Page 21 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung



           Neben den Bürgerpflichten genossen die Bürger eine Reihe von Vorzügen. Je-
           der  Bürger  hatte  das  Anrecht  auf  kostenlose  Lieferung  von  Bauholz.  Dieses
           Holz  musste  aber  innerhalb  eines  halben  Jahres  verbaut  werden  und  durfte
           nicht übertragen werden. Das Anrecht auf Brennholz (Haustücker) wurde da-
           gegen mit der Zahlung des Schatzes erworben. Je mehr Schatz der Bürger be-
           zahlte, desto mehr Haustücker erwarb er. Jagdrecht (ius venandi) und Fischerei-
           recht  gehörten  ebenso  zu  den  Bürgerrechten,  wobei  beide  Rechte  durch  das
           Recht des Landesherren begrenzt waren. Jedem Bürger war erlaubt, eine vom
           Rat festgesetzte Anzahl von Schweinen im Herbst zur Eichelmast mit in den
           Wald treiben zu lassen. Zu festgesetzten Zeiten durfte auch das Rindvieh zur
           Trift getrieben werden, ausgenommen waren jedoch die Flächen, die dem Ziel-
           vieh vorbehalten waren. Hatte die Stadt eine Lehmgrube oder einen Steinbruch
           in Betrieb, konnte jeder Bürger sich zum Eigenbedarf dort bedienen.














































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