Page 177 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1731 – Montag, den 26. Februar
Die Nachbarn aus Walporzheim bringen im Rat wehmütig vor, dass es zwi-
schen gestern und heute auf der Ahr bei Walporzheim zu einem entsetzlichen
Hochwasser gekommen sei. Plötzlich und unerwartet sei das Eis aufgebrochen
und habe sich aufgestaut. Darauf sei das Wasser so hoch gestiegen, dass die
Walporzheimer mit ihren Kindern, mit allem Vieh und allen Immobilien aus
ihren Häusern in höher gelegene Gebiete fliehen mussten. Die Keller und Häu-
ser seien überflutet. Das ganze Dorf Walporzheim könne weggetrieben wer-
den. Die Gewalt des Eises könne auch die neu angelegten Krippen in Ahrwei-
ler zerstören. Der Rat ersucht nun die Gerichte in Vettelhofen und Wadenheim,
die Schäden in Walporzheim zu besichtigen und festzustellen. 318-319
1731 – Samstag, den 3. März
Der Schultheiß Develich aus Godesberg erhält auf seine Bitten hin etwa 100
junge Eichen, die er in seinem in Pissenheim gelegenen Busch anpflanzen will.
Der Rat lässt die Vorsteher von Dernau wegen des graußamen Schadens, den
die Dernauer im Bohnnendahl angerichtet haben, durch den Amtmann Dresen
vorladen. Heinrich Alden verlangt vom Rat die Bezahlung des Quartiers und
des Holzgeldes für den Capitain Creyer. Baumeister Ferdinand Geller soll Al-
den 31 gld 10 alb auszahlen.
1731 – Freitag, den 9. März
Bürgermeister und Rat beschließen zur Beybehaltung guter Verstandnus undt Ver-
schaffung mehren Nutzens für hiesige gantze Bürgerschafft eine neue Ordnung über
die Bürgermeisterwahl. 319
Zugleich soll damit die Deputation zum Landtag geregelt werden. Die neue
Ordnung hat folgenden Inhalt: Nachdem es bei vorausgegangenen Bürger-
meisterwahlen als auch bei Deputationen zum Landtag zu großen Verdrießlich-
keiten und Mißelen zwischen Bürgermeister, Schöffen und Rat gekommen ist,
wollen sie zum Besten der Stadt solches in Zukunft verhindern.
Erstlich verbinden sich die Unterschriebenen und unterschreibende Bürger-
meister, Schöffen und Rat insgesamt und ein jeder insbesondere dahin, dass
ein jeder Schöffe bis zum letzten nach dieser Ordnung zum Bürgermeister soll
auf- und angenommen und dafür seine Zeit hindurch erkannt werden soll.
Zweitens verpflichten sich die Unterschriebenen, nach den zwei abgelaufenen
Jahren des jetzt regierenden Bürgermeister Wilhelm Ernst Herrestorff, den äl-
testen Schöffen Heinrich Josef Develich, danach Johann Philipp Gruben, dann
Heinrich Eichals, nach diesem Wilhelm Everhard Herrestorff, danach Ernst
Wilhelm Herrestorff, dann Johann Hubert Becker und danach Hans Jakob
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