Page 18 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung
           Andernach     245 gld alb             Meckenheim        72 gld
           Bonn          495 gld                 Neuss           315 gld
           Ahrweiler     225 gld                 Kempen          247 gld
           Linz          270 gld                 Zons              90 gld
           Zülpich       180 gld                 Kaiserswerth      50 gld
           Brühl           90 gld                Linn            135 gld
           Lechenich       90 gld                Uerdingen       135 gld
           Rheinbach     162 gld                 Rheinberg         19 gld 18 alb
           Unkel           90 gld

           Insbesondere in Folge der Verwüstungen durch den pfälzischen Erbfolgekrieg
           bewilligten  die  übrigen  Landstände  den  Städten  im  Jahre  1700,  die  Gesamt-
           summe des Anschlags intra muros von 2941 gld auf 800 gld auf die Dauer von
           12 Jahren abzusenken. Diese 800 gld wurden von der Städtekurie nun neu um-
           gelegt. In dieser Städtekurie hatten die vier Hauptstädte (Neuss, Bonn, Ander-
           nach  und  Ahrweiler)  je  eine  Stimme  und  die  anderen  13  Städte  zusammen
           auch eine Stimme. Aufgrund der durch die Stadtbrände im Jahre 1689 erlitte-
           nen Schäden beschlossen Bonn, Andernach und Ahrweiler mit ihrer Mehrheit,
           sich nicht an den 800 gld zu beteiligen. Das bedeutete für die anderen Städte
           aber  eine  erhöhte  Quote.  Linz  musste  zum  Beispiel  statt  73  gld  nun  169  gld
           zahlen . Linz und andere Städte klagten zunächst erfolglos vor dem Kurfürs-
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           ten. Auch der Umstand, dass beispielsweise die Stadt Lechenich zahlen muss-
           te, obwohl sie auch verbrannt worden war, änderte an der Haltung der Haupt-
           städte nichts.
           Nach Ablauf der 12-Jahres-Frist weigerten sich jedoch die Hauptstädte, unge-
           achtet des vom Hofrat gegen die Städte 1717 ergangenen Bescheids, ihren An-
           teil am quantum intra muros zu zahlen.  Es folgte eine Reihe von Prozessen vor
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           dem Hofrat. Erst 1735 kam es, zur Vermeidung einer Verurteilung durch den
           Hofrat, zu einem Kompromiss. Die Stadt Ahrweiler zahlte als Ausgleich an die
           Stadt Linz für jedes Simplum 15 gld, die Stadt Andernach zahlte 20 gld. Aber
           erst im Jahre 1774 wurde die ursprünglich auf 12 Jahre befristete Absenkung
           des  quantums  intra  muros  aufgehoben.  Den  Städten  wurde  von  den  anderen
           Ständen  der  Steuerrückstand  in  Höhe  von  2  Millionen  Gulden  erlassen.  Die
           Städte verpflichteten sich im Gegenzug, fortan die Hälfte des ursprünglichen
           quantums intra muros, also 1455 ½ gld, zu zahlen.
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           Bürgerrechte und Bürgerpflichten
           „Was ich jetzt angehört habe, was mir mit Worten beschrieben worden ist und
           was in Zukunft durch den Bürgermeister, die Schöffen und den Rat oder von

           11  Vgl. Tabelle in: QAW IV, S. 679.
           12  WALTER, S. 207.
           13  Wie FN Nr. 12. Vgl. auch MASTIAUX, S. 20 f.
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