Page 127 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           baksfabrikant] hat dafür schon 6 rtlr a 80 alb bezahlt. Weiter haben bezahlt die
           Erbgenahmen Gerhard Schopp namens ihres Vaters 4 rtlr, Johannes Eckenha-
           gen 3 rtlr cour, Peter Ulrich 39 alb, Bernhard Schopp 1 rtlr a 80 alb. Von den
           übrigen Krämern ist nicht ein Heller abgeführt worden.
           Weil aber der Prozess in Wetzlar keinen Anfang nahm, gab der Baumeister den
           genannten Krämern das Geld wieder zurück. Inzwischen ist ein kurfürstlicher
           Befehl eingetroffen, dem Italiener Johann Joannetti bei Strafe von 50 ggld die
           Bürgerschaft zu verleihen. 146

                1728 – Freitag, den 3. Januar
           Die beiden Honnen von Bachem Ferdinand Herschel und Niklas Eller erhalten
           erblich ein Stück Driesch auf dem Callert, das Michael Bings gehörte. Da Bings
           auch dem Bürgermeister Herrestorff noch Simpel schuldig ist, sollen die bei-
           den Honnen dem Bürgermeister 1 tlr köln. bezahlen. Auf sein Bitten hin erlässt
           der  Rat  dem  Christian  Pollig  die  Strafe  für  die  Einziehung  eines  städtischen
           Waldstückes. Die aufgelaufenen Unkosten muss Pollig aber bezahlen. Der zei-
           tige Pastor präsentiert einen Auszug aus dem Vertrag über die Zusammenle-
           gung der Vikarien, kraft dessen die Vikare verpflichtet sind, den Pastor in sei-
           ner Arbeit zu unterstützen. Der Rat verspricht dem Pastor, ihm beim Aufbau
           der Gemeinde mit allen Kräften zu unterstützen.

                1728 – Freitag, den 16. Januar
           Herr Ditmari stellt den Antrag, ihm das Köttergeld (Promptus) ein für alle Mal
           zu streichen. 147
           Als Gegenleistung bietet er an, Eingesessene, die unvermögend sind, bei Tag
           und bei Nacht unentgeltlich zu behandeln. Er werde sie auch mit seiner selbst
           angefertigten  Medizin  kostenlos  versorgen.  Der  Rat  ist  damit  einverstanden.
           Allerdings muss der Arzt das bis jetzt aufgelaufenen Köttergeld binnen eines
           Monats bezahlen, sowie bis Ostern sein Bürgergeld bezahlen und den Bürger-
           eid ablegen. Lammerich Hörsch hat 10 ½ Tage an dem Haus, in dem der Orga-
           nist wohnt, auf seine Kost und Trank geklennt [verputzt] und geplestert [gepflas-
           tert].  Er  erhält  vom  Hospitalsmeister  Reiner  Winckel  dafür  8  gld  2  alb  8  hll
           Lohn.

                1728 – Dienstag, den 3. Februar  148
           Der  Schöffe  Hubert  Becker  reist  morgen  in  eigenen  Angelegenheiten  nach
           Bonn und Köln. Der Rat gibt ihm den Auftrag, sich wegen der Zigeunerkinder
           zu erkundigen. Nach einem kurfürstlichen Befehl soll die Stadt diese Kinder in
           Bonn abholen und hier unterhalten. Becker soll sich bei Hofrat Steinmann er-
           kundigen, wie es in dieser Angelegenheit steht, zumal die Heijdten ihre Kinder


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