Page 173 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Baumeister Caspar Löhr sollen den Kley auf der Hauptwache abholen und
dem Capitain die gewünschte Satisfaktion versprechen. 306
Falls die Anklage sich als wahr erweist, soll Kley in bürgerlichen Arrest über-
führt werden. Der Capitain hat dann an der Hauptwache den arretierten Kley
den Bürgerschützen ausgeliefert, die ihn dann auf Befehl zum Rathaus brach-
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ten. Beim Verhör gibt Kley an, er könne sich an nichts erinnern, er sei zu be-
trunken gewesen. Der Rat verurteilt den Kley, ein oder zwei Tage bei Wasser
und Brot auf dem bürgerlichen Turm zu verbringen. Der Capitain soll gefragt
werden, ob ihm das als Satisfaktion genüge. Der Delinquent soll von den bür-
gerlichen Schützen öffentlich zum Turm gebracht werden. Er weigert sich aber
und will lieber eine Geldstrafe zahlen. Auch die bürgerlichen Schützen, es wa-
ren Michael Gies, Peter Brochsittart, Everhard Gradt und Theis Schültzgen
weigern sich, den Kley zum Ahrtor zu bringen. Sie geben vor, Angst zu haben,
der Delinquent könnte ihnen entweichen. So beschließt der Rat, Kley über
Nacht in der Ratsküche, die kalt und ohne Licht bleiben soll, einzusperren. Am
nächsten Tag wolle man weitersehen.
1730 – Freitag, den 29. Dezember
Der Maurer Josef Hansel lässt durch seinen Sohn Heinrich anzeigen, er habe
vor etwa 10 Jahren zusammen mit Meister Christoffel Jacobs die steinerne
Ahrbrücke repariert. Er, Josef, habe noch die Hälfte seines Lohnes, und zwar 8
rtlr, zu bekommen. Der Rat will zunächst die alten Protokolle und Rechnungen
prüfen. Dann soll Hansel Bescheid bekommen. 307-308
Der zeitige Schulmeister Rothaar klagt, dass sein Vater sel. in seinem Schatz-
buch von Hermann Hilberath 66 gld 4 alb zu erhalten hatte. Davon habe Hilbe-
rath 30 gld 2 alb bezahlt. Das habe der damalige Stadtschreiber Stoll quittiert.
Rothaar bittet den Rat, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Der Rat trägt dem
Beklagten auf, den Kläger binnen 15 Tagen klaglos zu stellen.
1731 – Dienstag, den 2. Januar
Der Rat legt eine gar kleine Umlage von 12 rtlr um. 308
Dieses Geld ist für die Bachemer vorgesehen, die durch die Umbillettierung
unter Capitain Creyer am 1. Dezember 1730 betroffen sind. Dr. Gruben bittet
die Stadt Ahrweiler, dafür zu sorgen, dass seine ihm aus dem Rechtsstreit we-
gen des quantums intra muros zustehenden Gebühren von Seiten der drei
Hauptstädte Bonn, Andernach und Ahrweiler umgehend bezahlt werden. Der
Rat schickt sofort den Stadtschreiber Herrestorff nach Andernach zum dorti-
gen Rat mit der Bitte, ein Drittel der Kosten zu bezahlen. Ahrweiler will ein
weiteres Drittel umgehend begleichen. Nachmittags berichtet der zeitige Bau-
80 Zum Problem der bürgerlichen Schützen vgl. KLEIN II, S. 124-128.
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