Page 401 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           rtlr cour gegeben habe. Er, der Bürgermeister, habe das Geld wegen des Ahr-
           brückenbaus an Feldtmüller weitergeleitet. 269
           Am Montag muss jeder Bürger wegen des Ahrwehrs vier Bürden Reiser ma-
           chen  und  an  die  Ahr  bringen.  Auch  die  Bachemer  Eingesessenen,  die  keine
           Ochsen haben, müssen vier Bürden liefern. Die Ochsenbesitzer sind zu je zwei
           Fuhren  verpflichtet.  Die  Bachemer  sollen  die  Reiser  hinter  den  Pöhl  und  die
           Ahrweiler sollen sie am Kesselberg hauen. Kleefuß soll bei den Bachemern die
           Aufsicht führen. Bei den Ahrweilern sollen morgens Alden und Adam Jacobs
           und nachmittags Alden und der Erbgeschworene Johann Gies die Aufsicht ha-
           ben. Kleefuß und Alden erhalten eine Diät von 26 alb.

                1740 – Samstag, den 23. Juli
           Jakob Pollig erhält Bauholz für Unterschläge in seinem Haus.

                1740 – Samstag, den 30. Juli
           Der Fahnenmacher Nikolaus Lauterborn erhält 9 rtlr Anzahlung für die neue
           Fahne. 270
           Auf  Antrag  des  Kölner  Kaufmanns  Theodor  Franziskus  Cremer  legt  der  Rat
           die 48 rtlr Machelohn des Fahnenmachers Lauterborn in Arrest. Cremer weist
           die entsprechenden Dokumente vor. Der Rat informiert die Schützenmeister.

                1740 – Sonntag, den 31. Juli
           Der Rat setzt 12 Nachschützen an.  271

                1740 – Dienstag, den 23. August
           Zusammen mit den Achtern legt der Rat 6 Simpla um. Wegen Fahrten zur Ahr
           erlaubt der Rat den Nachbarn aus Staffel den Weidegang mit ihrem Hornvieh
           vom Bottenfeldt den geraden Weg entlang bis auf den weißen Stein im Heckenthal
           und weiter fort bis an Schefers Creutz. Die Trift darf aber nur bis Martini dau-
           ern.

                1740 – Samstag, den 27. August
           Die Feldschützen und Förster rügen. 272
           Bürgermeister Herrestorff zeigt eine Bevollmächtigung des Kaufmanns Cramer
           vor, die ihn berechtigt, 38 rtlr des arretierten Geldes, das dem Fahnenmacher
           Lauterborn gehört, in Empfang zu nehmen. Da die Gelder bei den Schützen-
           brüdern noch nicht eingetrieben sind, sollen sie sofort nach Eingang an Her-
           restorff ausgezahlt werden. Lauterborn konnte gegen die Arretierung bislang
           noch nicht Erhebliches vorbringen. 273




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