Page 27 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Neben dem Stadtgraben wurden auch noch der Bürgersöller, der Bürgerkeller
und das städtische Brauhaus verpachtet, ohne daß nennenswerte Einnahmen
zu verzeichnen sind.
Bruchten und Koeren
Die Einnahmen aus den Strafen des Ratsgerichtes sind nicht von großer Be-
deutung. Die sieben Förster und die sieben Feldschützen hatten die Pflicht,
Vergehen vor dem Stadtrat zu rügen. Der Rat hatte aber offensichtlich ein
ambivalentes Verhältnis zu Feld- und Buschstrafen. Einerseits endeten die
meisten Verfahren mit dem Spruch remissum (erlassen). Geldstrafen oder
Haftstrafen wurden ausweislich der Ratsprotokolle im Verhältnis zur Vielzahl
der Rügen wenig ausgesprochen. Andererseits wurden des öfteren Förster und
Feldschützen, die nicht genügend Fälle rügten, zur Strafe auf den bürgerlichen
Turm auf dem Ahrtor verwiesen. So schickte der Rat am 20. Februar 1637
Johannes Wolff, Förster und den Feldschütz Konrad Rutinck wegen nichts-
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wurdiger eingeprachter frogen bis auf weiteren Bescheid auf den Bürgerturm.
Außergewöhnliche Einnahmen
Im letzten Teil des Berichtszeitraumes sind hier vor allem die Landessteuer
(Simpel) und die Reichssteuer (Türkensteuer) zu nennen.
Ferner wurden der Stadt bzw. den Bürgern eine unglaubliche Zahl von Kontri-
butionen auferlegt. Die Bevölkerung wurde im und nach dem Dreißigjährigen
Krieg über die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit hinaus zu diesen
Abgaben herangezogen. Teilweise mußten Bürgermeister und Rat zu verzwei-
felhaften Mitteln greifen. Falls die Stadt nicht zahlt, wird angedroht, daß in den
nächsten Tagen Kriegsvolk in Ahrweiler einquartiert wird. Um das zu verhü-
ten, beschloß der Rat, die Stadttore geschlossen zu halten und nur noch die
Bürger auf ihre Äcker und in ihre Weingärten zu lassen, die ihre Schuldigkeit
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erfüllt haben .
Im Übrigen sind natürlich die Einnahmen aus den Simpla, Türkensteuer und
den Kontributionen durchlaufende Posten, und sie sollen hier nicht weiter
verfolgt werden.
Die Ausgaben
Ausgaben an Wein
1792 untersuchte der Bonner Hofrat auf die Klage eines Bürgers hin das Ver-
waltungs- und Finanzgebaren der Stadtverwaltung. U.a. stellte der Referent
fest: „Endlich hat der Stadtrat selbst keine einzige Zusammenkunft gehalten,
wo er sich nicht eine Portion Wein zugelegt hat; wenn man nun dasjenige be-
41 StaA A 209, S. 427.
42 StaA A 209, S. 193.
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