Page 130 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           von Diepenthal, sind ebenso begründet. Der Rat stellt eine Ratsurkunde über
           diesen Betrag aus, versichert, dass diese Summe weder an andere versetzt noch
           verpfändet sei, mit der Einschränkung, dass die Gebrüder Herrestorff 400 harte
           Taler auf den Herrn von Diepenthal als Cessionarius der Juffer Elisabeth Her-
           restorff in Beschlag gelegt hätten. Da die Juffer mit einem Drittel für die Schuld
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           hafte, seien von dem Cronenburgischen Kapital 133  /3 rtlr abzuziehen. 154-157

                1728 – Freitag, den 16. April
           Da die Wege am Dümmerich und am Thurn unter der Bach durch Untergrabung
           und Verschmälerung so nicht mehr brauchbar sind, sollen die Erbgeschwore-
           nen  eine  Ortsbesichtigung  durchführen.  Die  dort  Begüterten  sollen  sich  mit
           Steinen dort einfinden, damit die Grundstücke neu abgesteint werden können.
           Jeder Grundstücksinhaber soll die Wege an seinem Erb herrichten. Wiederum
           wird das Krauten in den Weingärten und ander Leuts Erb bei Strafe verboten.
           Ferner soll jeder Eingesessene sechs junge oder drei alte Spatzenköpfe bis zum
           Laurentiustag entweder dem Bürgermeister oder dem Stadtschreiber abliefern.
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           Für jeden nicht gelieferten alten Spatzenkopf sind 1 gld und für jeden nicht ge-
           lieferten jungen Spatzenkopf 12 alb zu bezahlen. Alle Rückstände bei den Kir-
           chen--, Gilden- und Hospitalsrechnungen sind umgehend zu begleichen. Der
           Gerichtsschreiber  Bossart  erhält  insgesamt  22  Haustücker  an  Baurs  Claßgen
           Bontgen.  Da  die  Haustücker  letzten  Winter  so  ruiniert  wurden,  dass  in  den
           nächsten  zwei  bis  drei Jahren  keine  Rahmen  zu  erwarten  sind,  zahlt  Bossart
           insgesamt nur 11 tlr. 158
           Von diesem Geld soll die Kirchhofsmauer repariert werden. Der Schöffe Becker
           führt das Geld an Herrn Pastor Maurus Eigel ab.

                1728 – Samstag, den 24. April
           In  der  Streitsache  Rennenberg  gegen  Joannetti  zeigt  Letztgenannter  an,  dass
           die Rechnung so nicht richtig ist. Weder die gearbeiteten Tage stimmen, noch
           ist der Ansatz für den Gesellen richtig. 159
           Renneberg will einen Eid schwören, dass alles richtig ist. Der Rat verurteilt den
           Joannetti,  binnen 8 Tagen  zu  beweisen, dass die von Renneberg  berechneten
           26½ Tage Arbeit falsch sind. Ansonsten muss er bei Androhung der Zwangs-
           vollstreckung den Rest der 9 gld 8 hll zahlen.

                1728 – Freitag, den 30. April
           Bürgermeister Develich gibt eine Erklärung über den Verlauf des letzten Kon-
           ventionstages ab. Er und Baumeister Johannes Rüttger verzichten auf ihre Äm-
           ter.


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