Page 22 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
meistern und nur diese hatten das Recht, den Wein zu rollen, zu verladen etc.
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Danach wurde jährlich nach dem Festtag des hl. Bartholomäus, meistens aber
Mitte Oktober, wenn die Weinlese beendet, Qualität und Quantität des Weines
feststanden, immer donnerstags in Anwesenheit zweier Ratsmitglieder, das
Schröteramt versteigert.
Für das Schrötern des Weins galt folgender Tarif: Bürger bezahlten für das Ein-
und Ausschrötern je Fuder 12 alb, Auswärtige 1 gld. Von jedem Wagen war ein
Raderschilling, von einer Karre ½ Raderschilling zu geben .
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Tuchakzise oder Verpachtung des Gewandhauses
Wie Klaus Flink darstellte, ist das Vorhandensein eines Gewandhauses ein
Indiz für die Wirtschaftskraft einer Stadt . In diesem am Marktplatz gelegenen
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Gewandhaus wurden in erster Linie Wolltuche und Wolle verkauft, von denen
der Pächter die Akzise einziehen durfte. Eine eigene nennenswerte Tuchpro-
duktion ist allerdings bislang für Ahrweiler nicht nachzuweisen. Tarif: von 1
Mark 1 Heller
Die Fleischakzise
Zu den bedeutendstens Zünften gehörte in Ahrweiler die Fleischerzunft, die
sich aber erst 1431 konstituierte. Klaus Flink führt das darauf zurück, daß bis
zu diesem Zeitpunkt Fleischhandel und Verarbeitung weitgehend in Händen
der in Ahrweiler ansässigen Judenschaft lagen. Gleichwohl zieht sich der
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Streit zwischen jüdischen und christlichen Fleischhauern wie ein roter Faden
durch die ganze Geschichte Ahrweilers. Dem oben genannten Zunftbrief der
Fleischhauerzunft entnehmen wir, daß Fleisch nur an den Fleischbänken auf
dem Markt und im Haus des Fleischhauers verkauft werden durfte.
Unter die Fleischakzise fiel auch der Viehhandel. Tarif: von 1 Mark 1 Heller
Die Leder-, Pelz- und Schuhakzise
Das Gerber- und Schuhmacherhandwerk gehörte in Ahrweiler zu den ältesten
in Ahrweiler bezeugten Gewerben. In dem um 1292 entstandenen Kloster-
rather Zinsregister sind ein califex (Schuhmacher) und zwei corduwonarii
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(Weißgerber) genannt. Im 14. Jahrhundert lassen sich zwei Gerber, drei
Schuhmacher und zwei Weißgerber nachweisen, ebenso wie ein vicus cerdo-
num, also eine Gerbergasse. Mit der Lederakzise waren alle neuen Felle und
Leder sowie die Sattlerwaren (was die hammecher verwircken) belegt. Eine
29 Siehe hierzu: Hans-Georg Klein, Die Zunft der Faßbinder – Aus dem Protokollbuch der
Ahrweiler Faßbinderzunft, S. 166-172, Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1998.
30 Quelle für alle Tarifangaben: QAW I 1279 (zu 1619).
31 Klaus Flink, Die rheinischen Städte des Erzstiftes Köln und ihre Privilegien, in: Kurköln unter
dem Krummstab, S. 159, Kevelaer 1985.
32 Flink, Krummstab, S. 35.
33 Flink, Krummstab, S. 42.
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