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Einführung
erhielten auch oftmals einen Schlechtwetterzuschlag. Manchmal fiel auch noch
die Pferdemiete an.
Eine besondere Belastung traf die Stadt durch die Truppendurchmärsche oder
Einquartierungen. Nicht alle entstandenen Kosten wurden von den Landstän-
den gedeckt. Verpflegung für Mannschaften und Pferde blieben teilweise an der
Stadt hängen. Besonders teuer war es, wenn höhere Offiziere längere Zeit in
Ahrweiler verweilten. Hier waren Geschenke, vor allem Wein, für deren Wohl-
verhalten notwendig. Notwendig waren auch die sogenannten „Soldatenfahr-
ten“, bei denen die Stadt Ahrweiler für den Abtransport der Truppen und der
Geräte sorgen musste. Bei eigenen Fuhrwerken der Soldaten war städtischerseits
der Vorspann zu stellen.
Gänzlich ohne Ersatz blieben die Kosten für die französischen und holländi-
schen Parteien. Besonders oft suchten die Kombattanten de Lacroix´ Ahrweiler
heim.
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Notwendig waren auch Bestechungsgelder an Generäle, um Durchmärsche oder
Einquartierungen zu vermeiden. Auch bei der Generaleinnehmerei und beim
Hofrat wurden solche Handsalbungen vorgenommen. Die Stadt unterhielt im
Hofrat einen eigenen „Stadtpatron“, der neben einer Geldzuwendung auch häu-
fig mit Wildbret und Wein günstig gestimmt werden musste.
Oft gelang es der Stadt nicht, die Zahlungstermine für die Simpel einzuhalten.
Dann wurde ein Exekutant hierhin geschickt und auf Kosten der Stadt hier ein-
quartiert, bis entweder ein Zahlungsmoratorium erreicht oder gezahlt wurde.
Da die Stadt keinen eigenen Fuhrpark besaß, mussten bei Bauarbeiten und Korn-
käufen „Stadtfahrten“ bezahlt werden. Diese Transportkosten waren vergleichs-
weise teuer. Da es in der Stadt nur wenige Pferdefuhrwerke gab, mussten dafür
häufig Bauern aus der Grafschaft gewonnen werden.
Die Stadt war in viele Rechtsstreitigkeiten, besonders wegen Grenzstreitigkeiten
mit den Nachbarn und Steuerstreitigkeiten mit in Ahrweiler begüterten Klöstern
verwickelt. Hier fielen Anwalts-, Prokuratoren- und Notarskosten an.
An Honoraren sind wegen ihrer Häufigkeit die Schreibgebühren für den Stadt-
schreiber zu nennen. Öfter wurden Sekretäre beim Hofrat oder den Landstän-
den für die Ausfertigung von Kopien entlohnt. Die Amtsverwalter der umlie-
genden Ämter mussten für die gerichtlichen Vorladungen entlohnt werden.
Vergleichsweise selten fielen Gebühren für den Wasenmeister an. Im Erfas-
sungszeitraum musste einmal ein Scharfrichter aus Köln bezahlt werden.
13 Vgl. hierzu QAW, Bd. 4, S. 33-35.
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