Page 141 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
erhält auf seine Bitten hin 6 rtlr zu je 80 alb als Beihilfe für den Religionsunter-
richt. Davon zahlen die Gilde, die Kirche und das Hospital je 2 rtlr. Namentlich
genannte Baumeister und Schatzheber klagen vor dem Rat, dass Michael Bing
ihnen noch Simpla und Schatz schuldig ist. Weil von Bing kein Geld zu erwar-
ten ist, soll sein Häuschen in Bachem verkauft werden. Bürgermeister Hubert
Becker hat den vorrätigen Gildenwein, nämlich ein Stückfass Weißwein mit 6
½ Ohm 2 Viertel, mit Fass für 5 rtlr minus ein Quart je Ohm gekauft. 194
Nachmittags haben Ratsmitglieder, Kirchenmeister und Achter den Kirchen-
wein probiert. 1727 sind 14 Ohm 7 Viertel erzielt worden. Nach dem Abfüllen
waren es noch 11 ½ Ohm. Baumeister Peter Marckenheuer sen. hat diesen
Wein für 8 ½ rtlr gekauft. An Weißwein hat die Kirche 1727 11 ½ Ohm erzielt.
Dieser Wein wird dem Kirchenmeister Heinrich Hoffnagel für 4 rtlr überlassen.
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Hoffnagel darf sich allerdings kein Fassgeld abrechnen und muss dem Rat 3
Viertel von seinem besten Wein geben. Im Jahre 1728 hat die Kirche an Rot-
wein 2 Fuder 1 Ohm 10 Viertel erzielt. Der Rat gibt davon 2 Ohm 10 Viertel für
mildtätige Zwecke (ad pias causas), also verbleiben noch 11 Ohm. Diese hat der
Kirchenmeister selbst ersteigert und zwar mit Fass für 6 rtlr 26 alb je Ohm. An
Weißwein sind in diesem Jahr 8 Ohm 10 Viertel eingekommen. In Ermange-
lung von Fässern sind nur 1 Ohm 10 Viertel abgefüllt worden, die dann auch
Hoffnagel kauft. Er zahlt für Fass und Wein je 5 rtlr pro Ohm.
1729 – Mittwoch, den 12. Januar
Der Rat hat die Erbgeschworenen vorgeladen. Es erschienen Mattheis Hoffna-
gel, Tilman Kriechel, Johannes Aldenhoven, Heinrich und Tonnes Gies und Jo-
hann Hoffnagel. Rat und Erbgeschworene überlegten gemeinsam, wie der
Wald wieder in Stand zu bringen und wie die Bürgerschaft mit Brennholz zu
versorgen sei. 196
Es wird beschlossen, den Wald am Bonnendahl, an der Käßrast, Nöthgenthal und
Wadenthal in Wehr zu legen. Der Busch vom Landgraben bis an die alte Mauer
soll als Haustücker ausgegeben werden.
1729 – Freitag, den 14. Januar
Der Knecht des Jesuitenhalfen wird zu einer Strafe von ½ rtlr verurteilt, weil er
Heister für einen Schlitten abgehauen hat. Der Halfe muss die Strafe sofort be-
zahlen. Er kann das Geld dann seinem Knecht vom Lohn abziehen. Peter Mies
erhält 5 Stümpfe, die aber 10 Fuß lang sein müssen, zur Erbauung eines Stalles.
Johannes Giltges kündigt sein bei der Gilde geliehenes Kapital von 200 rtlr. 197
Am 17. Januar kam der Rentmeister von Beul Dahmen mit der Bitte um zwei
Bäumchen für eine Schneidtbanck [Häckselbank, aber auch eine Art Hobelbank].
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