Page 138 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1728 – Sonntag, den 17. Oktober
Der Rat legt für dieses Jahr die Weinpacht auf ¾ fest. Die Stadt Andernach hat
Ahrweiler aufgefordert, zu einem Treffen der drei Hauptstädte Bonn, Ander-
nach und Ahrweiler am 20. Oktober nach Mehlem zu kommen. Die Hauptstäd-
te wollen sich über ihr Vorgehen gegen die Klage der Stadt Linz wegen des
quantums intra muros verständigen. Der Rat schickt den zeitigen Bürgermeister
Hubert Becker nach Mehlem. 182-183
1728 – Freitag, den 22. Oktober
Bürgermeister Hubert Becker erstattet Bericht über die Ergebnisse seiner Reise
nach Mehlem. Denjenigen Zehntherren, die ihren Anteil an den Kirchenfens-
tern noch nicht bezahlt haben, soll der Wein in Arrest gelegt werden.
1728 – Montag, den 25. Oktober
Im Beisein des Gildenknechts Johann Müller gibt der Gildenmeister Gottfried
Gies dem Rat die Weinerträge im Jahre 1728 bekannt. An Bleichart wurden 27
Ohm ein Viertel und ein Viertel Füllwein erzielt. An Weißwein gab es 8 Ohm 8
Viertel. Es ist kein Füllwein übriggeblieben. Auch der Kirchenmeister Heinrich
Hoffnagel gibt im Beisein des Kirchenknechtes Wessel Schefer die Erträge be-
kannt. Es wurden 13½ Ohm Bleichart ohne Füllwein und 8½ Ohm Weißwein,
dazu 5 Viertel weißer Füllwein, erzielt.
1728 – Sonntag, den 31. Oktober
Der Bürgermeister trägt einen Brief der Stadt Andernach vor. 183
Darin teilt die Stadt Andernach mit, von der Hauptstadt Neuss einen Brief er-
halten zu haben, dessen Kopie sie beifügt. Neuss teilt hierin Andernach mit,
dass die Stadt Kempen sie im Namen der Städte des Niederstiftes gebeten ha-
be, das Anliegen der Stadt Linz vor dem Hofrat zu unterstützen. Andernach
will jetzt von Ahrweiler wissen, wie man sich verhalten solle. Der Rat teilt der
Stadt Andernach mit, die drei Hauptstädte sollten bei der in Mehlem beschlos-
senen Vorgehensweise bleiben. 184
1728 – Mittwoch, den 10. November
Das Kapitel des Stiftes in Münstereifel droht mit einem Prozess wegen des in
Arrest gelegten Weins. Daraufhin zieht der Rat den Arrestbeschluss zurück.
Der Hofrat Rheinbach advisiret nachbarlig der Stadt, dass auf Befehl des Kur-
fürsten zu Außrottung des herrenlosen Gesindels am 11. und 12. November hier in
der Stadt eine Visitation stattfindet.
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