Page 129 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 129

1725-1737


                1728 – Samstag, den 6. März
           Ein Expressbote, den die Stadt bezahlen und auch noch Kost und Trank geben
           muss, bringt ein Schreiben des Syndikus Dierath. Das Hohe Domkapitel hat für
           kommenden Montag einen Konventionstag angesetzt und die Herren  Syndici
           beauftragt, die Stände umgehend dazu einzuladen. Die Stadt Ahrweiler schickt
           Bürgermeister Develich. Der Schreiner Niklas Rennenberg präsentiert dem Rat
           eine  Rechnung  für  Johann  Joannetti  für  geleistete  Arbeit.  Da  Joannetti  nicht
           zahlt, bittet Rennenberg den Rat, ihm zur Zahlung zu verhelfen. Der Rat for-
           dert Joannetti zur Zahlung auf. Der Rat erinnert sich aus diesem Anlass, dass
           er den Italiener nicht aufnehmen wollte. 153
           Man müsse aber jetzt, auf kurfürstlichen Befehl, Joannetti gegen die Erlegung
           des Bürgergeldes als Bürger annehmen.

                1728 – Samstag, den 20. März
           Die  beiden  Brüder  Wilhelm  Ernst  und  Wilhelm  Eberhard  Herrestorff  stellen
           den Antrag, die 1000 rtlr, die die Stadt am 12. Dezember 1631 von Dr. Johann
                                                      64
           Michael  Cronenberg,  Syndikus  der  Stadt  Köln ,  geliehen  hat,  und  die  noch
           nicht zurückgezahlt sind, in Höhe von 400 rtlr in Beschlag legen zu lassen. Hin-
           tergrund  ist  ein  Kapital  von  400  rtlr,  die  die  Großeltern  der  beiden  Brüder
           Ernst Herrestorff und Anna Glaser am 27. September 1664 an die Eheleute Da-
           niel  Herrestorff  und  Margarethe  Bach  ausgeliehen  haben.  Ferner  legen  die
           Brüder dem Rat einen Vergleich von 1684, in dem die Erbgenahmen Daniels
           den Brüdern die Zinszahlung versprechen und zwar soll der Landschultheiß
           Hamm diese Zahlung übernehmen. Nun hat der Landschultheiß Hamm unter
           dem Vorwand des Hagelschlages die Zahlung verweigert. Der Herr von Die-
           penthal als Cessionarius [Erwerber einer abgetretenen Schuld] der Maria Elisa-
           beth Herrestorff, die als Klarissin auf dem Neumarkt in Köln, mit einem Drittel
           für die Schuldsumme haftet, soll nun in Haftung genommen werden. Der Herr
           von  Diepenthal   ist  Miterbe  der  Cronenbergischen  Verschreibung.  Der  Rat
                         65
           stimmt diesem Antrag zu. Der Beauftragte Johann Heinrich Hausmann weist
           dem Rat ein Notariatsinstrument des kaiserlichen und in Wetzlar zugelassenen
           Notars Johann Georg Hunerath vor und bittet, dem zeitigen Regens der Lau-
                                                                      66
           rentianer Gymnasium zu Köln Franz Caspar von Franck-Siersdorf  eine Bestä-
           tigung auszustellen, dass diesem von den von Cronenburg herrührenden 1000
           rtlr 500 rtlr zustehen. Die Ansprüche der Maria Katharina Gartzen , geborene
                                                                       67

           64  Vgl. QAW IV, S. 411.
           65  Johann Wimmar von Diepenthal zu Stammheim verh. mit Clara Sophia von Cronenburg.
           66  Franz Caspar Franck von Sierstorff, Regens Laurentii, hatte von seiner Mutter Clara von Cronen-
           burg Anspruch auf die Schuldsumme von 1000 rtlr.
           67  Tochter des Johann Wimmar von Diepenthal u. der Clara Sophia von Cronenburg.
                                                                               129
   124   125   126   127   128   129   130   131   132   133   134