Page 469 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           von Herrn Prokurator Schrey eingeschickte Rechnung über 49 gld 5 alb 4 hll
           hat der Baumeister gestern bezahlt. Der Rat beschließt einstimmig, dass in die-
           sem  Jahr  der  Vogel  abgeschossen  wird.  Der  hiesige  Stadtfeldscher  Matthias
           Starck hat sich mit 100 tlr vom Baumeisteramt freigekauft. Die Hälfte des Gel-
           des zahlt er gleich, die andere Hälfte nach dem Herbst. 5

                1744 – Montag, den 4. Mai
           Die  Müller  sind  vor  den  Rat  geladen.  Der  Marktmüller  ist  nicht  erschienen.
           Nachdem der Bürgermeister sie an ihre Pflichten erinnert hat, setzt der Rat den
           Eltzer Müller Johannes Halbach für dieses Jahr als Mühlenmeister an. Die drei
           Bürger,  die  sich  vom  Baumeisteramt  abgekauft  haben,  müssen  am  nächsten
           Ratstag  die  Hälfte  ihrer  Summe  zahlen.  Hans  Georg  Theisen  hat  sich  in  der
           Ahrhut vom Schatzbuch mit 4 ½ rtlr freigekauft. Die Hut soll ihm das Geld zu-
           rückzahlen. Theisen muss das Bachemer Schatzbuch annehmen. 6
           Die beim letzten Ratstag nicht erschienenen Schatzheber und Förster sind jetzt
           anwesend und schwören ihren Eid. Der Rat hat Lambert Lützeler einen Bau-
           platz am Ahrtor neben dem Nagelschmied Simon Fell angewiesen. Der Magist-
           rat sagt ihm jetzt auch das notwendige Bauholz zu. Johannes Kriechel erhält
           den Weingarten auffm Griendt zwischen der Olligs- und der Lohmühle gegen
           die Halbscheid auf 12 Jahre zur Pacht. 7
           Die Frau des Stadtbrauers Anton Müller bezahlt 10 rtlr spec vom schuldigen
           Brauhausgeld. Morgen soll der Bann begangen werden. Dazu sind die Erbge-
           schworenen,  die  neuen  Förster  und  der  Stadtschreiber  verpflichtet.  Nachher
           soll im Rat darüber referiert werden. Dem Adenbacher Feldschützen Wilhelm
           Everhard Schefer ist erlaubt worden, einen zuverlässigen Bürger als Hilfskraft
           einzustellen. 8
           Dem verurteilten Peter Gies befiehlt der Rat nochmals eindringlich, die Flösser
           bei Strafe von 2 rtlr zuzumachen. Folgt er diesem Urteil nicht binnen 8 Tagen,
           verdoppelt sich die Strafe, und die Stadt lässt die Flösser auf Kosten des Beklag-
           ten zuwerfen.

                1744 – Dienstag, den 5. Mai
           Heute ist unter Leitung von Baumeister Rigans der Bann begangen worden. 9
           Schöffen, Ratsverwandte, Erbgeschworene und Förster fanden alle Grenzsteine
           in Ordnung. Nur haben die  Eiffeler und Recher hier und dort Gesträuch und
           Gestrüpp abgeschlagen. An einer Stelle aber haben die Staffeler einen Grenz-
           baum, eine dicke Eiche, gefällt. Die Eiche stand zweifellos auf Ahrweiler Ge-
           rechtigkeit.  Alle  sind  am  sogenannten  Herrentisch  erschienen  und  haben  die
           gewöhnliche Portion comme à la Campagne genossen. 10



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