Page 33 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
P. 33

Einführung

             Das Organistenamt
             Der Organist erhielt von der Stadt jährlich 4 Karren Brandholz.

             Die Ratspersonen
             Die erstmalige Nennung des Rates ist für 1354 belegt. Der Rat setzte sich aus
             den  sieben  Schöffen,  die  ihr  Amt  auf  Lebenszeit  ausübten,  und  acht
             Ratspersonen aus den vier Huten zusammen. Diese wurden jährlich von den
             anderen durch Zuwahl neu gewählt. Bis Mitte des 16. Jahrhunderts zählten
             noch drei Vertreter der stadtsässigen Ritterschaft zum Rat, später auch der
             Stadtschreiber.   Die  Ratsversammlungen  fanden  in  der  Regel  montags,
                          47
             später freitags statt – Ausnahmen vorbehalten.
             Die  Ratspersonen  erhielten  für  ihre  Präsenz  im  Rat  jährlich  einen
             Goldgulden, das waren 1631/32 vier Gulden.

           Ausgaben für den Zins an Martini
           Dem Pastor standen wegen des Prümer Abtes 1 m 2 s zu. Hierbei handelt es
           sich um die „Benutzungsgebühr“ für die beiden Hellen und das Gewandhaus.
           Der Richter von Wadenheim empfing jährlich den monetären Gegenwert von
           zwei Kapaunen. Die Familie Blankart, der als Prümer Lehnsnehmer die Hellen
           zustanden, wurde mit 12 s 11 d bezahlt. Ebenso verhielt es sich mit den soge-
           nannten gheyssbencken. Das waren Verkaufsstände auf dem Markt. Dafür gab
           die Stadt den Blankarts jährlich 1 s 6 d. Für das Glöcknerhäuschen (huisgin vur
           Kaldenborns) mußte den Blankarts 2 s 4 d Zins gezahlt werden.

           Armenspende und sonstige Almosen
           Neben dem Hospital und der Gilde versorgte auch die Stadt selbst die Armen
           mit Brot. Einmal im Jahr wurden ca. 10 Malter Korn verbacken. Dieses Korn
           stammte aus dem Kirchengut zu Eckendorf und dem Gildengut zu Beller. Die
           Stadt mußte für den Backlohn und das Salz aufkommen.
           Immer  wieder  tauchen  in  den  Rechnungen  Almosenspenden  für  durchzie-
           hende Heiden (= Zigeuner), aus der Türkengefangenschaft befreite Menschen
           usw. auf. Dabei muß man sich vor Augen halten, das die Stadt im Gilden- und
           Hospitalsvermögen über eine sehr gute Möglichkeit verfügte, sich von sozialen
           Aufgaben  weitgehend  frei  zu  halten.  In  den  Ratsprotokollen  tauchen  immer
           wieder Anweisungen des Rates an den Hospitals- und Gildenmeister auf, für
           die  Armen  Tuch  zu  kaufen,  für  Hausarme  Beihilfen  in  Form  von  Geld  oder
           Nahrungsmitteln oder Schuhen herzugeben.




           47  Zur Problematik der Ratsbesetzung: Paul Krahforst, Stadtverfassung und Gerichtswesen im alten
           Ahrweiler, S. 26-33, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1992.
                                                                                33
   28   29   30   31   32   33   34   35   36   37   38