Page 24 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           Wie sich die  Keudelei  von  der  mercantia unterscheidet, kann nicht  spezifiziert
           werden. Tarif: von 1 Mark 1 Heller.

           Foderzyse
           Die Foderzyse hat offensichtlich wieder mit dem Wein zu tun. Die o. g. Ord-
           nung erklärt: Item der kauffman von einem foder uff den wagen zu laden, soll geben
           zween albus und also fortter nach gehalt deß vaß. In wie weit sich die Foderzyse
           von den Schradgebühren unterscheidet, kann nicht geklärt werden.

           Bestaedgelt
           Offensichtlich ist das Bestaedtgelt mit dem 1619 genannten Stedtgelt identisch.
           Das Standgeld vom Markt (= Bestandsgeld) kommt dafür kaum in Frage, da
           dieses  dem  Abt  von  Prüm  zustand,  obwohl  diese  Einnahme  im  Laufe  der
           Geschichte  städtischerseits  immer  mehr  in  Frage  gestellt  wurde  und  die
           eigenen  Ansprüche  offensichtlich  auch  durchgesetzt  wurden,  wie  die  Klage
                                      35
           des Prümer Kellners beweisen .
           Auch das Bestaedgelt war eine indirekte Steuer auf den Wein. Wer Wein bin-
           nen der Ahrweiler Hoheit kaufte und ausführte, gab vom Wagen 1 Albus und
           von der Karre einen Schilling. Vom Fuder zumindest einen halben Albus. Je-
           der, der aus Ahrweiler oder den ingehorigen dorfferger Wein ludt, nach auswärts
           verfrachtete und davon Lohn verdiente, war dieses stedtgelt schuldig.

           Die alte Helle
           Die alte Helle lag am Marktplatz vor dem Südportal der Pfarrkirche. In diesem
           Gebäude  befanden  sich  die  öffentlich  Waage  und  die  sonstigen,  geeichten
           Maße (bestand, Elle etc.). Bei vielen Waren bestand die Pflicht, für das Wiegen
           und Messen diese öffentliche Einrichtung – natürlich gegen eine Gebühr - zu
           benutzen. Die Tarifgestaltung der öffentlichen Waage ist sehr unübersichtlich.
           Einmal richtete sich der Tarif nach Art der Ware und dann nach dem Gewicht.

           Die neue Helle
           Neben der alten lag die neue Helle. Sie wurde bis ca. 1508 als Verkaufshalle für
           Leinentuch genutzt. Dazu gehörte der Verkauf von Flachs, Hanf, Serge usw. In
           ihr fanden auch die Ratssitzungen statt. Nach einem Umbau  1508 scheint sie
           dann  die  offizielle  Funktion  eines  Rathauses  übernommen  zu  haben.  Vom
           Namen  her  geben  diese  beiden  Gebäude  ein  noch  nicht  gelöstes  Rätsel  auf,


           35  Klage des Prümer Kellner Benediktus Lagrange 1756: Auff denen marcktägen ziehet der prumische
           schultheiß von denen krämeren daß standtgeldt in foro und auff dem so genanten hoff. Facit in toto circiter 6
           ad 7 rtlr. Est adhuc in usu, aber unter dem rathauß so auf pilaren stehet, wirdt selbiges à magistratu
           disputirt und noch noviter vor anno 1756 hat magistratus selbiges pro mediate ziehen wollen unter dem dag
           droef des rathauses, aber cellerarius prumiensis hat in contenenti daß standtgeldt alda selbsten aufgehoben,
           umb poßeßionem beyzubehalten. LHAK Prüm 2014, abgedruckt in: QAW I, Nr. 1925.
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