Page 38 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           Rechnungsbilanz von 1695 bis 1788/89

           Der Bonner Hofrat stellte bei der Überprüfung des städtischen Rechnungswe-
           sens 1792 lapidar fest: „In einem schlechteren Zustand, als in Ahrweiler, mag
           wohl an keinem Orte des Erzstifts das Rechnungswesen seyn, und ich bin nicht
           imstande aus den vorhandenen Rechnungen einen richtigen Zustand des Emp-
           fangs und der Ausgaben herauszubringen. “ Mit dieser Qualifizierung ist na-
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           türlich nicht die Kassenlage, die im 18. Jahrhundert  durchweg  gut  war, son-
           dern die Kassenführung gemeint. Als Ergänzung führt der Referent des Hof-
           rates weiter aus: „Im jahre 1787 betrug sich der ganze Empfang  von den or-
           dentlichen  Simpeln,  dem  Köttergelde,  und  den  übrigen  zu  der  Simpelsrech-
           nung  gehörigen  gefällen  zusammen  zu  12802  gld  und  15  alb  köllnisch;  -  die
           ausgaben  hingegen...  zu  10815  gld  13  alb  kölnisch,  -  überschuß  also  ware  in
           diesem jahre 1787 gld und 2 alb; der ordnung nach hätte dieser überschuß zur
           Stadtcaßa gleich abgeliefert und vom Stadtrath in seiner Hauptrechnung, wel-
           che dieser über den eingehenden schaz und dem ganzen städtischen Caßa zu-
           stand  führet,  eingetragen  werden  müßen. “  Damit  ist  die  ganze  Misere  der
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           Kassenführung genau beschrieben. 1785/86 verwaltete der Baumeister Johann
           Georg  Monreal  die  Stadtkasse  und  rückte  die  überschüssigen  Gelder  nicht
           heraus  –  auch  weil  jahrelang  immer  noch  Nachforderungen  an  ihn  gestellt
           wurden. So fand u.a. am 14. Praireal 6 (2. Juni 1797) vor dem Vergleichsbüro
           der  Kantonsverwaltung  zu  Altenahr  ein  Prozeß  um  die  noch  ausstehenden
           Gelder statt. Erst im Jahre 1816 (also 30 Jahre nach Rechnungsabschluß) kamen
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           die Auseinandersetzungen zum Ende . Der Fall Monreal war bei weitem kein
           Einzelfall. Eine sich über Jahre erstreckende „Nachbesserung“ war die Regel.
           Das erklärt auch, daß die nachstehenden Saldierungen nur als „Bruttowerte“
           verstanden werden können.

           Jahr    Archiv-Nr.  Baumeister      Einnahmen  Ausgaben     Differenz
                                               gld/alb/hl   gld/alb/hl   gld/alb/hl
           1695/96   A 283                     7037/5/9    6378/19/7   +658/10/2
           1700/01   A 284    G. Nietgens      5620/21/5   5704/11/1   -76/13/9
           1701/02   A 285    H. Becker        6476/6/10   6565/6/4    -88/23/6
           1705/05   A 286    K. Löhr          8679/6/7½    8016/16/9   +662/13/9½
           1705/06   A 287    P. Markenheuer   9118/20/3   9122/4/6    -3/8/3
           1708/09   A 288    J. A. Krupp      4075/23/8   4252/14/6   -176/14/10
           1708/09   A 289    W.E. Herrestorff   7037/5/9   6378/19/7   +658/10/2
           1716/17   A 290    J. Aldenhoven    4314/2      4393/19/6   -79/17/6
           1718/19   A 291    P. Schäffer      4806/16/7   4856/8/7½    -49/16/ ½
           1721/22   A 292    M. Scheffer                ohne Saldorechnung
           1723/24   A 293    G. Scheffes      4886/18/2   4889/19/10   -3/18/8
           1725/26   A 294    W. Bourbach      5762/21/10   5773/4/3   -10/6/5
           1733/34   A 295    H.N. Knieps      6006/7/4    5762/4/2    +244/3/4


           52  Abgedruckt in: QAW II 1006.
           53  StaA A 321.
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