Page 23 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           selbständige  Schuhakzise  ist  nur  für  das  Jahr  1497  aufgeführt.  Tarif:  von  1
           Mark 1 Heller.

           Die Fruchtakzise
           Die Fruchtakzise war eine Abgabe auf Getreide aller Art, wobei der Anbau von
           Roggen  und  Weizen  in  Ahrweiler  bei  weitem  überwog.  Im  Berichtszeitraum
           gab es in der Vogtei Ahrweiler sechs Mahlmühlen. Der Ackerbau muß dem-
           nach  im  ausgehenden  Mittelalter  recht  intensiv  betrieben  worden  sein.  Ent-
           sprechend florierte der Getreidehandel. Tarif: von jedem Malter 1 alb (gilt nur
           für Auswärtige); ein Bürger zahlte für den Verkauf der eigenen Frucht nichts;
           für Erbsen, Linsen und Wicken gab man für das Malter 1 alb; Fruchtmengen
           unter ½ Malter waren frei.

           Schmiedewarenakzise
           Die  Schmiede-  oder  Hammerzunft  gehörte  zu  den  kleineren  Ämtern  in  der
           Stadt  Ahrweiler.  Für  alles  Eisenwerk,  hepen,  kreutsicheln,  kornsicheln,  Kessel,
           Pfannen, Töpfe und andere kopperwerck und Eisenkram mußte die Schmiedeak-
           zise  gezahlt  werden.  Hier haben  wir  ein  Beispiel  für  die  Schwierigkeiten  bei
           der  Zuordnung  der  einzelnen  Akziseformen.  Die  Krämer  protestierten  vor
           dem  Bonner  Hofrat  gegen  den  Alleinverkaufsanspruch  der  Schmiede  auf
           Eisenwaren. Bisher hätten die Krämer nach bisher geübtem Brauch auch aller-
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           hand Eijseren waaren verkauft  – die dann auch mit der keudelia oder mercantia
           belegt waren. Tarif: von 1 Mark 1 Heller

           Holzakzise
           Unter die Holzakzise fielen Brennholz, das offensichtlich karrenweise auf dem
           Markt angeboten wurde, (Holz-)Kohlen, grüne Rahmen, Reifen, Bretter, Latten.
           Tarif: von 1 Mark 1 Heller; von 1 Wagen Holz auf dem Markt 1 alb; von 1 Karre
           Holz ½ alb; von 1 schlaiffen die 1 oder 2 alb kostet, 3 Heller, die darunter waren,
           zahlten nichts; von 1 Wagen Kohlen 1 alb; von 1 Karre Kohlen ½ alb; von grü-
           nen Rahmen, Reifen, Bretter, Latten von 1 Karre 6 Heller.

           Keudelei
           Für die keudelia findet sich in den Kontexten keine Erklärung. Aber die Ord-
           nung von 1619 zählt eine Reihe von Waren auf, die unter diesen Begriff (aller-
           dings  zusammen  mit  der  Krämerei)  fallen:  Fische  aller  Art,  Salz,  Halsbinden,
           Schnupftücher  und  anderes  Leinenwerk,  Essig,  Unschlittkerzen,  Hanfseile,
           Gewürze,  Leim,  Zinn,  Blei,  Honig,  Weißleder,  Felle  wilder  Tiere  wie  Fuchs,
           Wolf, Messer, Blasebalg, Wachs, Papier, Pulver, Lindenseil, Betten, Karf, Kisten,
           Glas, Tonwaren, Spezereien und Kräuter.


           34  Flink, Krummstab, S. 37.
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