Page 200 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           gld  Holz  in  bar.  Davon  geben  der  Baumeister  2  gld  und  der  Gildenmeister
           ebenfalls 2 gld. 377
           Am  selben  Tag  legt  der  Rat  die  Weinpreise  fest.  1  Ohm  Rotwein  soll  11  tlr
           köln., ein Ohm Weißwein 7 tlr köln. und 1 ml Korn soll 11 gld kosten. Der Ra-
           mersbacher Schultheiß Zens Niedten bringt den Diemlohn für 26 Schweine aus
           Ramersbach, Wadenheim und Hemmessen, die laut Vertrag vom 7. Oktober im
           Ahrweiler  Wald  gemästet  wurden.  Niedten  bezahlt  19  rtlr  (jeden  zu  80  alb)
           und 60 alb. Das Geld soll Baumeister Krupp empfangen. Er darf davon 1 gld
           behalten, weil eines seiner Schweine sich während der Trift ein Bein gebrochen
           hat.  Der  kurfürstliche  Schultheiß  zu  Kesseling  erhält  einen  Baum  für  einen
           Kuhtrog. Der Rat vereinbart mit den Nachbarn von Ramersbach, dass diese ih-
           re Faselschweine in den Ahrweiler Wald treiben dürfen. Von jedem Schwein
           sollen  sie  wöchentlich  2  alb  geben.  Morgen  sollen  die  Ramersbacher  zahlen.
           Dem Schultheiß steht der Rat zu, seine Faselschweine frei aufzutreiben.

                1732 – Freitag, den 4. Januar
           Konrad Menzen aus Bachem hatte sich am 14. Januar 1729 ein Malter Korn bei
           der Gilde geborgt. 378
           Bis spätestens im Herbst muss er das Korn ins Hospital bringen. Die fälligen
           Zinsen  muss er allerdings binnen 14 Tagen  zahlen  bei Androhung der Pfän-
           dung.  Der  Amtsmeister  der  Schuhmacher-  und  Löherzunft  Johannes  Propst
           übergibt dem Rat den neuen Zunftbrief mit der Bitte, ein Gutachten zu erstel-
           len,  damit  der  Zunftbrief  dem  Kurfürsten  zur  Bestätigung  vorgelegt  werden
           kann. Nach Anhörung der Löher will der Rat das Gutachten erstellen. Er behält
           sich  jedoch  vor,  Zunftartikel  zu  streichen  oder  hinzuzufügen,  wenn  es  zum
           Besten der Bürger ist.

                1732 – Montag, den 7. Januar
           Der Stadtschreiber und Bürgermeister Herrestorff trägt ein Schreiben des Ge-
           heimrates  von  Lapp  vor,  in  dem  dieser  um  100  Eichenstahlen  [junge  Eichen-
           pflänzchen] bittet, die er bezahlen will. Gegen Entgelt soll die Stadt die Stahlen
           nach Endenich fahren lassen. Der Rat beschließt, dem Geheimrat die 100 Stah-
           len zu verehren.

                1732 – Freitag, den 11. Januar
           Der Amtsmeister der hiesigen Schneiderzunft Peter Ulrich bittet, den ergänz-
           ten und erweiterten Zunftbrief zu billigen und zur Bestätigung an den Kurfürs-
           ten zu schicken. 379
           Die beiden Bürgermeister Lic Herrestorff und Becker und die beiden Ratsver-
           wandten Bossart und Schefer sollen die alte und die neue Fassung des Zunft-


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