Page 173 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Baumeister  Caspar  Löhr  sollen  den  Kley  auf  der  Hauptwache  abholen  und
           dem Capitain die gewünschte Satisfaktion versprechen. 306
           Falls die Anklage sich als wahr erweist, soll Kley in bürgerlichen Arrest über-
           führt werden. Der Capitain hat dann an der Hauptwache den arretierten Kley
           den Bürgerschützen  ausgeliefert, die ihn dann auf Befehl zum Rathaus brach-
                             80
           ten. Beim Verhör gibt Kley an, er könne sich an nichts erinnern, er sei zu be-
           trunken gewesen. Der Rat verurteilt den Kley, ein oder zwei Tage bei Wasser
           und Brot auf dem bürgerlichen Turm zu verbringen. Der Capitain soll gefragt
           werden, ob ihm das als Satisfaktion genüge. Der Delinquent soll von den bür-
           gerlichen Schützen öffentlich zum Turm gebracht werden. Er weigert sich aber
           und will lieber eine Geldstrafe zahlen. Auch die bürgerlichen Schützen, es wa-
           ren  Michael  Gies,  Peter  Brochsittart,  Everhard  Gradt  und  Theis  Schültzgen
           weigern sich, den Kley zum Ahrtor zu bringen. Sie geben vor, Angst zu haben,
           der  Delinquent  könnte  ihnen  entweichen.  So  beschließt  der  Rat,  Kley  über
           Nacht in der Ratsküche, die kalt und ohne Licht bleiben soll, einzusperren. Am
           nächsten Tag wolle man weitersehen.

                1730 – Freitag, den 29. Dezember
           Der Maurer Josef Hansel lässt durch seinen Sohn Heinrich anzeigen, er habe
           vor  etwa  10  Jahren  zusammen  mit  Meister  Christoffel  Jacobs  die  steinerne
           Ahrbrücke repariert. Er, Josef, habe noch die Hälfte seines Lohnes, und zwar 8
           rtlr, zu bekommen. Der Rat will zunächst die alten Protokolle und Rechnungen
           prüfen. Dann soll Hansel Bescheid bekommen. 307-308
           Der zeitige Schulmeister Rothaar klagt, dass sein Vater sel. in seinem Schatz-
           buch von Hermann Hilberath 66 gld 4 alb zu erhalten hatte. Davon habe Hilbe-
           rath 30 gld 2 alb bezahlt. Das habe der damalige Stadtschreiber Stoll quittiert.
           Rothaar bittet den Rat, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Der Rat trägt dem
           Beklagten auf, den Kläger binnen 15 Tagen klaglos zu stellen.

                1731 – Dienstag, den 2. Januar
           Der Rat legt eine gar kleine Umlage von 12 rtlr um. 308
           Dieses  Geld  ist  für  die  Bachemer  vorgesehen,  die  durch  die  Umbillettierung
           unter Capitain Creyer am 1. Dezember 1730 betroffen sind. Dr. Gruben bittet
           die Stadt Ahrweiler, dafür zu sorgen, dass seine ihm aus dem Rechtsstreit we-
           gen  des  quantums  intra  muros  zustehenden  Gebühren  von  Seiten  der  drei
           Hauptstädte Bonn, Andernach und Ahrweiler umgehend bezahlt werden. Der
           Rat schickt sofort den Stadtschreiber Herrestorff nach Andernach zum dorti-
           gen Rat mit der Bitte, ein Drittel der Kosten zu bezahlen. Ahrweiler will ein
           weiteres Drittel umgehend begleichen. Nachmittags berichtet der zeitige Bau-

           80  Zum Problem der bürgerlichen Schützen vgl. KLEIN II, S. 124-128.
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