Page 17 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung


           Die  neue  Wahlordnung  bestimmte  den  Bürgermeisterkandidaten  nach  der
           Schöffenliste, beginnend mit dem ältesten und endend mit dem jüngsten Schöf-
           fen,  damit  niemand  betrübt  oder  verfurtheilt  wird.  Damit  war  eine  Wahl  nach
           unserem Verständnis entfallen. Die „Wahl“ war lediglich eine formale Bestäti-
           gung. Sie hatte nur noch deklaratorischen Charakter. Am 22. November 1737
           bestimmte der Rat in Ergänzung der Wahlordnung, dass sich das Bürgermeis-
           teramt und das Amt des Stadtschreibers ausschließen.
           Der  jeweils  regierende  Bürgermeister  sollte  die  Landtage  und  Quartal-
           Konventionen besuchen . Ein Schöffe sollte ihn begleiten. Es durfte aber nicht
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           der abgestandene Bürgermeister sein. Der Sachverstand und die Erfahrung des
           ehemaligen Bürgermeisters waren also offensichtlich nicht gefragt.

           Der Streit um das quantum intra muros
           Der Landtag setzte jährlich die Höhe der zu erhebenden Steuern fest. Grundla-
           ge dieser landesherrlichen Steuer waren ab dem 16. Jahrhundert die Deskripti-
           onen  sämtlicher  Liegenschaften.  Danach  wurde  der  Steuersimpel  festgesetzt.
           Aufschlussreich ist das Descriptionsbuch von 1670, wonach die Descriptionen
           der Liegenschaften dem Erzstift in dem betreffenden Jahr insgesamt einbrach-
           ten:
           vom Domkapitel                7191 gld     13 alb  6 hll
           vom Grafenstand                 154 gld    10 alb  6 hll
           vom Ritterstand               5084 gld     14 alb  10  /3 hll
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           von den Städten               4858 gld     13 alb   3 /5 hll
           von den Ämtern                    20743 gld   15 alb   9 /10 hll
           von den Herrlichkeiten        2593 gld     13 alb  6 hll
           Wegen der Schwierigkeiten in der Veranlagung der vorhandenen Häuser und
           der innerhalb der Stadtmauern gelegenen Weingärten und Plätze wurden Pau-
           schalbeträge im Simpel nach vorausgegangener Abschätzung beschlossen. Der
           Simpelanschlag  für  die  17  Städte  des  Erzstiftes  betrug  im  Jahre  1670:












           10  Zu den Quartal-Konventionstagen s. RUPPERT, S. 66 f. Bei den in den Ratsprotokollen erwähn-
           ten  Konventionstagen  scheint  es  sich  um  die  städtischen  Konventionstage  gehandelt  zu  haben.
           Diese behandelten städtische Fragen und legten den gemeinsamen Kurs für die bevorstehenden
           Landtage fest. An den zwischen den Landtagen tagenden Quartal-Konventionstagen nahm nur ein
           städtischer  Abgesandter  teil.  Es  ist  also  nicht  anzunehmen,  dass  dieser  städtische  Vertreter  aus
           Ahrweiler kam.
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