Page 130 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 130
1725-1737
von Diepenthal, sind ebenso begründet. Der Rat stellt eine Ratsurkunde über
diesen Betrag aus, versichert, dass diese Summe weder an andere versetzt noch
verpfändet sei, mit der Einschränkung, dass die Gebrüder Herrestorff 400 harte
Taler auf den Herrn von Diepenthal als Cessionarius der Juffer Elisabeth Her-
restorff in Beschlag gelegt hätten. Da die Juffer mit einem Drittel für die Schuld
1
hafte, seien von dem Cronenburgischen Kapital 133 /3 rtlr abzuziehen. 154-157
1728 – Freitag, den 16. April
Da die Wege am Dümmerich und am Thurn unter der Bach durch Untergrabung
und Verschmälerung so nicht mehr brauchbar sind, sollen die Erbgeschwore-
nen eine Ortsbesichtigung durchführen. Die dort Begüterten sollen sich mit
Steinen dort einfinden, damit die Grundstücke neu abgesteint werden können.
Jeder Grundstücksinhaber soll die Wege an seinem Erb herrichten. Wiederum
wird das Krauten in den Weingärten und ander Leuts Erb bei Strafe verboten.
Ferner soll jeder Eingesessene sechs junge oder drei alte Spatzenköpfe bis zum
Laurentiustag entweder dem Bürgermeister oder dem Stadtschreiber abliefern.
157
Für jeden nicht gelieferten alten Spatzenkopf sind 1 gld und für jeden nicht ge-
lieferten jungen Spatzenkopf 12 alb zu bezahlen. Alle Rückstände bei den Kir-
chen--, Gilden- und Hospitalsrechnungen sind umgehend zu begleichen. Der
Gerichtsschreiber Bossart erhält insgesamt 22 Haustücker an Baurs Claßgen
Bontgen. Da die Haustücker letzten Winter so ruiniert wurden, dass in den
nächsten zwei bis drei Jahren keine Rahmen zu erwarten sind, zahlt Bossart
insgesamt nur 11 tlr. 158
Von diesem Geld soll die Kirchhofsmauer repariert werden. Der Schöffe Becker
führt das Geld an Herrn Pastor Maurus Eigel ab.
1728 – Samstag, den 24. April
In der Streitsache Rennenberg gegen Joannetti zeigt Letztgenannter an, dass
die Rechnung so nicht richtig ist. Weder die gearbeiteten Tage stimmen, noch
ist der Ansatz für den Gesellen richtig. 159
Renneberg will einen Eid schwören, dass alles richtig ist. Der Rat verurteilt den
Joannetti, binnen 8 Tagen zu beweisen, dass die von Renneberg berechneten
26½ Tage Arbeit falsch sind. Ansonsten muss er bei Androhung der Zwangs-
vollstreckung den Rest der 9 gld 8 hll zahlen.
1728 – Freitag, den 30. April
Bürgermeister Develich gibt eine Erklärung über den Verlauf des letzten Kon-
ventionstages ab. Er und Baumeister Johannes Rüttger verzichten auf ihre Äm-
ter.
130