Page 36 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           Die Rechnungsabschlüsse

           Bei der Saldierung unterscheiden wir auf der einen Seite die eigentlichen Kur-
           bzw.  Baumeisterrechnungen  mit  ihren  Einnahmen,  Ausgaben.  Diese  meist
           negativen  Saldi  wurden  in  die  „Bürgermeisterrechnung“  eingerechnet:  Dit  is
           vort deme burgemeister in die bede geworpen. Diese Rechnung verbuchte auf der
           Haben-Seite den Schatz und auf der Soll-Seite den Schuldendienst zusammen
           mit dem Verlust aus der Kur- bzw. Baumeisterrechnung. Dabei sind mehrere
           Varianten  anzutreffen.  Mal  werden  z.B.  die  Ausgaben  für  die Ämter  bei  der
           Kurmeisterrechnung  mal  bei  der  „Bürgermeisterrechnung“  verbucht.  Eine
           eigene „Bürgermeisterrechnung“ hat es offensichtlich nicht gegeben. Auch die
           Ratsprotokolle, in denen die Rechnungslegungen immer vermerkt sind, weisen
           keine  eigene  „Bürgermeisterrechnung“  nach.  Wie  schon  erwähnt,  gründete
           sich die Einnahme des Schatzes auf das Schatzbuch und den Hebezettel.

                           Kurmeisterrechnung           Bürgermeisterrechnung
           Jahr      Einnahmen  Ausgaben     Saldo   Schulden   Schatz     Saldo
           Währung     m/s/d       m/s/d     m/s/d     m/s/d     m/s/d     m/s/d
           1487      547/11/6    840/8/1   -281/8/7
           1488      594/7/10    864/5/5   -269/9/7   3475/9½ /  3343/6/-   -132/3½ /
           1491      639/6/2     750/3/8   -110/9/6   2970/9/-   2922/8/-   -48/1/-
           1492      695/6/4
           1493      617/10/4
           1495                     Keine Saldierung, kein Schatz angegeben.
           1497      731/2 /-    1274/7/1   -543/5/1   5239/3/-   5106/6/-   -132/9/-
           1500      699/11/8    801/3/3   -101/2/7   4543/2/7   4396/-/-   -97/6/7
           1501                                      3133/6/9   3331/6/-   -212/2/3
           1508                     Keine Saldierung, kein Schatz angegeben.
           1510      1285/5/-                        2685/-/-   2733/8/-   +21/4/-

           Die Rechnungskontrolle

           Im ersten Zeitabschnitt bis 1510 ist die Art der Kontrolle der Rechnungsbücher
           zunächst nicht klar nachzuvollziehen. Immer wieder heißt es ganz lapidar wie
           zu 1488 Hant die kurmeister vur denen burgeren gerechent also dat die burger den
           kurmeisteren schuldich bleven 269 m 9 s 7 d Is in die beede geworpen zo bezalen.
           Wenn man den Ausdruck vur den burgeren gerechent zeitgemäß interpretiert, ist
           wohl damit gemeint, daß die Kurmeister die Rechnung vor den Ratsverwand-
           ten (als Vertreter der Bürgerschaft) und den Hutenmeistern offengelegt haben.
           Weil es aber gegen Ende der ersten Berichtsperiode zu  vill und menigerlei un-
           ordnung gekommen ist, bestimmt der Erzbischof Philipp in einer zweiten Ord-


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