Page 178 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Fechemer zum Bürgermeister anzusetzen. Damit soll ein gutes Verständnis ge-
           stiftet werden, so dass niemand betrübt oder verfurtheilt wird.
           Drittens haben sich Bürgermeister, Schöffen und Rat dahin gehend vereinbart,
           dass der regierende Bürgermeister den Landtag und die Quartal-Konventionen
           besucht. Ein Schöffe soll ihn begleiten.
           Viertens, wenn die Reihe an dem abgestandenen Bürgermeister wäre, den re-
           gierenden zum Landtag zu begleiten, soll er zurücktreten und dem nächsten in
           der Ordnung der Schöffen Platz machen.
           Letztens versprechen alle, diese Ordnung unverbrüchlich zu halten. Sollte aber
           ein Schöffe das Amt ablehnen oder nicht in der Lage sein, es auszuüben, steht
           es dem Kollegium frei, einen anderen nach Belieben zu wählen.
           Es unterschreiben: Heinrich Josef Develich, Schöffe; J. Philipp Gruben, Schöffe;
           Heinrich  Eichals,  Schöffe;  Wilhelm  Everhard  Herrestorff,  Schöffe;  Wilhelm
           Ernst  Herrestorff,  Schöffe;  Hubert  Becker,  Schöffe;  Johann  Jakob  Fechemer,
           Schöffe; Caspar Löhr; Johannes Apollinar Krupp, Peter Markenheuer, J(ohann)
           G(eorg)  Schefer;  J(ohann)  T(heodor)  Bossart;  Peter  Markenheuer  jun.;  Peter
           Schopp. 320-322
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           Am selben Tag hat der Stadtschreiber dem Amtmann Dresen, der in Bongart
           wohnt,  die  Bitte  überbracht,  die  Vorsteher  von  Dernau  auf  morgen  in  den
           Ahrweiler Rat einzubestellen.

                1731 – Samstag, den 10. März
           Der Rat vereinbart mit den beiden Leiendeckern Stefan Schauth und Christian
           Kraus, dass diese dreimal jährlich alle Schornsteine im gesamten Stadtbezirk
           fegen sollen. 322
           Der erste Termin soll um Martini, der zweite um Maria Lichtmess und der drit-
           te um Johannes-Baptist sein. Sie sollen auch dem Rat alle gefährlichen Schorn-
           steine melden. Von einem Schornstein, der zwei Stockwerke hoch ist, sollen die
           Dachdecker 2 alb 8 hll, von einem Schornstein, der drei Stockwerke hoch ist,
           sollen sie 4 alb und von einem Schornstein, der víer Stockwerke hoch ist, sollen
           sie 5 alb 4 hll Kehrlohn haben. Dann teilt der Rat die Kehrbezirke ein. Stefan
           Schauth  soll  die  Kamine  in  der  Adenbachhut,  der  Oberhut  und  in  Walporz-
           heim kehren. Christian Kraus soll die Schornsteine in der Niederhut, der Ahr-
           hut und in Bachem fegen. Der Schlosser Everhard Gradt übergibt eine Rech-
           nung wegen Stadt- und Kirchenarbeiten über 10 gld 12 alb. Der zeitige Bau-
           meister soll ihm 3 rtlr auszahlen.






           81  Heute Mayschoß.
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