Page 459 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Bitten der Müller wird morgen in acht Tagen der Mühlenteich für drei Tage
           ausgelassen. Das Ausreißen von Laub und Heide sowie das Einsammeln von
           Feldhuhneiern  ist  gänzlich  verboten.  Konrad  Schleumer  erhält  10  Bäume  für
           die Errichtung eines Backhauses. Er muss aber neue Bäume pflanzen. 442
           Jeder  Beerbte  muss  innerhalb  eines  Monats  seine  Grundstücke  aufschreiben
           und diese Liste einreichen.

                1743 – Dienstag, den 16. Juli
           Im Jahr 1742 sind 7 Ohm 16 Viertel Gildenwein erzielt worden. Der Rat ver-
           kauft diesen Wein an den meistbietenden Gildenmeister Schöffe Wolff für 8 ¼
           rtlr cour je Ohm. Er soll aber die angeschafften Fässer nicht in Rechnung brin-
           gen.  Der  zeitige  Baumeister  Anton  Kriechel  erhält  den  Auftrag,  den  bei  ihm
           gekauften und für General von Wenge bestimmten Wein von Erpel nach Mari-
           enthal zu bringen.

                1743 – Samstag, den 3. August
           Auf Antrag des Bürgermeisters Herrestorff sollen heute Nachmittag die Höfe,
           Scheunen und Keller in Bachem genauestens visitiert werden. Herrestorff ver-
           mutet  hier  widerrechtlich  geschlagenes  Holz  und  Lohe  aus  dem  städtischen
           Wald. Die Herren Schefer, Kleefuß und Sartorius erhalten den Auftrag, am 6.
           August in den Weingärten die Folgen des letzten Hagelschlages zu begutach-
           ten und dann zu berichten. Anschließend sollen zwei Schöffen aus Dernau und
           zwei aus Hemmessen zugezogen werden. 443
           Der  Rat  verhängt  Feld-  und  Buschstrafen.  Für  die  Wallfahrt  nach  Bornhofen
           stellt der Rat ein Almosen wie im letzten Jahr zur Verfügung. Die auswärtigen
           Bürger Thederich Cosmann mit Frau und Christian Oidtweiler erhalten Auf-
           schub  wegen  Zahlung  des  Bürgergeldes  bis  Martini.  Die  Bürgergelder  von
           Hans  Peter  Baurs  Schwiegersohn,  Peter  Stings  Nachsatz,  Heinrich  Schneider
           und vom neuen Marktmüller Jakob Kraudt müssen bis zum 19. August bezahlt
           sein.

                1743 – Mittwoch, den 7. August
           Der  Rat  beschließt  eine  Umlage  unter  den  Juden,  Müllern  und  den  anderen
           Bürgern, die beim Durchmarsch der königlich-ungarischen Truppen von Ein-
           quartierungen frei geblieben sind. Ferner beschließt der Rat, dass Bürgermeis-
           ter Fechemer die von den Schuhmachern dem Schuster Johann Rosenbaum aus
           Leubsdorf weggenommenen Schuhe an sich nehmen soll. Diese Schuhe stehen
           z. Z. bei Baumeister Appel. Die Herausgabe der anderen Schuhe will der Rat
           mit Gewalt durchsetzen. 444  [Es folgen die Seiten 451-454 mit Schreiben des




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