugezogen werden, da deren Einnahmen
           auch zur Entlastung des städtischen Haushaltes eingesetzt wurden. Wie verwor-
           ren das Finanzgebaren der Stadt gewesen ist, zeigt uns etwa die Besoldung des
           Schulmeisters. Aus dem Säckel des Baumeisters erhielt der Lehrer 26 gld, dazu
           vier Wagen Brennholz zu 4 gld sowie aus der Stiftung des verstorbenen Bürger-
           meisters Bossart, die vom Rat verwaltet wurde, 8 gld 16 alb. Die Gilde schoss
           noch einmal 26 gld zum Lehrergehalt dazu. Ferner zahlt der Kirchenmeister dem
           Magister jährlich 33 gld 23 alb, sowie für das Singen bei diversen Gottesdiensten
           noch einmal insgesamt 2 gld. Um die Verwirrung zu komplettieren, sei hier noch
           vermerkt, dass die Kasse des Hospitals dem Lehrer weitere 13 gld jährlich zu-
           legte und so die Stadtkasse entlastete. Daneben mussten die Schüler ihrem Leh-
           rer vierteljährlich noch ein Schulgeld bezahlen, das aber infolge der Armut vieler
           Kinder häufig entfallen ist. Somit wurden etwa nur 7,7% des Schulmeisterge-
           halts im Primärhaushalt der Stadt verbucht. Das war kein Einzelfall.

           Die Schatzgelder wurden von jährlich sechs neu gewählten Schatzhebern, die
           zugleich Hutenmeister waren, erhoben und in je einem eigenen Schatzhebere-
           gister  verbucht  und  abgerechnet.  Aus  dem  Schatz  mussten  die  Schatzheber
           durchweg die Pensionen (Zinsen) für die von der Stadt geliehenen Kapitalien
           bezahlen.  Später  wurden  diese  Zinsen  aus  dem  Stadtgeld  bezahlt.  Die  Über-
           schüsse  der  Schatzheber  wurden  in  die  Baumeisterrechnung  eingebracht,  ab
           1752 in den „Stadtsack“. Leider sind nur wenige dieser Abrechnungen erhalten
           geblieben (StaA A 361; A 362; A 363; A 364) und dies auch nur bruchstückhaft.
           Um dem Leser einen Einblick zu geben, wird das Schatzungsheberegister der
           Ahrhut aus dem Jahre 1784 in Tabelle 2 mitgeteilt.




           3  QAW, Bd. 2, S. 487.
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