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Einführung
Jesuitenkolleg 383 rtlr 43 gld/13 alb/ 8 1771 1781 noch be-
Bonn hll legt
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Vikare St. Kuni- 400 tlr 34gld/16alb 1775 1791
bert zu Köln
Die Belastung des städtischen Haushalts war also durchaus nicht unerheblich.
In der letzten erhaltenen Stadtrechnung (im Alten Reich) werden für 1793 noch
861 gld 22 alb für den Schuldendienst ausgewiesen.
Unregelmäßige Ausgaben
Hierzu gehören in erster Linie die Unterhaltungs- und Reparaturkosten an städ-
tischen Gebäuden wie Rathaus, die beiden Wachthäuser, die beiden Schulen,
das Brauhaus, teilweise die Kirche, aber auch Ausgaben für die Orgel, Fenster
und Kirchenbänke, vor allem aber die Unterhaltung der städtischen Wehranla-
gen. Ferner sind Ausgaben für den Unterhalt der drei Ahrbrücken, der Teich-
brücken, der Ahrkrippenbau und die Reparatur der Gassen und Wege zu nen-
nen. Bei den innerstädtischen Gassen wurde mit der Pflasterung 1736 begonnen.
Für den Ahrkrippenbau gab es aber Zuschüsse von den Landständen bzw.
Nachlässe bei den Simpeln. Zu den Nachlässen müssen auch die Freistellung
vom quantum intra muros gerechnet werden. Diese Absenkung endete erst im
Jahre 1774, als die Stadt sich verpflichtete, die Hälfte des quantums intra muros
zu zahlen. Im Streit mit der Stadt Linz, die sich benachteiligt fühlte, schlossen
Ahrweiler und Andernach 1735 einen Kompromiss. Für jedes zu zahlende Sim-
pel gab Ahrweiler Linz einen Zuschuss von 15 gld und Andernach einen Zu-
schuss von 20 gld . Allerdings ist eine Verbuchung dieser 15 gld pro Simpel
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nirgends zu verfolgen. Als Erklärung kann nur angefügt werden, dass diese Gel-
der vermutlich aus dem Schatz geflossen sind.
Die Aufforstung der Wälder wurde teilweise im Hand- und Spanndienst von
den Bürgern, teilweise aber auch im Tagelohn von der Stadt durchgeführt.
Ein weiterer bedeutender Ausgabeposten waren die Reisekosten. Bürgermeister
und Vertreter zu den Landtagen und Quartalskonventionen, Baumeister nach
Köln zur Generaleinnehmerei, städtische Deputierte zu Verhandlungen mit
Nachbarstädten, zu den Verwaltern der umliegenden Ämter usw. erhielten Di-
äten für ihre Reisen. Dabei ist zu beachten, dass neben den üblichen Spesen auch
jedes Mal bei der Abreise und der Rückkunft gewohnheitsgemäß eine Collation
fällig war. Dasselbe gilt auch für die mannigfaltigen Botenlöhne. Diese Boten
11 Später „Arme Studenten-Fundation“
12 Vgl. zum Streit um das quantum intra muros QAW, Bd. 5, S. 17 f „Der Streit um das quantum
intra muros“.
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