Page 332 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 332
1725-1737
alb 8 hll, Johann Theisen für Sandfahren 14 gld 8 hll und Johann Mies aus Bel-
ler für Fahrten 22 gld 8 alb.
1737 – Freitag, den 19. Juli
Jakob Jacobs darf sich einen Baum am Herrentisch für eine Kuhkomp [Kuhtrog]
fällen. Der vorgeladene Arburger Müller sagt aus, sein Knecht wolle lieber
wegziehen, als in Ahrweiler Bürgergeld zu bezahlen. Schöffe Fechemer erhält
das notwendige Bauholz zur Erweiterung seiner Scheune. Stadtschreiber Her-
restorff und Gerichtsschreiber Bossart sollen den Prior in Marienthal unterrich-
ten, dass der hiesige Maurer Peter Mies den eingefallenen Weg für 45 rtlr vom
Wasser her aufmauern soll. 828
Der Maurer verbürgt sich 6 Jahre lang für seine Arbeit, das betrifft sowohl
Ausspülungen als auch Einsturz. Wenn der Prior zustimmt, kann der Vertrag
mit dem Maurer geschlossen werden.
Am 20. Juli wurden 20 Mann von Walporzheim zu Arbeiten am Ahrwehr un-
terhalb von Marienthal bestellt. Bürgermeister Eichas führte die Aufsicht.
1737 – Sonntag, den 21. Juli
Schöffe Fechemer wird mit der Aufsicht der morgigen Arbeiten am Wehr be-
auftragt. Der Rat bestimmt 12 Nachschützen. 829
Tonnes Heinen wird neuer Gilden- und Heinrich Cremer neuer Hospitalsmeis-
ter. Diejenigen, die auswärtige Frauen geheiratet haben, sollen ihr Bürgergeld
bezahlen. Daniel Creuzberg erhält Bauholz für Hausschwellen und ein Ge-
bietstück. Der Rat schließt mit dem Maurermeister Peter Mies den Vertrag über
die Reparatur des Weges in Marienthal. Der Maurer erhält für seine Arbeit 42
½ rtlr cour. Die Kost und der Trank gehen auf ihn. Er übernimmt auch die Ga-
rantie für 6 Jahre. Die nötigen Zimmermannsarbeiten gehen zu Lasten der
Stadt. Baumeister Hubert Wolff zahlt dem Pflasterer Christoffel Frieden weite-
re 6 rtlr aus.
1737 – Samstag, den 3. August
Am nächsten Mittwoch sollen alle rückständigen Froigen verhandelt werden.
Johannes Clausen und Johann Großgart zahlen je 1 gld Strafe, weil sie nicht mit
den übrigen Förstern und Feldschützen gehen wollen. Montag in 8 Tagen wird
das Schatzbuch geöffnet und der Mühlenteich zur Reinigung und Reparatur
der Mauer ausgelassen. 830
Das Apfel- und Birnenraffen wird verboten. Auf Godeneltern und auf Schneltz-
hardt darf weder dürres noch grünes Holz gesammelt werden. Laub- und Rei-
serholen sowie gemeines Krauthen sind bei Strafe von 1 rtlr verboten.
332