Page 12 - Quellen_Band_8
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Einführung
seyn, und ich bin nicht imstande aus den Vorhandenen Rechnungen einen rich-
tigen Zustand des Empfangs und der Ausgaben herauszubringen.“
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Die sogenannten Stadtgelder aus dem „Stadtsack“ sind ab 1763 in verschiedenen
Abrechnungen (doppelt) vorhanden und werden im nächsten Band mitgeteilt.
Einnahmen und Ausgaben wurden in verschiedenen Heften geführt. Geson-
derte Rechnungsjahre sind nicht ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden
diese Rechenhefte nur dreimal von Rat und Achtern abgehört und saldiert (1773,
1781 und 1790). Ohne diese Einnahmen- und Ausgabenbelege ist eine Übersicht
und Wertung der finanziellen Lage der Stadt Ahrweiler in der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts nicht möglich.
Ferner müssen bei einer Bewertung des städtischen Finanzwesens noch die
Schatzabrechnungen, die Rechnungen des Kirchenmeisters und eventuell noch
die Gilden- und Hospitalsrechnungen zugezogen werden, da deren Einnahmen
auch zur Entlastung des städtischen Haushaltes eingesetzt wurden. Wie verwor-
ren das Finanzgebaren der Stadt gewesen ist, zeigt uns etwa die Besoldung des
Schulmeisters. Aus dem Säckel des Baumeisters erhielt der Lehrer 26 gld, dazu
vier Wagen Brennholz zu 4 gld sowie aus der Stiftung des verstorbenen Bürger-
meisters Bossart, die vom Rat verwaltet wurde, 8 gld 16 alb. Die Gilde schoss
noch einmal 26 gld zum Lehrergehalt dazu. Ferner zahlt der Kirchenmeister dem
Magister jährlich 33 gld 23 alb, sowie für das Singen bei diversen Gottesdiensten
noch einmal insgesamt 2 gld. Um die Verwirrung zu komplettieren, sei hier noch
vermerkt, dass die Kasse des Hospitals dem Lehrer weitere 13 gld jährlich zu-
legte und so die Stadtkasse entlastete. Daneben mussten die Schüler ihrem Leh-
rer vierteljährlich noch ein Schulgeld bezahlen, das aber infolge der Armut vieler
Kinder häufig entfallen ist. Somit wurden etwa nur 7,7% des Schulmeisterge-
halts im Primärhaushalt der Stadt verbucht. Das war kein Einzelfall.
Die Schatzgelder wurden von jährlich sechs neu gewählten Schatzhebern, die
zugleich Hutenmeister waren, erhoben und in je einem eigenen Schatzhebere-
gister verbucht und abgerechnet. Aus dem Schatz mussten die Schatzheber
durchweg die Pensionen (Zinsen) für die von der Stadt geliehenen Kapitalien
bezahlen. Später wurden diese Zinsen aus dem Stadtgeld bezahlt. Die Über-
schüsse der Schatzheber wurden in die Baumeisterrechnung eingebracht, ab
1752 in den „Stadtsack“. Leider sind nur wenige dieser Abrechnungen erhalten
geblieben (StaA A 361; A 362; A 363; A 364) und dies auch nur bruchstückhaft.
Um dem Leser einen Einblick zu geben, wird das Schatzungsheberegister der
Ahrhut aus dem Jahre 1784 in Tabelle 2 mitgeteilt.
3 QAW, Bd. 2, S. 487.
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