Page 18 - Quellen_Band_8
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Einführung

           Preisen je Quart ergibt das ein Ausgabenvolumen für Weiß- und Rotwein von
           insgesamt 284 gld 5 alb 4 hll.

           Man muss jetzt auch noch die Ausgaben für Bier, Branntwein und Apfeltrank
           mit in die Überlegungen einbeziehen.

           Jedenfalls  kommt  der  Bonner  Hofrat,  der  nach  Beschwerden  der  Bürger  die
           Rechnungen der Stadt Anfang des Jahres 1792 überprüft, zu folgendem bemer-
           kenswerten Schluss: „Keine Prozeßion ward gehalten, wo nicht denen Geistli-
           chen ja öfter ganzen Bruderschaften eine zeche gegebene wurde, die nahe Bei
           Ahrweiler wohnenden Franciscaner haben sich gleichfals bei Verschiedenen ge-
           legenheiten im Trinken her vorgethan, und endlich hat der Stadtrath selbst keine
           einzige zusammen Kunft gehalten, wo er sich nicht eine portion wein zugelegt
           hat; wenn man nun dasjenige Berechnet, was Bei gelegenheit dieser Sauffereyen
           noch  nebenhin  an  weißbrodt,  Schincken  Braten  und  dergleichen  Speisen  aus
           dem Stadtaerario Baar  hergenohmen worden, und was die aufsicht, und der
           Faßbinder lohn gekostet haben, so kombt eine unglaubliche Summe heraus, wel-
           che auf die unglaublichste art zum Nachteil des gemeinen weeßens Blos ver-
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           schwendet worden ist.“  Zusammenfassend schreibt der Referent, dass in Ahr-
           weiler die Hälfte des städtischen Haushaltes für Essen und Trinken ausgegeben
           wurde.

           Der Weinverbrauch für die normalen Ratssitzungen lief nicht durch die Rech-
           nungsbücher, denn die Stadt Ahrweiler verfügte über einen eigenen Weinkeller
           für den Stadtwein. Daraus wurden in der Regel die Weine für den Verzehr wäh-
           rend  der  Ratssitzungen  genommen  und  mussten  so  nicht  verbucht  werden.
           Zwar gab es ein eigenes Kellerbuch. Dieses ist aber leider nicht mehr vorhanden.
           Der schon erwähnte Revisor des Hofrates schrieb dazu im Jahre 1792: „Die Ein-
           nahmen betragen 1788 16 Ohm Wein. Allein, nie ist ein Heller hiervon in der
           Stadtkasse  gelandet,  die  eigene  Kellerrechnung  des  Stadtrats  weist  vielmehr
           nach, dass er in jedem Jahr den städtischen Weinvorrat vollständig aufgezehrt
           hat.“  Damit  hatte  der  Rat  neben  den  schon  genannten  Weingaben  im  Rech-
           nungsjahr 1788 weitere 3000 l Wein vernichtet, eine beachtliche Leistung.
           Neben dem Eigenverzehr durch den Rat und andere städtische Gremien sind
           die Ausgaben für „Schurffgeld“ und „Schloßwein“ zu beachten. Das „Schurff-
           geld“ war die Belohnung durch eine Weingabe für jedwede Tätigkeit für die
           Stadt, der „Schloßwein“ war die Belohnung der Handwerker nach Fertigstel-
           lung ihrer Arbeit.




           9  Abgedruckt in: QAW, Bd. 2, S. 489.
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