Page 20 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung
gung gegen die Schweden unterstützen sollte. Umso mehr erstaunt es, aus
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den Ratsprotokollen zu erfahren, dass die Stadt auch zu Beginn des 18. Jahr-
hunderts noch zum Baurbahn aufgefordert wurde. Es bleibt zu untersuchen, ob
es sich hierbei um Verteidigungs- oder um Befestigungsmaßnahmen in der
Burg /Alken handelte.
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Eine weitere belastende Bürgerpflicht war das Gemeingehen. Hierunter verstand
man die Verpflichtung des Hand- und Spanndienstes bei allen öffentlichen Ar-
beiten, insbesondere des Wegebaus und der –reparatur, der Reparatur der Be-
festigungsanlagen, des Ahrbaues etc. Eine besondere Art des Gemeingehens war
die Waldpflege. Immer wieder wurden die Bürger zur Aufforstung herange-
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zogen. Diese Arbeiten wurden in der Regel hutenweise organisiert. Die jewei-
ligen Hutenmeister hatten für die ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen.
Damit gehörte das Amt des Hutenmeisters zu den verdrießlichen Ämtern, denen
man gerne auswich. Grundsätzlich war jeder Bürger verpflichtet, ein öffentli-
ches Amt anzunehmen. Hier sind zu nennen: Das Baumeisteramt (1 – Zahl =
Anzahl der Beamten), das Hutenmeister- oder Schatzheberamt (6), das Feld-
schützen- (11) und Försteramt (7), das Nachschützenamt (14), das Torwächter-
(8) und Turmwächteramt (2), das Erbgeschworenen- (7) und das Marktge-
schworenenamt (7), das Kirchen-, Kapellen- (zu Bachem) (je 1), Gilden- und
Hospitalsmeisteramt (je 1), Stadtbote (-diener) (1) und Hebamme (1). In Zeiten
der leeren Kassen war der Rat gerne bereit, Bürger gegen Zahlung einer be-
stimmten Summe von diesen Ämtern freizustellen. Dabei erstaunen die gezahl-
ten Summen, wenn z.B. für den Freikauf vom Baumeisteramt zwischen 90 und
100 rtlr gezahlt wurden. Alle die vorgenannten Ämter waren ursprünglich je-
weils auf ein Jahr vergeben. Wie die Ratsprotokolle uns aber zeigen, verlänger-
te der Rat die Amtszeit stillschweigend, wenn der Beamte sein Amt nach Ab-
lauf des Jahres nicht aufkündigte. Offensichtlich war der Rat froh, wenn ein fä-
higer Beamter das jeweilige Amt vernünftig ausübte.
Ein Weiteres erstaunt, weil es bislang unbekannt war. Offensichtlich bestand in
der Stadt Ahrweiler schon früh (1728) eine Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder
nicht in die städtische Schule schickten, wurden bestraft. Die Pflicht, jährlich
sechs Spatzenköpfe abzuliefern, erheitert uns heute, damals war es aber eine
bittere Notwendigkeit, um das tägliche Brot sicherzustellen.
Eine weitere Maßnahme zur inneren Sicherheit waren die Vorschriften zur
Feuerverhütung und –bekämpfung. Das Fegen der Schornsteine, das Aufstel-
len von Brandbütten und die Lieferung von Ledereimern waren unabdingbare
Bürgerpflichten. Schon vergleichsweise früh wurden amtliche Schornsteinfeger
eingesetzt, um die Brandgefahr einzudämmen.
18 Vgl. hierzu KLEIN II, S. 124-128.
19 In den Stadtrechnungen 1705/06 (StaAW A 287) sind jedenfalls keine Ausgaben dafür vermerkt.
20 Hierüber wird im nächsten Band berichtet werden.
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