Page 193 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 193

1725-1737


                1731 – Dienstag, den 2. Oktober
           Den jüngst gewählten Gilden- und Hospitalsmeister wird das Gehalt vorgele-
           sen. Sie schwören ihren Amtseid.

                1731 – Freitag, den 5. Oktober
           Der Gudenauer Halfe erhält zwei an der Ahr liegende  Bauhölzer. Dafür soll
           der Halfe für die Stadt eine Fahrt machen. Heute Nachmittag sollen die Trau-
           ben besichtigt werden. Der Rat verkauft das Schützenhaus auf der Schützbahn
           für 4 Pistolen an das Ehepaar Christian Engels und Gertrud Raun. Das Haus
           liegt längs dem Backes und ist der hiesigen St. Sebastianus-Bruderschaft jähr-
           lich  einen  kleinen  Zins  schuldig.  Neben  dem  Geld  soll  das  Ehepaar  noch  5
           Viertel guten Wein pro discretione des Rates liefern. Die Zinsen von den 4 Pisto-
           len, nämlich 1 rtlr jährlich erhält der Schützenbrudermeister, weil das Ehepaar
           nicht in der Lage ist, die 4 Pistolen bar zu bezahlen. Ferner muss das Ehepaar
           der Schützenbruderschaft neben dem Haus noch andere Pfänder setzen, damit
           die Bruderschaft sich beim Ausbleiben der Zinsen daran erhollen kann.
           Nach Besichtigung der Trauben legen Bürgermeister, Schöffen, Ratsverwandte,
           Hutenmeister und Honnen den Lesebeginn für die roten Trauben auf Freitag,
           den 12. Oktober, fest. 357
           Baumeister Johannes Alden wird nach Ramersbach geschickt, um sich unter der
           Handt zu erkundigen, ob die Ramersbacher ihre Schweine mit in den Ahrwei-
           ler Wald zur Mast treiben wollen.

                1731 – Sonntag, den 7. Oktober
           Die  Nachbarn  von Rech,  vertreten durch Bürgermeister Tonnes  Gies, Johann
           Rüssel  und  Johann  Hostert,  bitten,  gegen  Bezahlung  ihre  Schweine  in  den
           Ahrweiler Wald treiben zu dürfen. Der Rat überlässt ihnen den Wald über den
           Tümel längs den Herrentisch bis in den Speißberg für die Schweinemast. Nachmit-
           tags dürfen sie ihre Schweine auch in die Birkart treiben. Für jedes Schwein sol-
           len die Recher Nachbarn wöchentlich 10 Fettmentger zahlen. Dazu müssen sie
           den  Stiefel  und  die  Tränke  am  Speißberg  auf  ihre  Kosten  reparieren  und  den
           Hirtenlohn allein bezahlen. Es soll vermieden werden, dass der wöchentliche
           Diemlohn für die Stadt geschmälert wird. Ahrweiler Bürger haben das Recht,
           ihre Schweine mit denen von Rech mit aufzutreiben. Sie sollen aber dann be-
           zahlen wie die Nachbarn aus Rech. Der Schultheiß von Ramersbach bittet zu-
           sammen mit Mattheis Müller und dem Schöffen Wilhelm Becker aus Hemmes-
           sen, ihre Schweine in den  Ahrweiler Wald treiben zu dürfen. Sie  wollen bar
           bezahlen. 358
           Es wird vereinbart, dass für jedes aufgetriebene Schwein wöchentlich 6 alb zu
           zahlen sind. Die Stadt soll mit dem Hirtenlohn nichts zu schaffen haben. Bür-


                                                                               193
   188   189   190   191   192   193   194   195   196   197   198