Page 33 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Das Organistenamt
Der Organist erhielt von der Stadt jährlich 4 Karren Brandholz.
Die Ratspersonen
Die erstmalige Nennung des Rates ist für 1354 belegt. Der Rat setzte sich aus
den sieben Schöffen, die ihr Amt auf Lebenszeit ausübten, und acht
Ratspersonen aus den vier Huten zusammen. Diese wurden jährlich von den
anderen durch Zuwahl neu gewählt. Bis Mitte des 16. Jahrhunderts zählten
noch drei Vertreter der stadtsässigen Ritterschaft zum Rat, später auch der
Stadtschreiber. Die Ratsversammlungen fanden in der Regel montags,
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später freitags statt – Ausnahmen vorbehalten.
Die Ratspersonen erhielten für ihre Präsenz im Rat jährlich einen
Goldgulden, das waren 1631/32 vier Gulden.
Ausgaben für den Zins an Martini
Dem Pastor standen wegen des Prümer Abtes 1 m 2 s zu. Hierbei handelt es
sich um die „Benutzungsgebühr“ für die beiden Hellen und das Gewandhaus.
Der Richter von Wadenheim empfing jährlich den monetären Gegenwert von
zwei Kapaunen. Die Familie Blankart, der als Prümer Lehnsnehmer die Hellen
zustanden, wurde mit 12 s 11 d bezahlt. Ebenso verhielt es sich mit den soge-
nannten gheyssbencken. Das waren Verkaufsstände auf dem Markt. Dafür gab
die Stadt den Blankarts jährlich 1 s 6 d. Für das Glöcknerhäuschen (huisgin vur
Kaldenborns) mußte den Blankarts 2 s 4 d Zins gezahlt werden.
Armenspende und sonstige Almosen
Neben dem Hospital und der Gilde versorgte auch die Stadt selbst die Armen
mit Brot. Einmal im Jahr wurden ca. 10 Malter Korn verbacken. Dieses Korn
stammte aus dem Kirchengut zu Eckendorf und dem Gildengut zu Beller. Die
Stadt mußte für den Backlohn und das Salz aufkommen.
Immer wieder tauchen in den Rechnungen Almosenspenden für durchzie-
hende Heiden (= Zigeuner), aus der Türkengefangenschaft befreite Menschen
usw. auf. Dabei muß man sich vor Augen halten, das die Stadt im Gilden- und
Hospitalsvermögen über eine sehr gute Möglichkeit verfügte, sich von sozialen
Aufgaben weitgehend frei zu halten. In den Ratsprotokollen tauchen immer
wieder Anweisungen des Rates an den Hospitals- und Gildenmeister auf, für
die Armen Tuch zu kaufen, für Hausarme Beihilfen in Form von Geld oder
Nahrungsmitteln oder Schuhen herzugeben.
47 Zur Problematik der Ratsbesetzung: Paul Krahforst, Stadtverfassung und Gerichtswesen im alten
Ahrweiler, S. 26-33, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1992.
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