Page 193 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1731 – Dienstag, den 2. Oktober
Den jüngst gewählten Gilden- und Hospitalsmeister wird das Gehalt vorgele-
sen. Sie schwören ihren Amtseid.
1731 – Freitag, den 5. Oktober
Der Gudenauer Halfe erhält zwei an der Ahr liegende Bauhölzer. Dafür soll
der Halfe für die Stadt eine Fahrt machen. Heute Nachmittag sollen die Trau-
ben besichtigt werden. Der Rat verkauft das Schützenhaus auf der Schützbahn
für 4 Pistolen an das Ehepaar Christian Engels und Gertrud Raun. Das Haus
liegt längs dem Backes und ist der hiesigen St. Sebastianus-Bruderschaft jähr-
lich einen kleinen Zins schuldig. Neben dem Geld soll das Ehepaar noch 5
Viertel guten Wein pro discretione des Rates liefern. Die Zinsen von den 4 Pisto-
len, nämlich 1 rtlr jährlich erhält der Schützenbrudermeister, weil das Ehepaar
nicht in der Lage ist, die 4 Pistolen bar zu bezahlen. Ferner muss das Ehepaar
der Schützenbruderschaft neben dem Haus noch andere Pfänder setzen, damit
die Bruderschaft sich beim Ausbleiben der Zinsen daran erhollen kann.
Nach Besichtigung der Trauben legen Bürgermeister, Schöffen, Ratsverwandte,
Hutenmeister und Honnen den Lesebeginn für die roten Trauben auf Freitag,
den 12. Oktober, fest. 357
Baumeister Johannes Alden wird nach Ramersbach geschickt, um sich unter der
Handt zu erkundigen, ob die Ramersbacher ihre Schweine mit in den Ahrwei-
ler Wald zur Mast treiben wollen.
1731 – Sonntag, den 7. Oktober
Die Nachbarn von Rech, vertreten durch Bürgermeister Tonnes Gies, Johann
Rüssel und Johann Hostert, bitten, gegen Bezahlung ihre Schweine in den
Ahrweiler Wald treiben zu dürfen. Der Rat überlässt ihnen den Wald über den
Tümel längs den Herrentisch bis in den Speißberg für die Schweinemast. Nachmit-
tags dürfen sie ihre Schweine auch in die Birkart treiben. Für jedes Schwein sol-
len die Recher Nachbarn wöchentlich 10 Fettmentger zahlen. Dazu müssen sie
den Stiefel und die Tränke am Speißberg auf ihre Kosten reparieren und den
Hirtenlohn allein bezahlen. Es soll vermieden werden, dass der wöchentliche
Diemlohn für die Stadt geschmälert wird. Ahrweiler Bürger haben das Recht,
ihre Schweine mit denen von Rech mit aufzutreiben. Sie sollen aber dann be-
zahlen wie die Nachbarn aus Rech. Der Schultheiß von Ramersbach bittet zu-
sammen mit Mattheis Müller und dem Schöffen Wilhelm Becker aus Hemmes-
sen, ihre Schweine in den Ahrweiler Wald treiben zu dürfen. Sie wollen bar
bezahlen. 358
Es wird vereinbart, dass für jedes aufgetriebene Schwein wöchentlich 6 alb zu
zahlen sind. Die Stadt soll mit dem Hirtenlohn nichts zu schaffen haben. Bür-
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