Page 124 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Es seien auch schon Wagen angekommen, und der Scholaster Schweisdahl sei
auch während der Ernte anwesend gewesen. Nun habe aber das Stift Müns-
tereifel als Zehntherr noch nicht seinen Anteil an den Kirchenfenstern bezahlt.
Der Weingärtner des Stiftes Barthol Jacobs wird in den Rat einbestellt. Statt
seiner erscheint sein Sohn Adam Jacobs. Er gibt an, dass das Stift für diesmal
drei Zulast und zwei Stückfaß Wein abholen will. Das Stift habe aber noch 12
Fuder Wein hier liegen. Adam Jacobs erhält den Auftrag, dem Scholaster aus-
zurichten, dass für diesmal der vorgesehene Wein abgefahren werden darf. Die
restlichen 12 Fuder aber bleiben im Beschlag, bis das Stift seine Schuldigkeit an
den Kirchenfenstern bezahlt habe.
1727 – Dienstag, den 11. November
Der Bürgermeister präsentiert einen Befehl des Kurfürsten in Sachen Johann
Joannetti. 138
Stadtschreiber Herrestorff erhält vom ganzen Rat das Mandat, beim höchsten
Richter in Köln in dieser Angelegenheit Widerspruch einzulegen.
1727 – Freitag, den 21. November
Der Hutenmeister der Oberhut Adrian Gies ist vor 14 Tagen verstorben. Der
Rat wählt an dessen Stelle Johannes Gies zum neuen Hutenmeister. Er legt so-
fort seinen Amtseid ab. Der Fassbinder Christian Trumpener aus Merckstein
erscheint und bittet um die Bürgerschaft. Er legt ein Zeugnis seiner ehrlichen
Geburt und ein Führungszeugnis vor. Trumpener stammt aus der Provinz
Limburg, ist der Sohn von Johann Trumpener und der Anna Vinckens, am 26.
Oktober 1698 römisch-katholisch getauft und in diesem Glauben erzogen wor-
den. Der Rat nimmt ihn gegen das halbe Bürgergeld von 3 Pistolen als Bürger
an. Die andere Hälfte des Bürgergeldes kann er in einem Jahr zahlen.
1727 – Freitag, den 28. November
Der Rat nimmt Andres Westenburg von Bachem als Balgtreter an der Orgel an,
so dann soll er auch den Posten des Nachtsbläsers übernehmen. 139
Westenberg erhält, wenn er für fähig befunden wird, als Entgelt freies Wohnen
im Hospital, jährlich 1 ml Korn und 2 rtlr. Dafür soll der Balgtreter alle Tage
wenigstens im Hochamt den Balg treten. Der Rat beschließt, dass die Wache
von den Bürgern beständig tags und nachts gehalten werden solle. Vier Mann
sollen durch die Stadt und um die Kirche jede Stunde patrouillieren. Dieser Be-
schluss wird am Sonntag bei geläuteter Glocke bekanntgegeben. Wer ausbleibt
oder unter 24 Jahren ist, soll sofort von den Rondierern mit einem Kopfstück
bestraft werden. Wenn die Rondierer ausbleiben oder in Saumsehligkeith befun-
den werden, zahlen sie ½ tlr Strafe. Jeden Tag soll jede Pforte mit zwei Mann
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