Page 459 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Bitten der Müller wird morgen in acht Tagen der Mühlenteich für drei Tage
ausgelassen. Das Ausreißen von Laub und Heide sowie das Einsammeln von
Feldhuhneiern ist gänzlich verboten. Konrad Schleumer erhält 10 Bäume für
die Errichtung eines Backhauses. Er muss aber neue Bäume pflanzen. 442
Jeder Beerbte muss innerhalb eines Monats seine Grundstücke aufschreiben
und diese Liste einreichen.
1743 – Dienstag, den 16. Juli
Im Jahr 1742 sind 7 Ohm 16 Viertel Gildenwein erzielt worden. Der Rat ver-
kauft diesen Wein an den meistbietenden Gildenmeister Schöffe Wolff für 8 ¼
rtlr cour je Ohm. Er soll aber die angeschafften Fässer nicht in Rechnung brin-
gen. Der zeitige Baumeister Anton Kriechel erhält den Auftrag, den bei ihm
gekauften und für General von Wenge bestimmten Wein von Erpel nach Mari-
enthal zu bringen.
1743 – Samstag, den 3. August
Auf Antrag des Bürgermeisters Herrestorff sollen heute Nachmittag die Höfe,
Scheunen und Keller in Bachem genauestens visitiert werden. Herrestorff ver-
mutet hier widerrechtlich geschlagenes Holz und Lohe aus dem städtischen
Wald. Die Herren Schefer, Kleefuß und Sartorius erhalten den Auftrag, am 6.
August in den Weingärten die Folgen des letzten Hagelschlages zu begutach-
ten und dann zu berichten. Anschließend sollen zwei Schöffen aus Dernau und
zwei aus Hemmessen zugezogen werden. 443
Der Rat verhängt Feld- und Buschstrafen. Für die Wallfahrt nach Bornhofen
stellt der Rat ein Almosen wie im letzten Jahr zur Verfügung. Die auswärtigen
Bürger Thederich Cosmann mit Frau und Christian Oidtweiler erhalten Auf-
schub wegen Zahlung des Bürgergeldes bis Martini. Die Bürgergelder von
Hans Peter Baurs Schwiegersohn, Peter Stings Nachsatz, Heinrich Schneider
und vom neuen Marktmüller Jakob Kraudt müssen bis zum 19. August bezahlt
sein.
1743 – Mittwoch, den 7. August
Der Rat beschließt eine Umlage unter den Juden, Müllern und den anderen
Bürgern, die beim Durchmarsch der königlich-ungarischen Truppen von Ein-
quartierungen frei geblieben sind. Ferner beschließt der Rat, dass Bürgermeis-
ter Fechemer die von den Schuhmachern dem Schuster Johann Rosenbaum aus
Leubsdorf weggenommenen Schuhe an sich nehmen soll. Diese Schuhe stehen
z. Z. bei Baumeister Appel. Die Herausgabe der anderen Schuhe will der Rat
mit Gewalt durchsetzen. 444 [Es folgen die Seiten 451-454 mit Schreiben des
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