Page 400 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Schefer im Beisein des Zunftmeisters Prokurator Schrey das Zunftbuch weiter
untersuchen. In Zukunft soll der Stadtschreiber die amtlichen Schreiben an die
Zunft nur noch dem Prokurator Schrey zustellen. Der Rat erlaubt es Werner
Geller, auf ein Grundstück seiner Schwiegermutter Geld für 1 ml Korn aufzu-
nehmen. Geller muss aber vom Gericht in Satzvey eine Bescheinigung vorle-
gen, dass er von seinem zu erwartenden Erbe dort nichts versetzt.
1740 – Samstag, den 2. Juli
Wegen der Orgel soll an des Organisten Sohn und an den kurfürstlichen Or-
gelmacher zu Bonn geschrieben werden. 266
Christian Trumpener darf als gereonischer Schultheiß den begonnenen Müh-
lenbau ohne Besichtigung durch Bürgermeister und Rat nicht fortsetzten. Die
Magd von Daniel Gies´ Witwe hat Kraut gestohlen. Sie muss 12 alb Strafe zah-
len. Heinrich Pollig wird als Armenobsichter angenommen. Er soll die Gehalts-
zulage, die Panthel Bröhl genossen hat, auch erhalten. Stadtschreiber Sartorius
und Ratsverwandter Schefer haben auftragsgemäß in Gegenwart mehrerer
Meister das Zunftbuch der Hammerzunft von Anfang bis zum Ende sorgfältig
überprüft. Sie haben dabei festgestellt, dass Johannes Huth nur einmal – und
zwar als Schreinermeister – in das Buch eingeschrieben ist. Beide Kommissare
konnten auch nicht feststellen, dass eine Seite herausgerissen worden ist.
1740 – Samstag, den 9. Juli
Die Kommission, die den Neubau der gereonischen Mühle besichtigt hat, be-
richtet, dass der gereonische Schultheiß Christian Trumpener die Mühle 10 Fuß
weit in den öffentlichen Weg hinein gebaut hat. 267
Er habe den Bau so abgepfählt, dass der öffentliche Fuhrweg zum Nachteil der
Gemeinde und der anderen Anlieger in die Krumbde geführt werde. Wegen der
Eigenmächtigkeit des Schultheißen soll ein Bericht an den Kurfürst geschickt
werden. Die Säumigen wegen der Türkensteuer sollen vorgeladen werden.
Die Feldschützen und Förster rügen. 268
Laurens Krupp erhält Holz für einen Mißbauch und für Schollbretter, Thederich
Valentin für einen Kuhtrog und Georg Neckler für einen Wagen. Innerhalb von
6 Wochen muss jeder Bürger drei alte oder sechs junge Müschen [Spatzen] bei
Strafe von 1 gld für jeden fehlenden Kopf abliefern. Es dürfen keine grünen
Bohnengerten und Laub geholt werden.
1740 – Samstag, den 16. Juli
Der Rat gibt Anton Hoß Bauholz für einen Neubau. Bürgermeister Becker be-
richtet, dass Adam Jacobs wegen der Freistellung vom Baumeisteramt ihm 100
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