Page 37 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           nung vom 7. März 1514 , daß künftig vom Rat elf Männer, aus jeder Hut zwei,
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           dazu aus den Dörfern je einer, gewählt werden sollen. Dieses Gremium, Elfer
           genannt, sollen sampt dem abgestimpten raide zu jeder zeit bei der kuyrmeister und
           anderer rechnong, auch bei legungh dere bethe, darzu bei allen keuffen, verkeuffen und
           neuen erffverschreivongen, wan ader weliche zeit die gescheen, gegeven und versiegelt
           werden,  mit  syn  und  darzu  geheischen  werden  sullen,  und  naich  gethaner  rechent-
           schaft sullen gemelter raede und personen obgerurt die rechnongh binnen viertzehen
           tagen besichtigenn und die rechenschaft zulaissen, oder aver ir inredde doin, warumb
           sie nit zugelaissen sie, und sich weither nichtz undernemen, es en were dan, das sie
           durch den burgermeister zu raede erfordert wurden.
           Damit ist die Aufgabenverteilung bei der Rechnungskontrolle klar.
           In der Zeit zwischen der letzten Rechnung aus der ersten Periode (1510) und
           der ersten Rechnung aus der zweiten Periode gab es wiederum eine Änderung
           im  Kontrollwesen.  In  der  von  Kurfürst  Maximilian  Heinrich  am  6.  Juli  1656
           erlassenen  Ordnung   wird  das  Elfergremium  (die  Vertreter  der  Dörfer  sind
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           nicht  mehr  genannt)  durch  ein  Achtergremium  ersetzt.  Die  Achter  werden
           vom Rat auf Vorschlag der Huten auf Lebenszeit gewählt. Ihre Aufgaben um-
           fassen Kontrolle und Beratung in allen finanziellen Angelegenheiten, angefan-
           gen  von  der  Kontrolle  des  Baumeisters  bis  hin  zur  Beratung  bei  Einquartie-
           rungsfragen. Der wichtigste Passus für unser Thema ist der erste Abschnitt der
           Ordnung: Erstlich sollen jährlichs die burgermeister, baumeister und andere gemeine
           stadtrechnungen in beyseyn der achter vorgenohmen, abgelegt und receßirt werden.
           In  den  vorliegenden  Rechnungen  des  zweiten  Berichtsabschnittes  wurde
           danach verfahren. Ratsmitglieder und Achter (octo vir) prüften die Baumeister-
           rechnungen,  rezessierten  sie  und  unterschrieben  eigenhändig.  Es  überrascht,
           wie lange das Prüfungsgremium brauchte, um zu einem endgültigen Abschluß
           zu kommen. In manchen  Fällen dauerten diese Prüfungen über Jahrzehnte.
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           Die betroffenen Baumeister waren oft längst verstorben und ihre Erben stan-
           den dann wegen den Rechnungen im Streit mit der Stadt. Dabei ist zu erken-
           nen,  daß  oft  ein  mangelhaftes  Ablagewesen  Ursache  des  Streites  war.  Rech-
           nungsbelege  fehlten  oder  tauchten  erst  nach  Jahren  wieder  auf  und  wurden
           von den Erben an die Stadt zur Rückerstattung eingereicht.







           49  Ordnung Erzbischofs Philipp von 1514 März 7, abgedruckt in: Inventar des Archivs der Stadt
           Ahrweiler, bearb. von Theresia Zimmer. S. 125-127, Koblenz 1965.
           50  HSTAD KURKÖLN II 3152/2; abgedruckt in QAW I 1449.
           51  So präsentiert der gewesene Baumeister Hansman am 15. Dezember 1642 zwei Quittungen von
           Simpelzahlungen an den Generaleinnehmer Adam Römer für das Rechnungsjahr 1627; StaA A 209,
           S. 266.
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