Page 18 - Quellen_Band_8
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Einführung
Preisen je Quart ergibt das ein Ausgabenvolumen für Weiß- und Rotwein von
insgesamt 284 gld 5 alb 4 hll.
Man muss jetzt auch noch die Ausgaben für Bier, Branntwein und Apfeltrank
mit in die Überlegungen einbeziehen.
Jedenfalls kommt der Bonner Hofrat, der nach Beschwerden der Bürger die
Rechnungen der Stadt Anfang des Jahres 1792 überprüft, zu folgendem bemer-
kenswerten Schluss: „Keine Prozeßion ward gehalten, wo nicht denen Geistli-
chen ja öfter ganzen Bruderschaften eine zeche gegebene wurde, die nahe Bei
Ahrweiler wohnenden Franciscaner haben sich gleichfals bei Verschiedenen ge-
legenheiten im Trinken her vorgethan, und endlich hat der Stadtrath selbst keine
einzige zusammen Kunft gehalten, wo er sich nicht eine portion wein zugelegt
hat; wenn man nun dasjenige Berechnet, was Bei gelegenheit dieser Sauffereyen
noch nebenhin an weißbrodt, Schincken Braten und dergleichen Speisen aus
dem Stadtaerario Baar hergenohmen worden, und was die aufsicht, und der
Faßbinder lohn gekostet haben, so kombt eine unglaubliche Summe heraus, wel-
che auf die unglaublichste art zum Nachteil des gemeinen weeßens Blos ver-
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schwendet worden ist.“ Zusammenfassend schreibt der Referent, dass in Ahr-
weiler die Hälfte des städtischen Haushaltes für Essen und Trinken ausgegeben
wurde.
Der Weinverbrauch für die normalen Ratssitzungen lief nicht durch die Rech-
nungsbücher, denn die Stadt Ahrweiler verfügte über einen eigenen Weinkeller
für den Stadtwein. Daraus wurden in der Regel die Weine für den Verzehr wäh-
rend der Ratssitzungen genommen und mussten so nicht verbucht werden.
Zwar gab es ein eigenes Kellerbuch. Dieses ist aber leider nicht mehr vorhanden.
Der schon erwähnte Revisor des Hofrates schrieb dazu im Jahre 1792: „Die Ein-
nahmen betragen 1788 16 Ohm Wein. Allein, nie ist ein Heller hiervon in der
Stadtkasse gelandet, die eigene Kellerrechnung des Stadtrats weist vielmehr
nach, dass er in jedem Jahr den städtischen Weinvorrat vollständig aufgezehrt
hat.“ Damit hatte der Rat neben den schon genannten Weingaben im Rech-
nungsjahr 1788 weitere 3000 l Wein vernichtet, eine beachtliche Leistung.
Neben dem Eigenverzehr durch den Rat und andere städtische Gremien sind
die Ausgaben für „Schurffgeld“ und „Schloßwein“ zu beachten. Das „Schurff-
geld“ war die Belohnung durch eine Weingabe für jedwede Tätigkeit für die
Stadt, der „Schloßwein“ war die Belohnung der Handwerker nach Fertigstel-
lung ihrer Arbeit.
9 Abgedruckt in: QAW, Bd. 2, S. 489.
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