Page 36 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Die Rechnungsabschlüsse
Bei der Saldierung unterscheiden wir auf der einen Seite die eigentlichen Kur-
bzw. Baumeisterrechnungen mit ihren Einnahmen, Ausgaben. Diese meist
negativen Saldi wurden in die „Bürgermeisterrechnung“ eingerechnet: Dit is
vort deme burgemeister in die bede geworpen. Diese Rechnung verbuchte auf der
Haben-Seite den Schatz und auf der Soll-Seite den Schuldendienst zusammen
mit dem Verlust aus der Kur- bzw. Baumeisterrechnung. Dabei sind mehrere
Varianten anzutreffen. Mal werden z.B. die Ausgaben für die Ämter bei der
Kurmeisterrechnung mal bei der „Bürgermeisterrechnung“ verbucht. Eine
eigene „Bürgermeisterrechnung“ hat es offensichtlich nicht gegeben. Auch die
Ratsprotokolle, in denen die Rechnungslegungen immer vermerkt sind, weisen
keine eigene „Bürgermeisterrechnung“ nach. Wie schon erwähnt, gründete
sich die Einnahme des Schatzes auf das Schatzbuch und den Hebezettel.
Kurmeisterrechnung Bürgermeisterrechnung
Jahr Einnahmen Ausgaben Saldo Schulden Schatz Saldo
Währung m/s/d m/s/d m/s/d m/s/d m/s/d m/s/d
1487 547/11/6 840/8/1 -281/8/7
1488 594/7/10 864/5/5 -269/9/7 3475/9½ / 3343/6/- -132/3½ /
1491 639/6/2 750/3/8 -110/9/6 2970/9/- 2922/8/- -48/1/-
1492 695/6/4
1493 617/10/4
1495 Keine Saldierung, kein Schatz angegeben.
1497 731/2 /- 1274/7/1 -543/5/1 5239/3/- 5106/6/- -132/9/-
1500 699/11/8 801/3/3 -101/2/7 4543/2/7 4396/-/- -97/6/7
1501 3133/6/9 3331/6/- -212/2/3
1508 Keine Saldierung, kein Schatz angegeben.
1510 1285/5/- 2685/-/- 2733/8/- +21/4/-
Die Rechnungskontrolle
Im ersten Zeitabschnitt bis 1510 ist die Art der Kontrolle der Rechnungsbücher
zunächst nicht klar nachzuvollziehen. Immer wieder heißt es ganz lapidar wie
zu 1488 Hant die kurmeister vur denen burgeren gerechent also dat die burger den
kurmeisteren schuldich bleven 269 m 9 s 7 d Is in die beede geworpen zo bezalen.
Wenn man den Ausdruck vur den burgeren gerechent zeitgemäß interpretiert, ist
wohl damit gemeint, daß die Kurmeister die Rechnung vor den Ratsverwand-
ten (als Vertreter der Bürgerschaft) und den Hutenmeistern offengelegt haben.
Weil es aber gegen Ende der ersten Berichtsperiode zu vill und menigerlei un-
ordnung gekommen ist, bestimmt der Erzbischof Philipp in einer zweiten Ord-
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