Page 27 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           Neben dem Stadtgraben wurden auch noch der Bürgersöller, der Bürgerkeller
           und das städtische Brauhaus verpachtet, ohne daß nennenswerte Einnahmen
           zu verzeichnen sind.

           Bruchten und Koeren
           Die  Einnahmen  aus  den  Strafen  des  Ratsgerichtes  sind  nicht  von  großer  Be-
           deutung.  Die  sieben  Förster  und  die  sieben  Feldschützen  hatten  die  Pflicht,
           Vergehen  vor  dem  Stadtrat  zu  rügen.  Der  Rat  hatte  aber  offensichtlich  ein
           ambivalentes  Verhältnis  zu  Feld-  und  Buschstrafen.  Einerseits  endeten  die
           meisten  Verfahren  mit  dem  Spruch  remissum  (erlassen).  Geldstrafen  oder
           Haftstrafen wurden ausweislich der Ratsprotokolle im Verhältnis zur Vielzahl
           der Rügen wenig ausgesprochen. Andererseits wurden des öfteren Förster und
           Feldschützen, die nicht genügend Fälle rügten, zur Strafe auf den bürgerlichen
           Turm  auf  dem  Ahrtor  verwiesen.  So  schickte  der  Rat  am  20.  Februar  1637
           Johannes  Wolff,  Förster  und  den  Feldschütz  Konrad  Rutinck  wegen  nichts-
                                                                             41
           wurdiger eingeprachter frogen bis auf weiteren Bescheid auf den Bürgerturm.

           Außergewöhnliche Einnahmen
           Im  letzten  Teil  des  Berichtszeitraumes  sind  hier  vor  allem  die  Landessteuer
           (Simpel) und die Reichssteuer (Türkensteuer) zu nennen.
           Ferner wurden der Stadt bzw. den Bürgern eine unglaubliche Zahl von Kontri-
           butionen auferlegt. Die Bevölkerung wurde im und nach dem Dreißigjährigen
           Krieg über die  Grenzen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit hinaus  zu diesen
           Abgaben herangezogen. Teilweise mußten Bürgermeister und Rat zu verzwei-
           felhaften Mitteln greifen. Falls die Stadt nicht zahlt, wird angedroht, daß in den
           nächsten Tagen Kriegsvolk in Ahrweiler einquartiert wird. Um das zu verhü-
           ten,  beschloß  der  Rat,  die  Stadttore  geschlossen  zu  halten  und  nur  noch  die
           Bürger auf ihre Äcker und in ihre Weingärten zu lassen, die ihre Schuldigkeit
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           erfüllt haben .
           Im Übrigen sind natürlich die Einnahmen aus den Simpla, Türkensteuer und
           den  Kontributionen  durchlaufende  Posten,  und  sie  sollen  hier  nicht  weiter
           verfolgt werden.

           Die Ausgaben

           Ausgaben an Wein
           1792 untersuchte der Bonner Hofrat auf die Klage eines Bürgers hin das Ver-
           waltungs-  und  Finanzgebaren  der  Stadtverwaltung.  U.a.  stellte  der  Referent
           fest:  „Endlich hat der Stadtrat selbst keine  einzige Zusammenkunft gehalten,
           wo er sich nicht eine Portion Wein zugelegt hat; wenn man nun dasjenige be-


           41  StaA A 209, S. 427.
           42  StaA A 209, S. 193.
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