Page 20 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 20

Einführung


           gung  gegen  die  Schweden  unterstützen  sollte.   Umso  mehr  erstaunt  es,  aus
                                                      18
           den Ratsprotokollen zu erfahren, dass die Stadt auch zu Beginn des 18. Jahr-
           hunderts noch zum Baurbahn aufgefordert wurde. Es bleibt zu untersuchen, ob
           es  sich  hierbei  um  Verteidigungs-  oder  um  Befestigungsmaßnahmen  in  der
           Burg  /Alken handelte.
                               19
           Eine weitere belastende Bürgerpflicht war das Gemeingehen. Hierunter verstand
           man die Verpflichtung des Hand- und Spanndienstes bei allen öffentlichen Ar-
           beiten, insbesondere des Wegebaus  und der –reparatur, der  Reparatur der Be-
           festigungsanlagen, des Ahrbaues etc. Eine besondere Art des Gemeingehens war
           die Waldpflege.  Immer wieder wurden die Bürger zur Aufforstung herange-
                         20
           zogen. Diese Arbeiten wurden in der Regel hutenweise organisiert. Die jewei-
           ligen Hutenmeister hatten für die ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen.
           Damit gehörte das Amt des Hutenmeisters zu den verdrießlichen Ämtern, denen
           man gerne auswich. Grundsätzlich war jeder Bürger verpflichtet, ein öffentli-
           ches Amt anzunehmen. Hier sind zu nennen: Das Baumeisteramt (1 – Zahl =
           Anzahl  der  Beamten),  das  Hutenmeister-  oder  Schatzheberamt  (6),  das  Feld-
           schützen- (11) und Försteramt (7), das Nachschützenamt (14), das Torwächter-
           (8)  und  Turmwächteramt  (2),  das  Erbgeschworenen-  (7)  und  das  Marktge-
           schworenenamt  (7),  das  Kirchen-,  Kapellen-  (zu  Bachem)  (je  1),  Gilden-  und
           Hospitalsmeisteramt (je 1), Stadtbote (-diener) (1) und Hebamme (1). In Zeiten
           der leeren Kassen  war der Rat gerne  bereit, Bürger  gegen  Zahlung einer  be-
           stimmten Summe von diesen Ämtern freizustellen. Dabei erstaunen die gezahl-
           ten Summen, wenn z.B. für den Freikauf vom Baumeisteramt zwischen 90 und
           100 rtlr gezahlt wurden. Alle die vorgenannten Ämter waren ursprünglich je-
           weils auf ein Jahr vergeben. Wie die Ratsprotokolle uns aber zeigen, verlänger-
           te der Rat die Amtszeit stillschweigend, wenn der Beamte sein Amt nach Ab-
           lauf des Jahres nicht aufkündigte. Offensichtlich war der Rat froh, wenn ein fä-
           higer Beamter das jeweilige Amt vernünftig ausübte.
           Ein Weiteres erstaunt, weil es bislang unbekannt war. Offensichtlich bestand in
           der Stadt Ahrweiler schon früh (1728) eine Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder
           nicht in die städtische Schule schickten, wurden bestraft. Die  Pflicht, jährlich
           sechs Spatzenköpfe abzuliefern, erheitert uns heute, damals war es aber eine
           bittere Notwendigkeit, um das tägliche Brot sicherzustellen.
           Eine  weitere  Maßnahme  zur  inneren  Sicherheit  waren  die  Vorschriften  zur
           Feuerverhütung und –bekämpfung. Das Fegen der Schornsteine, das Aufstel-
           len von Brandbütten und die Lieferung von Ledereimern waren unabdingbare
           Bürgerpflichten. Schon vergleichsweise früh wurden amtliche Schornsteinfeger
           eingesetzt, um die Brandgefahr einzudämmen.

           18  Vgl. hierzu KLEIN II, S. 124-128.
           19  In den Stadtrechnungen 1705/06 (StaAW A 287) sind jedenfalls keine Ausgaben dafür vermerkt.
           20  Hierüber wird im nächsten Band berichtet werden.
             20
   15   16   17   18   19   20   21   22   23   24   25