Page 400 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Schefer im Beisein des Zunftmeisters Prokurator Schrey das Zunftbuch weiter
           untersuchen. In Zukunft soll der Stadtschreiber die amtlichen Schreiben an die
           Zunft  nur noch dem  Prokurator Schrey zustellen. Der Rat erlaubt es  Werner
           Geller, auf ein Grundstück seiner Schwiegermutter Geld für 1 ml Korn aufzu-
           nehmen. Geller muss aber vom Gericht in Satzvey eine Bescheinigung vorle-
           gen, dass er von seinem zu erwartenden Erbe dort nichts versetzt.

                1740 – Samstag, den 2. Juli
           Wegen der Orgel soll an des Organisten Sohn und an den kurfürstlichen Or-
           gelmacher zu Bonn geschrieben werden. 266
           Christian Trumpener darf als gereonischer Schultheiß den begonnenen Müh-
           lenbau ohne Besichtigung durch Bürgermeister und Rat nicht fortsetzten. Die
           Magd von Daniel Gies´ Witwe hat Kraut gestohlen. Sie muss 12 alb Strafe zah-
           len. Heinrich Pollig wird als Armenobsichter angenommen. Er soll die Gehalts-
           zulage, die Panthel Bröhl genossen hat, auch erhalten. Stadtschreiber Sartorius
           und  Ratsverwandter  Schefer  haben  auftragsgemäß  in  Gegenwart  mehrerer
           Meister das Zunftbuch der Hammerzunft von Anfang bis zum Ende sorgfältig
           überprüft. Sie haben dabei festgestellt, dass Johannes Huth nur einmal – und
           zwar als Schreinermeister – in das Buch eingeschrieben ist. Beide Kommissare
           konnten auch nicht feststellen, dass eine Seite herausgerissen worden ist.

                1740 – Samstag, den 9. Juli
           Die Kommission, die den Neubau der gereonischen Mühle besichtigt hat, be-
           richtet, dass der gereonische Schultheiß Christian Trumpener die Mühle 10 Fuß
           weit in den öffentlichen Weg hinein gebaut hat. 267
           Er habe den Bau so abgepfählt, dass der öffentliche Fuhrweg zum Nachteil der
           Gemeinde und der anderen Anlieger in die Krumbde geführt werde. Wegen der
           Eigenmächtigkeit des Schultheißen soll ein Bericht an den Kurfürst geschickt
           werden. Die Säumigen wegen der Türkensteuer sollen vorgeladen werden.
           Die Feldschützen und Förster rügen. 268
           Laurens Krupp erhält Holz für einen Mißbauch und für Schollbretter, Thederich
           Valentin für einen Kuhtrog und Georg Neckler für einen Wagen. Innerhalb von
           6 Wochen muss jeder Bürger drei alte oder sechs junge Müschen [Spatzen] bei
           Strafe  von  1  gld für jeden  fehlenden  Kopf  abliefern.  Es  dürfen  keine  grünen
           Bohnengerten und Laub geholt werden.

                1740 – Samstag, den 16. Juli
           Der Rat gibt Anton Hoß Bauholz für einen Neubau. Bürgermeister Becker be-
           richtet, dass Adam Jacobs wegen der Freistellung vom Baumeisteramt ihm 100




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