Page 21 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung
Neben den Bürgerpflichten genossen die Bürger eine Reihe von Vorzügen. Je-
der Bürger hatte das Anrecht auf kostenlose Lieferung von Bauholz. Dieses
Holz musste aber innerhalb eines halben Jahres verbaut werden und durfte
nicht übertragen werden. Das Anrecht auf Brennholz (Haustücker) wurde da-
gegen mit der Zahlung des Schatzes erworben. Je mehr Schatz der Bürger be-
zahlte, desto mehr Haustücker erwarb er. Jagdrecht (ius venandi) und Fischerei-
recht gehörten ebenso zu den Bürgerrechten, wobei beide Rechte durch das
Recht des Landesherren begrenzt waren. Jedem Bürger war erlaubt, eine vom
Rat festgesetzte Anzahl von Schweinen im Herbst zur Eichelmast mit in den
Wald treiben zu lassen. Zu festgesetzten Zeiten durfte auch das Rindvieh zur
Trift getrieben werden, ausgenommen waren jedoch die Flächen, die dem Ziel-
vieh vorbehalten waren. Hatte die Stadt eine Lehmgrube oder einen Steinbruch
in Betrieb, konnte jeder Bürger sich zum Eigenbedarf dort bedienen.
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