Page 464 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


                1743 – Montag, den 16. September
           Die  Deputierten  der  Schneiderzunft  Sibert  Koch  und  Theodor  Schefer  geben
           die  Meister,  die  den  Goldgulden  und  den  Ledereimer  schulden  an.  Es  sind
           Bernhard Gilles, Peter Antwerpen, jetzt Soldat, Servas Schwerver, Anton Ulrich
           und Heinrich Schneider. Johann Kriechel schuldet noch den Ledereimer, der
           wie  der  Goldgulden  von  Wirich  Armbrustmacher  mit  8  gld  an  den  Bürger-
           meister bezahlt wird. Die Deputierten der Schuhmacherzunft Friedrich Dever-
           nich und Johannes Reuter geben Johann Theodor Linck und Peter Giffels an.
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           Ersterer schuldet nur den Ledereimer. In der Zunftordnung findet der Rat un-
           ter dem 1. Dezember 1742 einen Ratsbeschluss, der von fremder Hand einge-
           tragen ist. Er lautet: „22 rtlr für Meistergeld.“ Der Rat will das nachprüfen. Jo-
           hannes Reuter zahlt in Abschlag seines Bürgergeldes 11 gld an Baumeister Pe-
           ter Alden. Der Vertreter der Fassbinderzunft Jakob Pollig überreicht dem Rat
           eine Erklärung. Die Zunft soll zum nächsten Ratstag ihre Zunftartikel vorbrin-
           gen  und  zeigen,  mit  welchen  Artikeln  sie  glaubt,  beschwert  zu  sein.  Die
           Zunftmeister der Schreiner geben als rückständigen Meister Peter Lutsch an.

                1743 – Freitag, den 20. September
           Johannes  Kriechel,  Sohn  von  Jakob,  bittet  um  Ausstand  für  die  Ablieferung
           seines  Ledereimers  bis  nach  dem  Herbst.  Der  Vizebürgermeister  Herrestorff
           gibt an, es sei nötig, eine Ergänzungswahl bei den Ratsverwandten durchzu-
           führen. Es kommt zu einem Streit um Verfahrensfragen. Einige Ratsmitglieder
           wollen erst dann wählen, wenn alle Ratsmitglieder anwesend sind. Man einigt
           sich auf eine Wahl am nächsten Ratstag. Der Rat verbietet es Arnold Barbier,
           Totenladen  anzufertigen,  weil  es  in  seinem  Handwerk  nicht  einschlägig  sei.
           Barbier hingegen bittet den Rat, die Schreiner anzuhalten, ihm die Herstellung
           von  Särgen  gemäß  der  kurkölnischen  Trauerordnung  zu  erlauben.  Schöffe
           Bossart erhält einen Baumstumpf für eine  Kalle. Servas Schwerver und Bern-
           hard Gilles erhalten Ausstand mit der Lieferung des Goldguldens und Leder-
           eimers bis zum nächsten Ratstag. 467
           Der  Schuhmachermeister  Johann  Theodor  Linck  gesteht,  dass  er  als  Zunft-
           schreiber im Auftrag der Zunftmeister Friedrich Devernich und Johannes Reu-
           ter den strittigen Passus in die Zunftordnung eingefügt habe. Der Rat befiehlt
           ihm,  zur  nächsten  Sitzung  den  Zunftbrief  vorzulegen,  damit  der  beigefügte
           Ratsbeschluss gestrichen werden kann. Linck und der Meister Peter Gies erhal-
           ten die Frist von einer Woche, um ihren Ledereimer bzw. den Goldgulden und
           den Ledereimer abzuliefern. Baumeister Anton Kriechel soll Matthias Heinen
           in  Abschlag  seiner  geleisteten  Fahrten  16  gld  16  alb  bezahlen.  Peter  Lutsch
           muss binnen 8 Tagen Goldgulden und Ledereimer geben. Michael Gies zahlt


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