Page 37 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
nung vom 7. März 1514 , daß künftig vom Rat elf Männer, aus jeder Hut zwei,
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dazu aus den Dörfern je einer, gewählt werden sollen. Dieses Gremium, Elfer
genannt, sollen sampt dem abgestimpten raide zu jeder zeit bei der kuyrmeister und
anderer rechnong, auch bei legungh dere bethe, darzu bei allen keuffen, verkeuffen und
neuen erffverschreivongen, wan ader weliche zeit die gescheen, gegeven und versiegelt
werden, mit syn und darzu geheischen werden sullen, und naich gethaner rechent-
schaft sullen gemelter raede und personen obgerurt die rechnongh binnen viertzehen
tagen besichtigenn und die rechenschaft zulaissen, oder aver ir inredde doin, warumb
sie nit zugelaissen sie, und sich weither nichtz undernemen, es en were dan, das sie
durch den burgermeister zu raede erfordert wurden.
Damit ist die Aufgabenverteilung bei der Rechnungskontrolle klar.
In der Zeit zwischen der letzten Rechnung aus der ersten Periode (1510) und
der ersten Rechnung aus der zweiten Periode gab es wiederum eine Änderung
im Kontrollwesen. In der von Kurfürst Maximilian Heinrich am 6. Juli 1656
erlassenen Ordnung wird das Elfergremium (die Vertreter der Dörfer sind
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nicht mehr genannt) durch ein Achtergremium ersetzt. Die Achter werden
vom Rat auf Vorschlag der Huten auf Lebenszeit gewählt. Ihre Aufgaben um-
fassen Kontrolle und Beratung in allen finanziellen Angelegenheiten, angefan-
gen von der Kontrolle des Baumeisters bis hin zur Beratung bei Einquartie-
rungsfragen. Der wichtigste Passus für unser Thema ist der erste Abschnitt der
Ordnung: Erstlich sollen jährlichs die burgermeister, baumeister und andere gemeine
stadtrechnungen in beyseyn der achter vorgenohmen, abgelegt und receßirt werden.
In den vorliegenden Rechnungen des zweiten Berichtsabschnittes wurde
danach verfahren. Ratsmitglieder und Achter (octo vir) prüften die Baumeister-
rechnungen, rezessierten sie und unterschrieben eigenhändig. Es überrascht,
wie lange das Prüfungsgremium brauchte, um zu einem endgültigen Abschluß
zu kommen. In manchen Fällen dauerten diese Prüfungen über Jahrzehnte.
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Die betroffenen Baumeister waren oft längst verstorben und ihre Erben stan-
den dann wegen den Rechnungen im Streit mit der Stadt. Dabei ist zu erken-
nen, daß oft ein mangelhaftes Ablagewesen Ursache des Streites war. Rech-
nungsbelege fehlten oder tauchten erst nach Jahren wieder auf und wurden
von den Erben an die Stadt zur Rückerstattung eingereicht.
49 Ordnung Erzbischofs Philipp von 1514 März 7, abgedruckt in: Inventar des Archivs der Stadt
Ahrweiler, bearb. von Theresia Zimmer. S. 125-127, Koblenz 1965.
50 HSTAD KURKÖLN II 3152/2; abgedruckt in QAW I 1449.
51 So präsentiert der gewesene Baumeister Hansman am 15. Dezember 1642 zwei Quittungen von
Simpelzahlungen an den Generaleinnehmer Adam Römer für das Rechnungsjahr 1627; StaA A 209,
S. 266.
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