Page 464 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
1743 – Montag, den 16. September
Die Deputierten der Schneiderzunft Sibert Koch und Theodor Schefer geben
die Meister, die den Goldgulden und den Ledereimer schulden an. Es sind
Bernhard Gilles, Peter Antwerpen, jetzt Soldat, Servas Schwerver, Anton Ulrich
und Heinrich Schneider. Johann Kriechel schuldet noch den Ledereimer, der
wie der Goldgulden von Wirich Armbrustmacher mit 8 gld an den Bürger-
meister bezahlt wird. Die Deputierten der Schuhmacherzunft Friedrich Dever-
nich und Johannes Reuter geben Johann Theodor Linck und Peter Giffels an.
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Ersterer schuldet nur den Ledereimer. In der Zunftordnung findet der Rat un-
ter dem 1. Dezember 1742 einen Ratsbeschluss, der von fremder Hand einge-
tragen ist. Er lautet: „22 rtlr für Meistergeld.“ Der Rat will das nachprüfen. Jo-
hannes Reuter zahlt in Abschlag seines Bürgergeldes 11 gld an Baumeister Pe-
ter Alden. Der Vertreter der Fassbinderzunft Jakob Pollig überreicht dem Rat
eine Erklärung. Die Zunft soll zum nächsten Ratstag ihre Zunftartikel vorbrin-
gen und zeigen, mit welchen Artikeln sie glaubt, beschwert zu sein. Die
Zunftmeister der Schreiner geben als rückständigen Meister Peter Lutsch an.
1743 – Freitag, den 20. September
Johannes Kriechel, Sohn von Jakob, bittet um Ausstand für die Ablieferung
seines Ledereimers bis nach dem Herbst. Der Vizebürgermeister Herrestorff
gibt an, es sei nötig, eine Ergänzungswahl bei den Ratsverwandten durchzu-
führen. Es kommt zu einem Streit um Verfahrensfragen. Einige Ratsmitglieder
wollen erst dann wählen, wenn alle Ratsmitglieder anwesend sind. Man einigt
sich auf eine Wahl am nächsten Ratstag. Der Rat verbietet es Arnold Barbier,
Totenladen anzufertigen, weil es in seinem Handwerk nicht einschlägig sei.
Barbier hingegen bittet den Rat, die Schreiner anzuhalten, ihm die Herstellung
von Särgen gemäß der kurkölnischen Trauerordnung zu erlauben. Schöffe
Bossart erhält einen Baumstumpf für eine Kalle. Servas Schwerver und Bern-
hard Gilles erhalten Ausstand mit der Lieferung des Goldguldens und Leder-
eimers bis zum nächsten Ratstag. 467
Der Schuhmachermeister Johann Theodor Linck gesteht, dass er als Zunft-
schreiber im Auftrag der Zunftmeister Friedrich Devernich und Johannes Reu-
ter den strittigen Passus in die Zunftordnung eingefügt habe. Der Rat befiehlt
ihm, zur nächsten Sitzung den Zunftbrief vorzulegen, damit der beigefügte
Ratsbeschluss gestrichen werden kann. Linck und der Meister Peter Gies erhal-
ten die Frist von einer Woche, um ihren Ledereimer bzw. den Goldgulden und
den Ledereimer abzuliefern. Baumeister Anton Kriechel soll Matthias Heinen
in Abschlag seiner geleisteten Fahrten 16 gld 16 alb bezahlen. Peter Lutsch
muss binnen 8 Tagen Goldgulden und Ledereimer geben. Michael Gies zahlt
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