Page 198 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
die Ausgaben in Rechnung, dazu noch ½ Pistole für die gehabte Unruhe. Der Rat
beschließt, dass die Stadt und Hospital ihm je 10 gld und die Gilde 15 gld 5 alb
6 hll geben sollen. Der Stadtdiener erhält auf seine Bitten hin wegen seiner im
Sommer gehabten Mühe bei der Ahrregulierung zusätzlich 1 ml Korn. 369
1731 – Freitag, den 14. Dezember
Die Schuhmacherzunft beklagt sich über den Domschultheiß Peter Kriechel aus
Walporzheim. Dieser habe einen fremden Schuhmacher bei sich aufgenom-
men. Das sei zum Nachteil der hiesigen Zunft. Der vorgeladene Domschul-
theiß gibt zu, einen Schuster aus Pützfeld bei sich gehabt zu haben, der ihm in
seinem Haus zwei Paar Schuhe anfertigte. Die Kontrahenten einigen sich so,
dass Kriechel wegen der Übertretung 1 rtlr zahlt. Für die Kosten der Ver-
handlung gibt er ½ tlr. Der Domschultheiß verspricht, künftig keinen fremden
Schuhmacher mehr zu beschäftigen. Wilbert Pollig erhält vom Gildenmeister 5
gld zurück. Er hatte für ein Gildenfeld Schatz und Simpel bezahlt, obwohl er
davon befreit war. 370
Peter Chrysant erhält ebenso wegen eines Gildenfeldes 5 gld zurück. Das Klos-
ter Marienthal möchte vom Rat ein Zeugnis über seine Liegenschaften im Be-
zirk der Stadt Ahrweiler haben. Das Kloster hat eine Mühle, 8 mg Weingarten,
4 mg Wiesen und 6 mg Artland. Davon hat das Kloster 3 gld 20 alb 9 hll an
Simpelsteuer zu zahlen. Der Rat beschließt, dem Kloster nur ein Zeugnis über
die Höhe der Simpelsteuer auszustellen. Wegen des Zeugnisses über die Lie-
genschaften möge das Kloster sich an den Generaleinnehmer von Geyr wen-
den. Der Leiendecker Stefan Schauth übergibt eine Rechnung über abgeholte
und bezahlte Leien für die hiesige Mädchenschule. Der Baumeister Laurens
Krupp soll ihm 3 rtlr bezahlen. Die Recher Eingesessenen, der Bürgermeister
Peter Wirtz, Tonnes Gies, Johann Hostert und Johann Rössel, bezahlen dem
Baumeister Laurens Krupp den Diemlohn für 40 Schweine, die vom 7. Oktober
an im Ahrweiler Wald gemästet wurden. 371
Die Recher Eingesessenen bezahlen 30 rtlr zu 80 alb für insgesamt 41 Schweine.
Ein Schwein wurde ihnen vom Rat nachgelassen. Morgen oder übermorgen
wird die Herde den Wald verlassen.
1731 – Freitag, den 21. Dezember
Die Eingesessenen von Rech bitten den Rat, ihre Faselschweine in die Waldstü-
cke treiben zu dürfen, wo schon die Mastschweine waren. Der Rat gibt der Bit-
te nach. Für jedes aufgetriebene Faselschwein sollen die Recher wöchentlich 2
alb 8 hll bezahlen. Die Recher stimmen dem zu, aber mit dem Vorbehalt, dass,
wenn die Faselschweine wegen Kälte oder Schnee nicht aufgetrieben werden
können, sie auch nichts zu zahlen haben. Schon am nächsten Tag werden 18
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