Page 22 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           meistern und nur diese hatten das Recht, den Wein zu rollen, zu verladen etc.
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           Danach wurde jährlich nach dem Festtag des hl. Bartholomäus, meistens aber
           Mitte Oktober, wenn die Weinlese beendet, Qualität und Quantität des Weines
           feststanden,  immer  donnerstags  in  Anwesenheit  zweier  Ratsmitglieder,  das
           Schröteramt versteigert.
           Für das Schrötern des Weins galt folgender Tarif: Bürger bezahlten für das Ein-
           und Ausschrötern je Fuder 12 alb, Auswärtige 1 gld. Von jedem Wagen war ein
           Raderschilling, von einer Karre ½ Raderschilling zu geben .
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           Tuchakzise oder Verpachtung des Gewandhauses
           Wie  Klaus  Flink  darstellte,  ist  das  Vorhandensein  eines  Gewandhauses  ein
           Indiz für die Wirtschaftskraft einer Stadt . In diesem am Marktplatz gelegenen
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           Gewandhaus wurden in erster Linie Wolltuche und Wolle verkauft, von denen
           der Pächter  die Akzise einziehen durfte. Eine  eigene nennenswerte Tuchpro-
           duktion ist allerdings bislang für Ahrweiler nicht nachzuweisen. Tarif: von 1
           Mark 1 Heller

           Die Fleischakzise
           Zu  den  bedeutendstens  Zünften  gehörte  in  Ahrweiler  die  Fleischerzunft,  die
           sich aber erst 1431 konstituierte. Klaus Flink führt das darauf zurück, daß bis
           zu diesem Zeitpunkt Fleischhandel und Verarbeitung weitgehend in Händen
           der  in  Ahrweiler  ansässigen  Judenschaft  lagen.   Gleichwohl  zieht  sich  der
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           Streit zwischen jüdischen und christlichen Fleischhauern wie ein roter Faden
           durch die ganze  Geschichte  Ahrweilers. Dem oben genannten Zunftbrief der
           Fleischhauerzunft  entnehmen  wir,  daß  Fleisch  nur an  den  Fleischbänken  auf
           dem Markt und im Haus des Fleischhauers verkauft werden durfte.
           Unter die Fleischakzise fiel auch der Viehhandel. Tarif: von 1 Mark 1 Heller

           Die Leder-, Pelz- und Schuhakzise
           Das Gerber- und Schuhmacherhandwerk gehörte in Ahrweiler zu den ältesten
           in  Ahrweiler  bezeugten  Gewerben.  In  dem  um  1292  entstandenen  Kloster-
           rather  Zinsregister  sind  ein  califex  (Schuhmacher)  und  zwei  corduwonarii
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           (Weißgerber)  genannt.   Im  14.  Jahrhundert  lassen  sich  zwei  Gerber,  drei
           Schuhmacher und zwei Weißgerber nachweisen, ebenso wie ein vicus cerdo-
           num, also eine Gerbergasse. Mit der Lederakzise waren alle neuen Felle und
           Leder  sowie  die  Sattlerwaren  (was  die  hammecher  verwircken)  belegt.  Eine

           29  Siehe hierzu: Hans-Georg Klein, Die Zunft der Faßbinder – Aus dem Protokollbuch der
           Ahrweiler Faßbinderzunft, S. 166-172, Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1998.
           30  Quelle für alle Tarifangaben: QAW I 1279 (zu 1619).
           31  Klaus Flink, Die rheinischen Städte des Erzstiftes Köln und ihre Privilegien, in: Kurköln unter
           dem Krummstab, S. 159, Kevelaer 1985.
           32  Flink, Krummstab, S. 35.
           33  Flink, Krummstab, S. 42.
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